POL-Pforzheim: (PF/Enzkreis) Pforzheim/Mühlacker – Durch Schockanrufe Gold und Bargeld erbeutet – Zeugen gesucht!

Polizeipräsidium Pforzheim

Pforzheim/Mühlacker (ots)

In der vergangenen Woche haben bislang unbekannte Täter Goldbarren im mittleren fünfstelligen Bereich und Bargeld im mittleren vierstelligen Bereich in Mühlacker und Pforzheim erbeutet, als sie mit einem Anruf einen Notfall vortäuschten.

Nach aktuellem Stand der Ermittlungen erhielt eine ältere Dame am Freitag gegen 16:00 Uhr einen Anruf von einer unbekannten männlichen Person, einem angeblichen Polizeibeamten. Diese teilte mit, dass ihre vermeintliche Tochter einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht haben soll. Zur Abwendung einer Gefängnisstrafe sollte die Frau eine Kaution bezahlen.

In der Folge übergab sie gegen 18:00 Uhr einer Betrügerin vor ihrer Haustür die Goldbarren. Die geschätzte 30-Jährige sprach deutsch, hatte ein rundes Gesicht, trug einen Zopf und hatte dunkle Haare. Sie war mit einer dunklen Hose und einem dunkelroten Pullover bekleidet.
Die unbekannte Frau entfernte sich fußläufig vom Wohnhaus.

In einem anderen Fall am Donnerstagabend erhielt ein Ehepaar einen Anruf eines angeblichen Rechtsanwaltes. Hierbei wurde ebenso eine hohe Summe Bargeld gefordert. Sie ließen sich zu einer Geldübergabe in der Nähe der Wohnanschrift überreden. Dort kam es zu einer Übergabe von Bargeld im mittleren vierstelligen Bereich.
Der Abholer wird auf circa 1,65m geschätzt. Dieser soll eine muskulöse Statur haben. Er trug dunkle Haare und dunkle Kleidung.

Die zuständige Kriminalinspektion für Betrug in Calw hat die Ermittlungen übernommen und bittet Zeugen, welche die Übergabe der Goldbarren oder des Bargeldes möglicherweise beobachtet haben, oder Hinweisgeber sich unter der Rufnummer 07231 186-4444 mit dem Kriminaldauerdienst in Verbindung zu setzen.

Die Polizei gibt folgende Hinweise:

– Denken Sie daran, die Polizei ruft Sie niemals unter der
Polizeinotrufnummer 110 an! Das machen nur Betrüger. Wenn Sie
unsicher sind, wählen Sie die Nummer 110. Aber nutzen Sie dafür
nicht die Rückruftaste.

– Legen Sie am besten auf, wenn Sie nicht sicher sind, wer anruft
und Sie sich unter Druck gesetzt fühlen.

– Rufen Sie den Angehörigen, um den es sich in dem Telefonat
handeln soll, unter der Ihnen bekannten Nummer an.
Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und
finanziellen Verhältnisse.

– Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen! Vereinbarte
Treffpunkte vor Dienst- oder Amtsgebäuden, wie z.B.
Polizeidienststellen, Amtsgericht oder Staatsanwaltschaft,
vermitteln eine trügerische Sicherheit.

– In Deutschland gibt es die von den Betrügern geschilderte
Verfahrensweise „gegen Kaution auf freien Fuß“ nicht! Von
Personen, gegen die ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet
wurde, kann durch die Polizei eine Sicherheitsleistung erhoben
werden, wenn diese Personen in Deutschland keinen festen
Wohnsitz haben.

Laura Müller, Pressestelle

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Pforzheim
Telefon: +49 (07231) 186 – 1111
E-Mail: Pforzheim.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de

Original-Content von: Polizeipräsidium Pforzheim, übermittelt durch news aktuell