Wir sind ein unabhängiger Blog, der die öffentlich zugänglichen Meldungen der Polizeidienststellen und Polizeibehörden erfasst und hier sortiert für deine Region unverändert wiedergibt.
In der Zeit zwischen Freitag, 10.02.2023, 13:00 Uhr und Samstag,11.02.2023, 14:15 Uhr entwendeten Unbekannte Diesel-Kraftstoff im Wert von rund 800 Euro.
Dabei gingen die Täter einen Lkw im Bereich Zieflensberg/Waldparkplatz an. Mit Gewalt wurde das Tankstellenschloss des geparkten Fahrzeugs überwunden und der Kraftstoff abgelassen.
Hinweise nimmt der Polizeiposten in Bad-Wildbad unter 07081 9390-0 entgegen.
Im Keller eines Hochhauses in der Bernsteinstraße wurde am frühen Freitagabend ein Brand mit starker Rauchentwicklung gemeldet. Aus diesem Grund wurden die Bewohner des betroffenen Gebäudeflügels aufgefordert, ihre Wohnungen zu verlassen. Insgesamt wurden 43 Personen evakuiert und zeitweise in bereitgestellten Bussen der VBK untergebracht. Es wurde niemand verletzt und die Bewohner konnten später in ihre Wohnungen zurückkehren.
Laut Angaben der Feuerwehr war die Brandausbruchstelle in einem der Kellerverschläge. Im weiteren Verlauf breitete sich das Feuer auf weitere Parzellen aus. Um 19.00 Uhr konnte der Brand vollständig durch die Feuerwehr gelöscht werden.
Der Sachschaden wird derzeit auf 12.000EUR geschätzt.
Die weiteren Ermittlungen zur Brandursache hat die Kriminalpolizei übernommen.
Am späten Freitagnachmittag, gegen 16.30 Uhr, überquerte das Kind die Straßenbahnschienen auf der Durlacher Allee, Haltestelle Untermühlsiedlung. Nach ersten Erkenntnissen bei der Unfallaufnahme missachtete der 13-jährige hierbei das Rotlicht des Signalgebers und wurde von der Straßenbahn erfasst. Der Junge kam zu Fall und erlitt eine schwere Beinverletzung. Er wurde mit dem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus geflogen. Lebensgefahr besteht nicht.
Nach einem aktuellen Vorfall von Donnerstag auf Freitag in Grömbach warnt das Polizeipräsidium Pforzheim vor einer sogenannten Teerkolonne.
Die Vorgehensweise ist zumeist dieselbe: Ungefragt tauchen Personen bei Eigentümern größerer Hofflächen oder Zufahrtswege auf und geben vor, dass sie von einer Baustelle noch Asphalt übrig hätten und mit diesem günstig die betreffende Fläche ausbessern könnten. Entgegen der Absprache wird dann jedoch in der Regel gleich der ganze Hof asphaltiert – und das in minderwertiger Qualität. Umso höher fällt am Ende allerdings der Geldbetrag aus, den die „Bauarbeiter“ für ihren Pfusch verlangen und gegebenenfalls auch entsprechenden Druck aufbauen, damit bezahlt wird. So offenbar auch geschehen beim Fall in Grömbach, wo ein ortsansässiger Betrieb betroffen war. Hier sollen die „Bauarbeiter“ einen Betrag von über 9.000 Euro für die geteerte Fläche gefordert haben, was allerdings richtigerweise nicht gezahlt wurde. Inzwischen hat die polizeiliche Facheinheit für Gewerbe und Umwelt die weiteren Ermittlungen übernommen, die Mitglieder der Teerkolonne sind namentlich bislang noch unbekannt.
Hinweise der Polizei:
Die Polizei empfiehlt, bei Angeboten an der Haustür stets skeptisch zu sein.
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass sich Teerkolonnen weitestgehend kleinere oder etwas größere Betriebe aussuchen, da es bei diesen wahrscheinlicher ist, dass die geforderten Preise bezahlt werden können. Auch haben Firmen meist eine größere Fläche, die geteert werden kann.
Sollte doch mal ein privater Hausbesitzer ein solches Angebot bekommen, sollte er solche Leistungen nicht annehmen und sich bei benötigter Arbeit bei ansässigen Firmen Vergleichsangebote einholen.
Hinweise zu Teerkolonnen nimmt jede Polizeidienststelle entgegen.
Fasching, Fasnet, Fasnacht – für viele steht diese Zeit dafür, aus dem gewohnten Alltag auszubrechen, in andere Rollen zu schlüpfen und sich für eine kurze Zeit von allen möglichen Zwängen zu lösen. Es wird gefeiert und gelacht, der Konsum von Alkohol ist hierbei für den ein oder anderen nicht wegzudenken.
Gerade in der „fünften Jahreszeit“ werden Regeln und Bestimmungen gerne mal nicht so ernst genommen.
Vor allem das Thema Jugendschutz wird gerne auf die leichte Schulter genommen. Doch auch in der Faschingszeit haben Veranstalter, Zünfte, Vereine und Eltern die Verantwortung, den Jugendschutz zu gewährleisten.
Bei der Abgabe von Alkohol und Tabakwaren gelten zum Schutz der Kinder und Jugendlichen folgende gesetzliche Regelungen:
– Alkoholische Getränke dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
– Branntwein und branntweinhaltige Getränke (u.a. diverse Mixgetränke) dürfen nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben und ihnen der Verzehr gestattet werden.
– Tabakwaren dürfen in der Öffentlichkeit an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.
Oft genug hat der Konsum von Alkohol Folgen, die nicht immer vorauszusehen sind. Als Stimmungsmacher baut er Hemmungen ab und „verleiht“ vermeintliches Selbstbewusstsein. Dies kann schnell ins Negative umschlagen und zu Aggressionen, Gewalt und Vandalismus führen.
Damit man Faschingsveranstaltungen genießen und ausgelassen feiern kann, gehört es dazu, sich schon vor der Feier darüber Gedanken zu machen, wie man wieder sicher nach Hause kommt. Denn eines ist klar: Wer in alkoholisiertem Zustand ein Fahrzeug fährt, gefährdet nicht nur sich selbst und seine Mitfahrer, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer.
Allzu häufig wird unterschätzt, dass bei Fahrfehlern oder sogar Unfällen der Führerschein schon bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille in Gefahr ist und auch nicht bedacht, dass für alle Fahrer unter 21 Jahren und Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit die Null-Promille-Grenze gilt.
Überlegen Sie also schon vorher, wer nüchtern bleibt und fahren wird. Eine gute Möglichkeit für einen sicheren Heimweg bieten die öffentlichen Verkehrsmittel oder das Taxi.
Ihre Polizei wünscht Ihnen eine schöne „fünfte Jahreszeit“!
Nach einer Serie von Sachbeschädigungen in der Nacht von Freitag auf Samstag im Karlsruher Stadtteil Südstadt wurde ein 24-Jähriger im Zuge der Fahndungsmaßnahmen vorläufig festgenommen.
Die Polizei geht derzeit davon aus, dass der Verdächtige gemeinsam mit bislang unbekannten Begleitern mehrere Hausfassaden und eine Mauer in der Marienstraße, Luisenstraße, Baumeisterstraße und Rüppurrerstraße mit Graffitis in silberner, roter und blauer Farbe besprühte.
In einem Fall verschafften sich die Täter Zutritt zu einem Wohnanwesen in der Rüppurrerstraße. Im Hausflur beschmierten sie offenbar die Fenster auf mehreren Etagen und zerkratzten einen Fliesenboden.
Gegen 04:45 Uhr wurde ein Anwohner auf Stimmen in dem Treppenhaus aufmerksam und nahm wenig später ein Fahrzeug wahr, dass mit lauter Musik aus der Hofeinfahrt fuhr.
Ein aufmerksamer Zeuge beobachtete gegen 05:30 Uhr mehrere junge Männer bei einer Sachbeschädigung in der Marienstraße und verständigte daraufhin die Polizei.
Beim Eintreffen der Streife flüchteten die Täter. Den Beamten gelang es jedoch die Verfolgung aufzunehmen und einen 24-jährigen Beschuldigten festzunehmen.
Bei der anschließenden Durchsuchung des Festgenommenen stellten die Beamten Beweismittel sicher.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann auf freien Fuß entlassen.
Der entstandene Sachschaden liegt ersten Schätzungen zufolge im mittleren fünfstelligen Bereich.
Der Polizeiposten Südstadt hat die Ermittlungen übernommen und sucht nach Zeugen und möglichen weiteren Geschädigten. Diese werden gebeten sich mit dem Polizeirevier Karlsruhe-Südweststadt unter der Rufnummer 0721/666-3411 in Verbindung zu setzen.
Verletzt worden sind am Donnerstagmittag zwei Personen nachdem es zu einer Brandentwicklung im Küchenbereich gekommen ist.
Nach derzeitigem Kenntnisstand geriet gegen 12:30 Uhr im Auguste-Renoir-Weg eine Dunstabzugshaube aus bislang ungeklärter Ursache in Brand. Zum Zeitpunkt der Brandentstehung befanden sich drei Personen in dem Zweifamilienhaus.
Das Feuer konnte durch einen der Bewohner selbst zügig gelöscht werden.
Zwei Personen wurden mit dem Verdacht auf eine Rauchgasvergiftung zu weiteren Untersuchungen in ein Krankenhaus verbracht. Es entstand lediglich geringer Sachschaden.
Unbekannte haben sich in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag gewaltsam Zugang zu einem Betrieb im Gewerbegebiet Hummelberg verschafft.
Nach Stand der Ermittlungen gelangten der oder die Täter in der Zeit zwischen Mittwoch, 19 Uhr und Donnerstag, 6:20 Uhr durch Aufhebeln eines Fensters in das Objekt in der Hummelbergstraße und entwendeten dort Bargeld. Das Polizeirevier Horb hat die Ermittlungen aufgenommen.
Hinweisgeber zum Diebstahl, zu verdächtigen Personen oder Fahrzeugen im betroffenen Bereich werden gebeten, sich telefonisch unter der Rufnummer 07451 96-0 beim Polizeirevier Horb zu melden.
Ein bislang unbekannter Täter hat in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag mehrere Fahrzeuge in Birkenfeld beschmiert.
Mindestens fünf in der Gutenbergstraße hintereinander parkende Autos wurden zum Ziel des Sprayers. Der Täter besprühte die Fahrzeuge mit weißer Farbe. Die konkrete Höhe des entstandenen Sachschadens ist noch unbekannt.
Die Ermittlungen der Polizei dauern an.
Etwaige Zeugen oder weitere Geschädigte werden gebeten, sich beim Polizeirevier Neuenbürg unter der Rufnummer 07082 79120 zu melden.
Unbekannte haben in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag einen Zigarettenautomaten in Wimsheim aufgehebelt.
Nachdem die Täter den an der Straße „Steig“ aufgestellten Automaten gewaltsam geöffnet hatten, stahlen sie die darin befindlichen Zigaretten sowie das Bargeld. Die Höhe des Diebstahlschadens ist noch nicht bekannt, der Sachschaden beläuft sich nach erster Schätzung auf rund 1.000 Euro.
Zeugen oder Hinweisgeber werden gebeten, sich unter der Rufnummer 07041 96930 beim Polizeirevier Mühlacker zu melden.