Wir sind ein unabhängiger Blog, der die öffentlich zugänglichen Meldungen der Polizeidienststellen und Polizeibehörden erfasst und hier sortiert für deine Region unverändert wiedergibt.
In dem Zeitraum vom 05.05.2024 bis zum 08.05.2024 überwachten die Beamten der Verkehrsdienst-Außenstelle Freudenstadt die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit im Bereich Durrweiler Kreuz bei Pfalzgrafenweiler.
Bei der Durchführung mehrere Kontrollen wurden insgesamt eine mittlere vierstellige Anzahl an Fahrzeugen gemessen und dabei 33 Geschwindigkeitsverstöße erfasst. Der negative Spitzenwert lag bei knapp 120 km/h bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h.
Auch sieben Lkw-Fahrer hielten die Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h nicht ein. Den Fahrern, welche zu schnell unterwegs waren, drohen ein Bußgeld und zum Teil Punkte im Verkehrszentralregister. Ein Fahrer muss mit einem Fahrverbot rechnen.
Auch wenn das Ergebnis dieser Kontrolle ergab, dass sich der überwiegende Teil der Verkehrsteilnehmer an die zulässige Höchstgeschwindigkeit an dieser Örtlichkeit hielt, weist die Polizei weiter darauf hin, dass zu schnelles Fahren nach wie vor eine der Hauptunfallursachen bei Verkehrsunfällen mit schwerwiegenden Folgen ist. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit werden die Verkehrskontrollen deshalb fortgeführt.
Ein rangierender Lkw-Fahrer könnte am Mittwoch mit seinem Tieflader einen Verkehrsunfall verursacht und sich anschließend unerlaubt von der Unfallstelle entfernt haben.
Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen parkte am Mittwoch im Ortsteil Calmbach ein blauer Skoda Karoq ordnungsgemäß am rechten Fahrbahnrand der Kleinenztalstraße, als an diesem im Lauf des Tages ein Schaden festgestellt wurde.
Der Gesamtschaden kann bislang nicht beziffert werden.
Inwieweit der Lkw-Fahrer bei einem Rangierversuch gegen 13.30 Uhr involviert war, ist Gegenstand laufender Ermittlungen.
Der Polizeiposten Bad Wildbad hat die Ermittlungen aufgenommen.
Zeugen, die sachdienliche machen können, werden geben sich mit dem Polizeiposten Bad Wildbad, Tel. 07081 / 93900 in Verbindung setzen.
Bargeld im fünfstelligen Eurobereich haben Betrüger am Donnerstagnachmittag in Bad Herrenalb ergaunert, nachdem sie ihrem Opfer zuvor glaubhaft gemacht hatten, sein Sohn habe einen tödlichen Unfall verursacht.
Der Mann erhielt gegen 14:30 Uhr einen Anruf auf seinem Festnetz von einer bislang unbekannten Frau. Es wurde dem älteren Mann vorgetäuscht, dass sein Sohn und seine Schwiegertochter im Hintergrund sprechen und weinen würden. Die Unbekannte berichtete, dass sein Sohn einen tödlichen Unfall verursacht habe und nun in Untersuchungshaft sei. Um eine Haftstrafe abzuwenden, müsse eine Kaution hinterlegt werden.
Nach dem letztlich mehrstündigen Gespräch mit der Unbekannten, übergab der Angerufene die Kaution, gegen 16:30 Uhr, in der Uhlandstraße an einen Mann. Dieser entfernte sich fußläufig in unbekannte Richtung.
Der Abholer wird wie folgt beschrieben:
- circa 180 cm groß,
- europäisches Aussehen,
- etwa 30 Jahre alt,
- bekleidet mit einer Weste und einer Kopfbedeckung.
Die Kriminalpolizei hat die weiteren Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen, die sachdienliche Angaben machen können, sich unter der Rufnummer 07231 186-4444 beim Kriminaldauerdienst in Pforzheim zu melden.
Immer wieder sind Betrüger unterwegs, die sich als Polizisten ausgeben, um in den Besitz von Geld und anderen Wertgegenständen zu gelangen.
Tipps Ihrer Polizei, wie Sie sich vor Betrügern schützen können:
- Am Telefon versuchen die Betrüger, ihre Opfer unter
verschiedenen Vorwänden, dazu zu bringen, Geld- und Wertgegenstände
im Haus oder auf der Bank an einen Unbekannten zu übergeben. Dabei
nutzen die Täter auch teilweise eine spezielle Technik, die bei einem
Anruf auf der Telefonanzeige der Angerufenen die Notrufnummer 110
oder eine andere örtliche Telefonnummer erscheinen lässt.
- Rufen Sie beim geringsten Zweifel bei der Behörde an, von der
die angebliche Amtsperson kommt. Suchen Sie die Telefonnummer der
Behörde selbst heraus oder lassen Sie sich diese durch die
Telefonauskunft geben. Wichtig: Lassen Sie Besucher währenddessen vor
der abgesperrten Tür warten.
- Lassen Sie grundsätzlich keine Unbekannten in Ihre Wohnung.
- Fordern Sie von angeblichen Amtspersonen, zum Beispiel
Polizisten, den Dienstausweis.
- Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge bitten.
- Geben Sie am Telefon keine Details zu Ihren finanziellen
Verhältnissen preis.
- Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie
einfach auf. Kontaktieren Sie Familienangehörige oder andere
Vertrauenspersonen.
- Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.
- Warnen Sie Familie, Freunde und Bekannte: Laden Sie sich den vom
Polizeipräsidium Pforzheim erstellten Warnhinweis auf der Netzseite
https://pppforzheim.polizei-bw.de/downloads/ herunter und teilen Sie
diesen mit Ihren Kontakten beziehungsweise über Ihre Kanäle in den
sozialen Medien.
Nach einem Hinweis einer Verkehrsteilenehmerin, rückte am späten Donnerstagabend ein 61-jähriger Pkw-Lenker aufgrund seines unsicheren Fahrstils in den Fokus einer Streifenbesatzung.
Der BMW-Fahrer befuhr gegen 22:00 Uhr die Autobahn 8 von Karlsruhe kommend in Richtung Stuttgart. An der Anschlussstelle Pforzheim-West konnte dieser einer Kontrolle unterzogen werden. Die kontrollierenden Polizeibeamten stellten starken Alkoholgeruch fest, weshalb die Beamten einen Atemalkoholvortest durchführten. Dieser ergab einen Wert von knapp vier Promille. Der 61-Jährige musste im Anschluss eine Blutprobe und seinen Führerschein abgeben. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.
Allgemeine Hinweise Ihrer Polizei:
Ab 0,3 Promille kann von einer sogenannten „relativen Fahruntüchtigkeit“ gesprochen werden. Kommen ab diesem Promillewert noch alkoholbedingte Fahrfehler oder ein dadurch verursachter Verkehrsunfall mit Personenschaden oder entsprechendem Sachschaden hinzu, hat die Fahrerin oder der Fahrer mit einer Strafanzeige und fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Ab 1,1 Promille wird bei Kfz-Lenkern im öffentlichen Straßenverkehr von „absoluter Fahruntüchtigkeit“ gesprochen. Die Folgen sind in der Regel eine Strafanzeige und die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Abhängig vom Blutalkoholspiegel werden Hör- und Sehfähigkeit beeinträchtigt, Koordinations- und Reaktionsvermögen lassen nach, Distanzen und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt. Menschen unter Alkoholeinfluss handeln weniger gefahrenbewusst und sind risikofreudiger. Bereits bei einer Alkoholisierung von 1,5 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) steigt das Unfallrisiko um das 12-fache. (Quelle: https://www.gib-acht-im-verkehr.de/alkohol/).
Eine schwerverletzte Autofahrerin und etwa 40.000 Euro Sachschaden sind die Bilanz eines Verkehrsunfalles am Donnerstag auf der Kreisstraße 4306.
Nach derzeitigen Erkenntnissen war gegen 15:45 Uhr eine 61-jährige Fahrerin eines Peugeot aus Sommenhardt kommend in Richtung Bundesstraße 463 unterwegs. Aus derzeit unbekannten Gründen kam diese nach links in den Gegenverkehr und kollidierte mit einem entgegenkommenden 43-jährigen VW-Fahrer. Die 61-Jährige erlitt hierbei schwere Verletzungen und musste mit dem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus gebracht werden. Der Fahrer des VW wurde bei dem Unfall leicht verletzt.
Neben Polizei und Rettungsdienst war auch die Feuerwehr im Einsatz. An beiden Fahrzeugen entstanden Totalschäden. Die Kreisstraße musste für die Dauer der Unfallaufnahme und Bergung des Fahrzeugs gesperrt werden.
Die seit Samstag, 18.05.2024, vermisste Seyma E. und die Anelia I. sind wohlbehalten nach Hause zurückgekehrt.
Alle Medien, die diese Fahndung bzw. die Fotos de Vermissten veröffentlicht haben, werden gebeten, die entsprechenden Bilder zu löschen und nicht weiter zu verbreiten. Die Polizei bedankt sich ausdrücklich für die Mithilfe.
An zahlreichen Örtlichkeiten in Horb kam es im Zeitraum vom 17.05. bis zum 21.05. durch bislang unbekannte Täter zu Beschädigungen an Glasscheiben von Bushaltestellen.
Bei den Örtlichkeiten handelt es sich um die Bushaltestellen Nordring, Lerchenstraße, L398/K4779 Richtung Ihlingen, Kapelle Ihlingen, Dießener Straße.
Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf etwa 3000 Euro.
Das Polizeirevier Horb hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen und Hinweisgeber darum, sich unter der Rufnummer 07451 / 960 zu melden.
Zu einem Verkehrsunfall mit anschließender Unfallflucht ist es am Mittwochabend in Heumaden gekommen.
Nach bisherigen Erkenntnissen befuhr ein bisher unbekannter Fahrer mit einem Seat gegen 21:00 Uhr die Heinz-Schnaufer-Straße in Richtung Friedhof. Der Seat kam offenbar zu weit nach rechts, wodurch er einen an einer Bushaltestelle parkenden Linienbus touchierte. Der Unbekannte setzte mit seinem beschädigten Seat die Fahrt fort und flüchtete von der Unfallstelle. Nach ersten Schätzungen beläuft sich der entstandene Sachschaden auf einen Betrag im niedrigen fünfstelligen Bereich.
Nach erfolgter Unfallaufnahme erschien ein 46-Jähriger im Beisein zwei weiterer Personen mit einem Seat an der Unfallstelle. Die Klärung der Beteiligung ist derzeit Gegenstand laufender Ermittlungen.
Das Polizeirevier Calw hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen oder Hinweisgeber, die insbesondere Angaben zu dem geflüchteten Seat machen können, sich unter der Rufnummer 07051 161-3511 zu melden.
Bei einem Verkehrsunfall auf dem Adenauerring am Montagvormittag wurde ein 75-jähriger Fahrradfahrer schwer verletzt. Am Mittwochnachmittag verstarb der Mann in einem Krankenhaus.
Ersten Erkenntnissen zufolge fuhr der Fahrradfahrer gegen 11:15 Uhr auf dem Radweg entlang des Adenauerrings in ordnungsgemäßer Fahrtrichtung vom Wildparkstadion kommend in Richtung Nordstadt. Ihm entgegen fuhr eine 58-jährige Radfahrerin, die den Radweg offenbar in nicht zulässiger Richtung nutzte.
Aus bislang nicht näher bekannter Ursache touchierten sich die beiden Räder beim Vorbeifahren. In Folge dessen stürzte der 75-Jährige und verlor daraufhin das Bewusstsein. Er musste noch vor Ort von Rettungskräften reanimiert werden. Schwer verletzt wurde er schließlich in ein Klinikum gebracht.
Dort erlag der Mann am Mittwochnachmittag seinen Verletzungen.
Lebensgefährliche Verletzungen trug ein 64-Jähriger bei einem Arbeitsunfall in einer Firma in Karlsruhe-Mühlburg am Mittwochnachmittag davon.
Nach derzeitigen Erkenntnissen arbeitete der 64-Jährige gegen 16:10 Uhr in circa vier Metern Höhe in einer Art Arbeitskorb, der an einem Gabelstapler befestigt war. Aus bislang ungeklärter Ursache rutschte der Arbeitskorb offenbar von der Gabel des Staplers, sodass der Arbeiter abstürzte. Dabei zog er sich lebensgefährliche Verletzungen zu. Er wurde vom alarmierten Rettungsdienst umgehend in ein Krankenhaus eingeliefert.
Zu Klärung des genauen Unfallhergangs hat die Kriminalpolizei die weiteren Ermittlungen aufgenommen.