24.01.2022 – 15:35
Freudenstadt (ots)
Ein Leichtverletzter und etwa 25.000 Euro Sachschaden sind die Bilanz eines Verkehrsunfalls am frühen Montagmorgen in Freudenstadt an einer Kreuzung mit der Vorfahrtsregel „Rechts vor Links“.
Ein 54-jähriger Lkw-Fahrer war gegen 5:15 Uhr auf der Straße Im Sulzhau in Richtung Bundesstraße 294 unterwegs. An der Kreuzung mit der Jaspisstraße kam es zum Zusammenstoß mit einem von rechts kommenden 29-jährigen Audifahrer der beabsichtigte nach links in die Straße Im Sulzhau abzubiegen. Der bevorrechtigte Autofahrer wurde hierbei leicht verletzt und sein Fahrzeug stark beschädigt. Im Rahmen der Unfallaufnahme wurde durch Polizeibeamte beim 54-Jährigen Alkoholgeruch wahrgenommen. Der mit ihm durchgeführte Atemalkoholvortest ergab einen Wert von rund 0,7 Promille. Daraufhin wurde in einem Krankenhaus zur Beweissicherung eine Blutprobe beim Lkw-Fahrer entnommen und sein Führerschein einbehalten.
Hinweis:
Ab 0,3 Promille kann von einer sogenannten „relativen Fahruntüchtigkeit“ gesprochen werden. Kommen ab diesem Promillewert noch alkoholbedingte Fahrfehler oder ein dadurch verursachter Verkehrsunfall hinzu, hat die Fahrerin oder der Fahrer mit einer Strafanzeige und fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
Michael Wenz, Pressestelle
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