Wir sind ein unabhängiger Blog, der die öffentlich zugänglichen Meldungen der Polizeidienststellen und Polizeibehörden erfasst und hier sortiert für deine Region unverändert wiedergibt.
Bei der Festnahme eines 19-Jährigen in der Karlsruher Innenstadt wurde am Donnerstagmittag ein Polizeibeamter dienstunfähig verletzt.
Derzeitigen Erkenntnissen zufolge sollte der 19-Jährige gegen 13:45 Uhr aufgrund eines vorangegangenen Körperverletzungsdeliktes in der Kaiserstraße vorläufig festgenommen werden. Der Festnahme widersetzte er sich jedoch derart, dass sich ein Polizeibeamter bei den Widerstandhandlungen am Arm verletzte.
Den eingesetzten Beamten gelang es letztlich, dem jungen Mann Handschließen anzulegen und ihn auf ein Polizeirevier zu verbringen.
Aufgrund der Verletzung war für den Beamten die Fortsetzung seines Dienstes nicht mehr möglich.
Der 19-Jährige muss sich nun unter anderem wegen Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten.
Wildberg – Tot aufgefunden wurde am Montagvormittag ein Mann in dessen Wohnung im Stadtteil Effringen. Umfangreiche Ermittlungen führten zur Festnahme des mutmaßlichen Tatverdächtigen, welcher sich nun in einer Justizvollzugsanstalt befindet.
Nach derzeitigem Kenntnisstand wurde am Vormittag des 15.12.2025 eine Wohnungstüre in einem Mehrfamilienhaus im Wildberger Stadtteil Effringen geöffnet, nachdem man anhand von Zeugenangaben zunächst von einer möglichen hilflosen Lage des 65-jährigen Bewohners ausgehen musste.
Aufgrund verschiedener Feststellungen am Ereignisort ergaben sich Anhaltspunkte für ein mögliches Fremdverschulden. Die Kriminalpolizeidirektion Calw und die Staatsanwaltschaft Tübingen haben umgehend die Ermittlungen aufgenommen. Die beauftragte Rechtsmedizin stellte Verletzungen durch scharfe Gewalt bei dem 65-jährigen Opfer fest, welche todesursächlich gewesen sein dürften.
Die Kriminalpolizeidirektion Calw hat daher zur Klärung des Tötungsdelikts die Ermittlungsgruppe „Backhaus“ eingerichtet. Im Zuge der Ermittlungen ergab sich ein Tatverdacht gegen einen 19- jährigen Mann ohne festen Wohnsitz. Zwischen diesem und dem Opfer bestand eine Vorbeziehung.
Die intensiven Fahndungsmaßnahmen führten schließlich dazu, dass sich der 19-jährige deutsche Staatsangehörige am Nachmittag des 18.12.2025 stellte und widerstandslos festgenommen werden konnte. Der dringend Tatverdächtige wurde am 19.12.2025 dem zuständigen Haftrichter des Amtsgerichts Tübingen vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Tübinger Staatsanwaltschaft Haftbefehl wegen des Verdachts des Totschlags und setzte diesen in Vollzug.
Die Ermittlungen, insbesondere zu dem Tatablauf und Motiv dauern an.
Lukas Bleier, Pressestelle der Staatsanwaltschaft Tübingen
Benjamin Koch, Pressestelle des Polizeipräsidium Pforzheim
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und des Polizeipräsidiums Karlsruhe:
Beamte der Kriminalpolizei Karlsruhe durchsuchten am Donnerstagmorgen im Rahmen eines Betrugsverfahrens mehrere Objekte in der Stadt und im Großraum Karlsruhe und nahmen in diesem Zusammenhang zwei Tatverdächtige fest. Der 34-jährige Mann und die 33-jährige Frau befinden sich mittlerweile in Untersuchungshaft.
Nach aktuellem Stand der Ermittlungen betrieben die beiden Beschuldigten ein Unternehmen, das Tresorfächer zur anonymen Aufbewahrung von Wertgegenständen bereitstellte. Mindestens fünf Geschädigte mieteten die vermeintlich sicheren Fächer an und deponierten darin wertvolle Besitztümer. Als die Geschädigten keinen Zugriff mehr auf die Fächer hatten, erstatteten sie Strafanzeige. Die beiden Betrüger leerten offenbar die Schließfächer und brachten die Gegenstände in ihren Besitz. Im Rahmen umfangreicher Ermittlungen richtete sich der Verdacht schließlich gegen die 33-Jährige und den 34-Jährigen. Bei den anschließenden Durchsuchungen stellten die Beamten zahlreiche elektronische Geräte, Bargeld und weitere mutmaßliche Beweismittel sicher. Der entstandene Sachschaden soll sich nach aktuellen Schätzungen im oberen sechsstelligen Bereich bewegen.
Die zwei vorläufig festgenommenen Täter wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe am Donnerstagmittag dem zuständigen Haftrichter des Amtsgericht Karlsruhe vorgeführt, der jeweils Haftbefehl erließ und den Vollzug der Untersuchungshaft anordnete.
Bürgerinnen und Bürger, die ebenfalls Opfer dieser Betrugsmasche wurden oder Angaben zu den Sachverhalten machen können, werden gebeten, sich mit der Kriminalpolizei unter 0721 666 5555 in Verbindung zu setzen.
Ein Pkw erfasste am Freitagmittag an einem Fußgängerüberweg im Ortsteil Bad Mingolsheim ein Kind und verletzte dieses schwer.
Nach derzeitigem Kenntnisstand fuhr eine 75-Jährige gegen 11:00 Uhr auf der Heidelbergerstraße (Bundesstraße 3) in Bad Mingolsheim in Fahrtrichtung Malsch. An einem Fußgängerweg auf Höhe des Vogelgartenweges übersah sie offenbar ein den Zebrastreifen überquerendes Mädchen und erfasste sie mit ihrem weißen Hyundai frontal. Aufgrund des Zusammenstoßes prallte die 12-Jährige nach vorne ab und zog sich schwere Verletzungen zu.
Ein umgehend alarmierter Rettungswagen transportierte die Verletzte zur weiteren Versorgung in ein Krankenhaus.
Zum Zwecke der Unfallaufnahme und Bergungsarbeiten sperrten die Beamten die B3 bis etwa 13:00 Uhr in beide Richtungen ab.
Am Dienstagvormittag gegen 10:30 Uhr kam es zu einem gefährlichen Fluchtversuch eines Autofahrers vor dem Busbahnhof (ZOB) in Calw.
Der Fahrer eines Renault Clio fuhr auf eine Kontrollstelle des Polizeireviers Calw zu. Weil er mutmaßlich bei der Fahrt am Handy war und den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatte, sollte er einer Kontrolle unterzogen werden. Anstatt aber in die vor ihm befindliche Kontrollstelle einzufahren, nutzte er die Gelegenheit und wendete an der roten Ampel plötzlich sein Fahrzeug auf der Fahrbahn und fuhr über die Brücke in Richtung Fußgängerzone davon. Dabei soll er direkt auf einen Polizeibeamten zugefahren sein, welcher dem Fahrzeug noch durch einen Sprung auf die Seite ausweichen konnte und sich hierbei leicht verletzte. Zudem gefährdete er nach derzeitigem Sachstand einen Passanten im Bereich der Marktstraße. Weitere Personen wurden nicht gefährdet.
Der flüchtige Fahrer, ein 29-jähriger Mann, konnte kurze Zeit später zu Fuß in der Nähe der Altburger Straße vorläufig festgenommen werden. Sein Fahrzeug konnte ebenfalls im Bereich der Innenstadt aufgefunden werden. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen zu den Umständen und Folgen des Fluchtversuchs aufgenommen.
Der dringend Tatverdächtige mit kroatischer Staatsbürgerschaft wurde im Laufe des gestrigen Tages dem zuständigen Haftrichter des Amtsgerichts Tübingen vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Tübinger Staatsanwaltschaft unter anderem wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, einen Haftbefehl, der umgehend in Vollzug gesetzt wurde.
Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben, werden gebeten, sich beim Kriminaldauerdienst Pforzheim unter der Telefonnummer 07231 186-4444 zu melden.
Beamte der Verkehrspolizei Pforzheim – Außenstelle Freudenstadt – haben am Donnerstag Geschwindigkeitsmessungen auf der Bundesstraße 500 bei Baiersbronn durchgeführt.
In der Zeit von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr wurden auf der Höhe der Fischerhütte ca. 500 Fahrzeuge gemessen. Hiervon boten mehr als 50 Grund zur Beanstandung. Ein Pkw-Lenker fuhr statt der erlaubten 70 km/h mit 95 km/h. Mit einer Überschreitung um 21 km/h und mehr wurden elf Pkws beanstandet. Bei den überwachten Lkw-Fahrern wurden insgesamt sieben mit einer Überschreitung von mehr als 10 km/h bis 30 km/h beanstandet.
Zur weiteren Steigerung der Verkehrssicherheit wird die Polizei ihre Kontrollen weiterhin fortsetzen. Überhöhte Geschwindigkeit ist noch immer eine der Hauptunfallursachen. Weitere Informationen finden Sie unter dem Link: www.gib-acht-im-verkehr.de
Das Jahr neigt sich dem Ende zu und damit auch die Zeit der Feuerwerke und Knallkörper. Doch in den letzten Wochen häufen sich Vorfälle, bei denen der vermeintliche Spaß mit Feuerwerkskörpern schnell zu einer ernsthaften Gefahr wurde. Besonders im Fokus stehen dabei die sogenannten „Polenböller“, die in Deutschland nicht nur illegal, sondern auch extrem gefährlich sind.
Das Polizeipräsidium Pforzheim verzeichnet bereits mehr als ein Dutzend Einsätze seit Anfang Dezember, die auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zurückzuführen sind. Die gemeldeten Vorfälle reichen von „grobem Unfug“ bis hin zu strafrechtlich relevanten Delikten wie Körperverletzung und fahrlässiger Brandstiftung.
Der jüngste Vorfall ereignete sich am Mittwoch auf dem Schulhof einer Schule in Altensteig, als anscheinend während der großen Pause ein sogenannter Polenböller gezündet wurde. Zu diesem Zeitpunkt sollen sich mehrere Hundert Schüler auf dem Schulgelände befunden haben. Glücklicherweise gab es keine Verletzten. Die Polizei sicherte die Überreste des vermeintlichen Feuerwerkskörpers.
Polenböller: Ein Knall, der Leben verändern kann
Der Besitz und das Abbrennen von Polenböllern ist in Deutschland illegal und stellt einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz dar. Diese Feuerwerkskörper sind aufgrund ihres fehlenden Prüfzeichens extrem gefährlich. Sie entsprechen nicht den in Deutschland geltenden Sicherheitsstandards und wurden häufig ohne die nötige Qualitätssicherung oder Zulassung auf den Markt gebracht. Das Fehlen eines Prüfzeichens bedeutet, dass keine Sicherheitsüberprüfung auf Gefährdungspotenziale wie Explosionskraft, Stabilität und Zündverhalten stattgefunden hat.
Das Zünden von Polenböllern kann zu schweren Verletzungen führen, darunter abgetrennte Gliedmaßen, Knalltrauma oder Verbrennungen. Besonders in belebten Bereichen wie Schulen oder auf öffentlichen Plätzen kann das Zünden dieser Feuerwerkskörper Panik auslösen, was das Risiko von weiteren Unfällen oder Verletzungen erheblich erhöht. Auch Tiere sind vor den Gefahren von Feuerwerkskörpern im Allgemeinen nicht geschützt. Wildtiere und Haustiere reagieren häufig mit extremem Stress, der zu Fluchtverhalten, schweren Verletzungen oder langfristigen Verhaltensstörungen führen kann.
Appell der Polizei:
– Vermeiden Sie das Abbrennen illegaler Feuerwerkskörper, wie zum Beispiel Polenböller, die nicht den deutschen Sicherheitsstandards entsprechen.
– Zünden Sie Feuerwerkskörper nur an sicheren Orten, weit entfernt von Menschenmengen, Gebäuden oder Tieren.
– In Deutschland dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (für den privaten Gebrauch) nur am 31. Dezember ab 18:00 Uhr bis zum 1. Januar um 1:00 Uhr abgebrannt werden. An allen anderen Tagen des Jahres ist das Abbrennen von Feuerwerk grundsätzlich verboten und bedarf einer Genehmigung der zuständigen Behörde.
Simone Unger, Pressestelle
Im Laufe des Mittwochs, kam es in Empfingen zu einem Einbruch in ein Einfamilienhaus.
Nach derzeitigem Kenntnisstand verschafften sich Unbekannte Täter im Zeitraum zwischen 07:45 Uhr und 17:40 Uhr Zutritt in die Räumlichkeiten des in der Bergstraße befindlichen Hauses. Über ein gewaltsam geöffnetes Fenster gelangten die Täter ins Innere. Im Inneren des Hauses wurden mehrere Räume durchwühlt. Es wurden Schmuckstücke gestohlen. Der Diebstahlsschaden wird im unteren vierstelligen Bereich beziffert.
Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet mögliche Zeugen, die im genannten Zeitraum verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben oder Hinweise auf die Täter geben können, sich unter der Telefonnummer 07231/186 4444 beim Kriminaldauerdienst Pforzheim zu melden.
Vergangene Woche ist ein Fahrradfahrer im Bereich der Bauschlotter Straße aus bisher ungeklärter Ursache gestürzt und hat sich dabei schwer verletzt.
Nach derzeitigem Kenntnisstand fuhr der 27-jährige Rennradfahrer am Dienstag, den 09.12.2025 um 08:25 Uhr auf der Bauschlotter Straße in Richtung Innenstadt. Am Kreisverkehr zur Lochäckerstraße kam er aus unklarer Ursache zu Fall. Durch den Sturz zog er sich mehrere Frakturen und Schürfwunden zu, die im Krankenhaus behandelt werden mussten.
Zeugen, die den Unfall beobachtet haben, werden gebeten sich bei der Verkehrspolizeiinspektion Pforzheim unter 07231 186-3111 zu melden.
Unbekannte Täter brachten in der Nacht einen Gegenstand zum Umsetzen und beschädigten hierbei eine Fensterscheibe von einem Kiosk im Stadtteil Brötzingen. Eine sofortige Fahndung verlief ergebnislos und die Kriminalpolizei sucht Zeugen.
Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen wurde kurz vor 1 Uhr ein bislang unbekannter Gegenstand gezündet und zum Umsetzen gebracht. Durch die Wucht der Explosion wurde die Fensterscheibe des in der Westlichen Karl-Friedrich-Straße nähe Ersinger Straße gelegen Geschäfts erheblich beschädigt. Glassplitter verteilten sich sowohl im Innenraum als auch auf der Straße. Ein unmittelbar am Tatort stehendes Fahrzeug wurde hierbei beschädigt. Im Inneren des geschlossenen Kiosks befanden sich zum Ereigniszeitpunkt mehrere Personen, welche glücklicherweise nicht verletzt wurden.
Die Schutz- und Kriminalpolizei des Präsidiums Pforzheim haben umgehen die Ermittlungen aufgenommen. Eine unmittelbar eingeleitete Fahndung mit mehreren Funkstreifen nach dem oder den Tätern blieb bislang erfolglos.
Der Sachschaden wird auf einen hohen vierstelligen Bereich geschätzt.
Die Ermittlungen des Kriminalkommissariat Pforzheim wegen des Anfangsverdachts des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion dauern an.
Zeugen, welche Hinweise zu verdächtigen Personen und/oder Fahrzeugen gemacht haben, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 07231 186-4444 beim Kriminaldauerdienst Pforzheim zu melden.