Wir sind ein unabhängiger Blog, der die öffentlich zugänglichen Meldungen der Polizeidienststellen und Polizeibehörden erfasst und hier sortiert für deine Region unverändert wiedergibt.
Unbekannte haben am Samstagnachmittag auf einer Straße im Philippsburger Ortsteil Huttenheim einen Gullideckel auf einem Radweg entfernt. Ein Fahrradfahrer wurde hierdurch gefährdet.
Nach derzeitigem Kenntnisstand der Polizei entfernten ein oder mehrere Täter am 11.02.2023 gegen 15:00 Uhr und 17:15 Uhr einen eisernen Gullideckel auf dem gepflasterten Fahrradweg zwischen der Philippsburger Straße und Waldstraße. Ein vorbeifahrender 47-jähriger Radfahrer konnte offenbar gerade noch ausweichen.
Die Polizei ermittelt nun wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Hinweisgeber werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Philippsburg unter 07256 93290 in Verbindung zu setzen.
Bei einer verbalen Diskussion in der Innenstadt-West kam es am Samstagmittag zu Handgreiflichkeiten zwischen zwei Fahrradfahrern.
Nach derzeitigen Erkenntnissen fuhr eine 53-jährige Fahrradfahrerin gegen 15:00 Uhr entlang der Reinhold-Frank-Straße als sie von einem 46-jährigen Fahrradfahrer überholt wurde. Da das Überholungsmanöver aus Sicht der Radfahrerin sehr knapp war, beschwerte sie sich hierüber laut.
Der angesprochene Radfahrer hielt daraufhin an und griff die Frau wohl zunächst am Arm und schüttelte sie. Danach gab er ihr eine Ohrfeige.
Da der 46-Jährige zur Festnahme durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ausgeschrieben war, wurde er im Anschluss in die Justizvollzugsanstalt Bruchsal verbracht.
Schwere Verletzungen erlitt eine 21-jährige Kraftradfahrerin bei einem Verkehrsunfall am Sonntagnachmittag bei Östringen.
Nach derzeitigen Erkenntnissen fuhr die 21-Jährige gegen 15:20 Uhr mit ihrem Motorrad auf der Landesstraße 552 von Odenheim kommend in Richtung Zeutern.
In einer Linkskurve verlor sie offenbar die Kontrolle über ihr Kraftrad und kam nach rechts von der Fahrbahn ab.
Bei dem Unfall erlitt die junge Frau schwere Verletzungen und wurde mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus gebracht.
Unbekannte sind am Samstagabend in ein Einfamilienhaus in der Ganzhornstraße eingebrochen und haben Wertgegenstände im Wert von mehreren tausend Euro entwendet.
Nach bisherigem Stand der Ermittlungen haben sich die Täter am Samstagabend in der Zeit von 17:45 Uhr bis 22:05 Uhr über die Garage des Einfamilienhauses gewaltsam Zutritt in das Gebäude verschafft. Im Inneren durchsuchten die Eindringlinge mehrere Räumlichkeiten. Offenbar entwendeten die Diebe Schmuck und Elektronikartikel im niedrigen fünfstelligen Bereich.
Die Kriminalpolizei in Calw hat die weiteren Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen, die sachdienliche Angaben machen können, sich unter der Rufnummer 07231 186-4444 beim Kriminaldauerdienst in Pforzheim zu melden.
Am Sonntagnachmittag, gegen 14 Uhr, kam es auf der B 294 zwischen Pforzheim und Bauschlott zu einem Auffahrunfall mit zwei beteiligten Fahrzeugen. Ein Audi A3 und ein VW Touran befuhren die B 294 in Richtung Bauschlott. Als die Ampelanlage an der Abfahrt nach Dürrn auf gelb schaltete, bremste der Fahrer des Audi seinen Pkw ab. Der nachfolgende VW-Fahrer erkannte die Situation zu spät und fuhr auf den Audi auf. Die Fahrerin des Audi sowie die Beifahrerin im Touran wurden bei dem Unfall leicht verletzt. Der Gesamtschaden beläuft sich auf ca. 15.000,- EUR. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Für die Dauer der Unfallaufnahme war die B 294 zeitweise in beide Richtungen gesperrt. Es waren drei Rettungsfahrzeuge und fünf Fahrzeuge der Feuerwehr Ölbronn-Dürrn im Einsatz.
In der Zeit zwischen Freitag, 10.02.2023, 13:00 Uhr und Samstag,11.02.2023, 14:15 Uhr entwendeten Unbekannte Diesel-Kraftstoff im Wert von rund 800 Euro.
Dabei gingen die Täter einen Lkw im Bereich Zieflensberg/Waldparkplatz an. Mit Gewalt wurde das Tankstellenschloss des geparkten Fahrzeugs überwunden und der Kraftstoff abgelassen.
Hinweise nimmt der Polizeiposten in Bad-Wildbad unter 07081 9390-0 entgegen.
Im Keller eines Hochhauses in der Bernsteinstraße wurde am frühen Freitagabend ein Brand mit starker Rauchentwicklung gemeldet. Aus diesem Grund wurden die Bewohner des betroffenen Gebäudeflügels aufgefordert, ihre Wohnungen zu verlassen. Insgesamt wurden 43 Personen evakuiert und zeitweise in bereitgestellten Bussen der VBK untergebracht. Es wurde niemand verletzt und die Bewohner konnten später in ihre Wohnungen zurückkehren.
Laut Angaben der Feuerwehr war die Brandausbruchstelle in einem der Kellerverschläge. Im weiteren Verlauf breitete sich das Feuer auf weitere Parzellen aus. Um 19.00 Uhr konnte der Brand vollständig durch die Feuerwehr gelöscht werden.
Der Sachschaden wird derzeit auf 12.000EUR geschätzt.
Die weiteren Ermittlungen zur Brandursache hat die Kriminalpolizei übernommen.
Am späten Freitagnachmittag, gegen 16.30 Uhr, überquerte das Kind die Straßenbahnschienen auf der Durlacher Allee, Haltestelle Untermühlsiedlung. Nach ersten Erkenntnissen bei der Unfallaufnahme missachtete der 13-jährige hierbei das Rotlicht des Signalgebers und wurde von der Straßenbahn erfasst. Der Junge kam zu Fall und erlitt eine schwere Beinverletzung. Er wurde mit dem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus geflogen. Lebensgefahr besteht nicht.
Nach einem aktuellen Vorfall von Donnerstag auf Freitag in Grömbach warnt das Polizeipräsidium Pforzheim vor einer sogenannten Teerkolonne.
Die Vorgehensweise ist zumeist dieselbe: Ungefragt tauchen Personen bei Eigentümern größerer Hofflächen oder Zufahrtswege auf und geben vor, dass sie von einer Baustelle noch Asphalt übrig hätten und mit diesem günstig die betreffende Fläche ausbessern könnten. Entgegen der Absprache wird dann jedoch in der Regel gleich der ganze Hof asphaltiert – und das in minderwertiger Qualität. Umso höher fällt am Ende allerdings der Geldbetrag aus, den die „Bauarbeiter“ für ihren Pfusch verlangen und gegebenenfalls auch entsprechenden Druck aufbauen, damit bezahlt wird. So offenbar auch geschehen beim Fall in Grömbach, wo ein ortsansässiger Betrieb betroffen war. Hier sollen die „Bauarbeiter“ einen Betrag von über 9.000 Euro für die geteerte Fläche gefordert haben, was allerdings richtigerweise nicht gezahlt wurde. Inzwischen hat die polizeiliche Facheinheit für Gewerbe und Umwelt die weiteren Ermittlungen übernommen, die Mitglieder der Teerkolonne sind namentlich bislang noch unbekannt.
Hinweise der Polizei:
Die Polizei empfiehlt, bei Angeboten an der Haustür stets skeptisch zu sein.
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass sich Teerkolonnen weitestgehend kleinere oder etwas größere Betriebe aussuchen, da es bei diesen wahrscheinlicher ist, dass die geforderten Preise bezahlt werden können. Auch haben Firmen meist eine größere Fläche, die geteert werden kann.
Sollte doch mal ein privater Hausbesitzer ein solches Angebot bekommen, sollte er solche Leistungen nicht annehmen und sich bei benötigter Arbeit bei ansässigen Firmen Vergleichsangebote einholen.
Hinweise zu Teerkolonnen nimmt jede Polizeidienststelle entgegen.
Fasching, Fasnet, Fasnacht – für viele steht diese Zeit dafür, aus dem gewohnten Alltag auszubrechen, in andere Rollen zu schlüpfen und sich für eine kurze Zeit von allen möglichen Zwängen zu lösen. Es wird gefeiert und gelacht, der Konsum von Alkohol ist hierbei für den ein oder anderen nicht wegzudenken.
Gerade in der „fünften Jahreszeit“ werden Regeln und Bestimmungen gerne mal nicht so ernst genommen.
Vor allem das Thema Jugendschutz wird gerne auf die leichte Schulter genommen. Doch auch in der Faschingszeit haben Veranstalter, Zünfte, Vereine und Eltern die Verantwortung, den Jugendschutz zu gewährleisten.
Bei der Abgabe von Alkohol und Tabakwaren gelten zum Schutz der Kinder und Jugendlichen folgende gesetzliche Regelungen:
– Alkoholische Getränke dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
– Branntwein und branntweinhaltige Getränke (u.a. diverse Mixgetränke) dürfen nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben und ihnen der Verzehr gestattet werden.
– Tabakwaren dürfen in der Öffentlichkeit an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.
Oft genug hat der Konsum von Alkohol Folgen, die nicht immer vorauszusehen sind. Als Stimmungsmacher baut er Hemmungen ab und „verleiht“ vermeintliches Selbstbewusstsein. Dies kann schnell ins Negative umschlagen und zu Aggressionen, Gewalt und Vandalismus führen.
Damit man Faschingsveranstaltungen genießen und ausgelassen feiern kann, gehört es dazu, sich schon vor der Feier darüber Gedanken zu machen, wie man wieder sicher nach Hause kommt. Denn eines ist klar: Wer in alkoholisiertem Zustand ein Fahrzeug fährt, gefährdet nicht nur sich selbst und seine Mitfahrer, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer.
Allzu häufig wird unterschätzt, dass bei Fahrfehlern oder sogar Unfällen der Führerschein schon bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille in Gefahr ist und auch nicht bedacht, dass für alle Fahrer unter 21 Jahren und Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit die Null-Promille-Grenze gilt.
Überlegen Sie also schon vorher, wer nüchtern bleibt und fahren wird. Eine gute Möglichkeit für einen sicheren Heimweg bieten die öffentlichen Verkehrsmittel oder das Taxi.
Ihre Polizei wünscht Ihnen eine schöne „fünfte Jahreszeit“!