Wir sind ein unabhängiger Blog, der die öffentlich zugänglichen Meldungen der Polizeidienststellen und Polizeibehörden erfasst und hier sortiert für deine Region unverändert wiedergibt.
Eine schwerverletzte Autofahrerin und etwa 40.000 Euro Sachschaden sind die Bilanz eines Verkehrsunfalles am Donnerstag auf der Kreisstraße 4306.
Nach derzeitigen Erkenntnissen war gegen 15:45 Uhr eine 61-jährige Fahrerin eines Peugeot aus Sommenhardt kommend in Richtung Bundesstraße 463 unterwegs. Aus derzeit unbekannten Gründen kam diese nach links in den Gegenverkehr und kollidierte mit einem entgegenkommenden 43-jährigen VW-Fahrer. Die 61-Jährige erlitt hierbei schwere Verletzungen und musste mit dem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus gebracht werden. Der Fahrer des VW wurde bei dem Unfall leicht verletzt.
Neben Polizei und Rettungsdienst war auch die Feuerwehr im Einsatz. An beiden Fahrzeugen entstanden Totalschäden. Die Kreisstraße musste für die Dauer der Unfallaufnahme und Bergung des Fahrzeugs gesperrt werden.
Die seit Samstag, 18.05.2024, vermisste Seyma E. und die Anelia I. sind wohlbehalten nach Hause zurückgekehrt.
Alle Medien, die diese Fahndung bzw. die Fotos de Vermissten veröffentlicht haben, werden gebeten, die entsprechenden Bilder zu löschen und nicht weiter zu verbreiten. Die Polizei bedankt sich ausdrücklich für die Mithilfe.
An zahlreichen Örtlichkeiten in Horb kam es im Zeitraum vom 17.05. bis zum 21.05. durch bislang unbekannte Täter zu Beschädigungen an Glasscheiben von Bushaltestellen.
Bei den Örtlichkeiten handelt es sich um die Bushaltestellen Nordring, Lerchenstraße, L398/K4779 Richtung Ihlingen, Kapelle Ihlingen, Dießener Straße.
Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf etwa 3000 Euro.
Das Polizeirevier Horb hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen und Hinweisgeber darum, sich unter der Rufnummer 07451 / 960 zu melden.
Zu einem Verkehrsunfall mit anschließender Unfallflucht ist es am Mittwochabend in Heumaden gekommen.
Nach bisherigen Erkenntnissen befuhr ein bisher unbekannter Fahrer mit einem Seat gegen 21:00 Uhr die Heinz-Schnaufer-Straße in Richtung Friedhof. Der Seat kam offenbar zu weit nach rechts, wodurch er einen an einer Bushaltestelle parkenden Linienbus touchierte. Der Unbekannte setzte mit seinem beschädigten Seat die Fahrt fort und flüchtete von der Unfallstelle. Nach ersten Schätzungen beläuft sich der entstandene Sachschaden auf einen Betrag im niedrigen fünfstelligen Bereich.
Nach erfolgter Unfallaufnahme erschien ein 46-Jähriger im Beisein zwei weiterer Personen mit einem Seat an der Unfallstelle. Die Klärung der Beteiligung ist derzeit Gegenstand laufender Ermittlungen.
Das Polizeirevier Calw hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen oder Hinweisgeber, die insbesondere Angaben zu dem geflüchteten Seat machen können, sich unter der Rufnummer 07051 161-3511 zu melden.
Bei einem Verkehrsunfall auf dem Adenauerring am Montagvormittag wurde ein 75-jähriger Fahrradfahrer schwer verletzt. Am Mittwochnachmittag verstarb der Mann in einem Krankenhaus.
Ersten Erkenntnissen zufolge fuhr der Fahrradfahrer gegen 11:15 Uhr auf dem Radweg entlang des Adenauerrings in ordnungsgemäßer Fahrtrichtung vom Wildparkstadion kommend in Richtung Nordstadt. Ihm entgegen fuhr eine 58-jährige Radfahrerin, die den Radweg offenbar in nicht zulässiger Richtung nutzte.
Aus bislang nicht näher bekannter Ursache touchierten sich die beiden Räder beim Vorbeifahren. In Folge dessen stürzte der 75-Jährige und verlor daraufhin das Bewusstsein. Er musste noch vor Ort von Rettungskräften reanimiert werden. Schwer verletzt wurde er schließlich in ein Klinikum gebracht.
Dort erlag der Mann am Mittwochnachmittag seinen Verletzungen.
Lebensgefährliche Verletzungen trug ein 64-Jähriger bei einem Arbeitsunfall in einer Firma in Karlsruhe-Mühlburg am Mittwochnachmittag davon.
Nach derzeitigen Erkenntnissen arbeitete der 64-Jährige gegen 16:10 Uhr in circa vier Metern Höhe in einer Art Arbeitskorb, der an einem Gabelstapler befestigt war. Aus bislang ungeklärter Ursache rutschte der Arbeitskorb offenbar von der Gabel des Staplers, sodass der Arbeiter abstürzte. Dabei zog er sich lebensgefährliche Verletzungen zu. Er wurde vom alarmierten Rettungsdienst umgehend in ein Krankenhaus eingeliefert.
Zu Klärung des genauen Unfallhergangs hat die Kriminalpolizei die weiteren Ermittlungen aufgenommen.
Ein 44 Jahre alter Fahrradfahrer hat am Dienstagabend am Straßenverkehr teilgenommen, obwohl dieser offensichtlich alkoholisiert war.
Nach derzeitigen Stand der Ermittlungen war der 44-jährige Fahrradfahrer, gegen 18:50 Uhr, in der Hohenstaufenstraße unterwegs, als er versuchte an einen einparkenden Mercedesfahrer vorbeizufahren. Aus nicht näher bekannten Gründen fuhr der Fahrradfahrer gegen das Heck des Fahrzeuges und beschäftigte dieses.
Ein bei der Unfallaufnahme durchgeführter Atemalkoholvortest ergab beim 44-Jährigen einen Wert von rund 3 Promille. Im Anschluss musste er eine Blutprobe abgeben. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.
Der entstandene Sachschaden kann derzeit nicht beziffert werden.
Allgemeine Hinweise Ihrer Polizei:
Ab 0,3 Promille kann von einer sogenannten „relativen Fahruntüchtigkeit“ gesprochen werden. Kommen ab diesem Promillewert noch alkoholbedingte Fahrfehler oder ein dadurch verursachter Verkehrsunfall mit Personenschaden oder entsprechendem Sachschaden hinzu, hat die Fahrerin oder der Fahrer mit einer Strafanzeige und fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
Ab 1,6 Promille wird bei Fahrradfahrern im öffentlichen Straßenverkehr von „absoluter Fahruntüchtigkeit“ gesprochen.
Bei einem Verkehrsunfall mit einem Lkw-Fahrer der unter alkoholischer Beeinflussung stand, sind am Mittwochnachmittag in Horb am Neckar, Ortsteil Rexingen, zwei Kinder verletzt worden.
Dem derzeitigen Stand der Ermittlungen zufolge war ein 28-jähriger LKW-Fahrer gegen 16:45 Uhr von der Freudenstädter Straße Richtung Rexingen unterwegs, als er aus derzeit nicht näher bekannten Gründen auf die Gegenfahrbahn kam und dort mit der entgegenkommenden 43 Jahre alten Pkw-Lenkerin kollidiert.
Bei dem Zusammenstoß wurde ein 8 und 10-jähriges Kind jeweils leicht verletzt. Nach der Kollision flüchtete der Lkw-Fahrer zunächst fußläufig in Richtung Ortskern. Hier konnte er im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen durch Beamte des Polizeireviers Horb aufgegriffen werden.
Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholvortest ergab einen Wert von über 3 Promille. Der 28-Jährige musste eine Blutprobe abgeben, seinen Führerschein behielten die Beamten ein. Es entstand nach ersten Schätzungen ein Sachschaden von rund 16.000 Euro.
Einbrecher haben von Dienstag auf Mittwoch Marihuana im Wert von ein paar hundert Euro aus einer Wohnung in der Nordstadt entwendet.
Nach derzeitigem Sachstand verschaffte sich die Täterschaft in der Zeit zwischen Dienstag, 15:00 Uhr und Mittwoch, 12:00 Uhr, gewaltsam Zutritt zu der in einem Mehrfamilienhaus in der Salierstraße befindlichen Wohnung. Es wurde das Inventar durchsucht und letztlich aus einem Gefäß mehrere Marihuanablüten entnommen.
Als gefälscht hat sich der Führerschein eines 45-Jährigen herausgestellt, den am Mittwochmorgen Polizeibeamte kontrolliert und aus dem Verkehr gezogen haben.
Eine aufmerksame Zeugin bemerkte kurz vor 7:00 Uhr eine offensichtliche Trunkenheitsfahrt eines VW-Fahrers und verständigte die Polizei. Der Fahrer hatte sich an einer Tankstelle mit Alkoholika versorgt, stieg im Anschluss wieder in seinen Pkw, welcher keine Kennzeichen trug, und fuhr davon. Dank der Zeugin konnte der 45-Jährige letztlich in einer Wohnung in der Bergstraße angetroffen werden. Ein Atemalkoholvortest ergab rund 2,9 Promille. Somit sollte er eine Blutprobe und seinen Führerschein abgeben. Letztgenannter stellte sich bei genauerer Überprüfung als sogenannte „Totalfälschung“ heraus.
Neben einer Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr muss er sich unter anderem in einem Strafverfahren wegen Verdachts der Urkundenfälschung verantworten.
Allgemeine Hinweise Ihrer Polizei:
Ab 0,3 Promille kann von einer sogenannten „relativen Fahruntüchtigkeit“
gesprochen werden. Kommen ab diesem Promillewert noch alkoholbedingte Fahrfehler oder ein dadurch verursachter Verkehrsunfall mit Personenschaden oder entsprechendem Sachschaden hinzu, hat die Fahrerin oder der Fahrer mit einer Strafanzeige und fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Ab 1,1 Promille wird bei Kfz-Lenkern im öffentlichen Straßenverkehr von „absoluter Fahruntüchtigkeit“ gesprochen. Die Folgen sind in der Regel eine Strafanzeige und die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Abhängig vom Blutalkoholspiegel werden Hör- und Sehfähigkeit beeinträchtigt,
Koordinations- und Reaktionsvermögen lassen nach, Distanzen und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt. Menschen unter Alkoholeinfluss handeln weniger gefahrenbewusst und sind risikofreudiger. Bereits bei einer Alkoholisierung von 1,5 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) steigt das Unfallrisiko um das 12-fache. (Quelle: https://www.gib-acht-im-verkehr.de/alkohol/).