Verkehrsunfälle : Wann ist man „schwerverletzt“ ?

Nach einem Unfall wird ein Autoinsasse ins Krankenhaus eingeliefert. Die Ärzte diagnostizieren eine leichte Gehirnerschütterung, behalten den Patienten aber zur Beobachtung einen Tag im Krankenhaus. Im Krankenzimmer liegt außerdem ein Motorradfahrer, der bei einem Sturz ein Bein verloren hat und einen Schädelbruch auskuriert. Das dritte Bett belegt ein 85-jähriger Rentner, der beim Ausparken mit dem Auto den falschen Gang erwischte, gegen einen anderen Wagen prallte und sich dabei dummerweise ein Handgelenk gebrochen hat – die Ärzte wollten den alleinstehenden Mann nicht gleich wieder heimschicken, ist er doch mit der kaputten Hand recht hilflos.

Die Frage hinter diesem hypothetischen Beispiel lautet: Welcher dieser Patienten erhöht in der nächsten offiziellen Unfallstatistik die Zahl der Schwerverletzten?

Wer auf den Motorradfahrer tippt, liegt natürlich richtig. Das gleiche gilt allerdings für das Unfallopfer mit der Gehirnerschütterung – und auch für den Rentner mit der eingegipsten Hand. „Als schwer verletzt gilt in der Statistik jeder Mensch, der nach einem Verkehrsunfall mindestens 24 Stunden in einem Krankenhaus verbringt“

Quelle : spiegel.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert