Wir sind ein unabhängiger Blog, der die öffentlich zugänglichen Meldungen der Polizeidienststellen und Polizeibehörden erfasst und hier sortiert für deine Region unverändert wiedergibt.
Alkoholische Beeinflussung könnte die Ursache für einen alleinbeteiligten Unfall am Donnerstagabend in Keltern gewesen sein.
Eine 59-jährige Ford-Fahrerin befuhr gegen 20 Uhr die Pforzheimer Straße in Keltern in Fahrtrichtung Dietlingen. Mutmaßlich aufgrund alkoholischer Beeinflussung kam die 59-Jährige nach rechts von der Fahrbahn ab und prallte in ein Geländer des angrenzenden Bachs. Durch den Aufprall wurde das Fahrzeug im Anschluss auf die Gegenfahrbahn gelenkt und kam in entgegengesetzter Richtung zum Stehen.
Während der Unfallaufnahme ergaben sich Hinweise auf eine Alkoholbeeinflussung der Fahrerin. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von etwa 1 Promille.
Unbeteiligte wurden durch den Unfall nicht gefährdet. Der Pkw wurde von der Unfallstelle abgeschleppt.
Die Fahrerin musste eine Blutprobe abgeben. Ihr Führerschein wurde einbehalten.
Einbrecher haben erneut mehrere elektronische Werkzeuge aus zwei Baucontainern in Pforzheim, Eutingen entwendet.
Durch bislang unbekannte Täterschaft wurden in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag zwei Baucontainer auf einem Baustellengelände unweit der A8 aufgebrochen. Aus diesen wurden Elektrowerkzeuge, u.a. der Marke Hilti, entwendet. Insgesamt wird von einem Verlust in Höhe eines niedrigen fünfstelligen Betrages ausgegangen.
Das Diebesgut transportierten die Täter wohl mit einer größeren Bauwanne, welche im Anschluss auf dem Gelände belassen wurde.
Bereits wenige Nächte zuvor wurde in einen der Baucontainer eingebrochen.
Der Polizeiposten Kieselbronn hat die Ermittlungen aufgenommen. Zeugen, welche sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten sich unter der Telefonnummer 07231 186 3211 beim Polizeirevier Pforzheim-Nord zu melden.
Bei einer Verkehrskontrolle am Donnerstagabend im Bereich Stupferich flüchtete ein 16-Jähriger mit einem VW Polo vor einer Streifenbesatzung der Verkehrspolizei Pforzheim und verursachte in der Folge einen Verkehrsunfall.
Nach aktuellem Stand der Ermittlungen war der Beschuldigte gegen 22:50 Uhr auf der Bundesautobahn 8 von Pforzheim in Richtung Karlsruhe unterwegs und verließ diese Höhe Karlsbad. Als er am Ortseingang Stupferich einer Verkehrskontrolle unterzogen werden sollte, wendete der 16-Jährige plötzlich das Fahrzeug, schaltete die Scheinwerfer aus und flüchtete in einen Feldweg. Vermutlich infolge überhöhter Geschwindigkeit kam er mit dem Pkw in einer Kurve vom Feldweg ab und blieb in einem angrenzenden Wiesenstück stehen. Der VW wurde bei dem Unfall so schwer beschädigt, dass der Jugendliche nicht mehr weiterfahren konnte. Er wurde noch vor Ort von den Beamten vorläufig festgenommen.
Bei dem Verkehrsunfall verletzte sich der junge Mann nach ersten Erkenntnissen leicht, weshalb er mit einem Rettungswagen in eine nahegelegene Klinik gefahren wurde.
Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, dass der VW Polo nicht zugelassen und die angebrachten Kennzeichen gestohlen waren.
Der Jugendliche muss nun mit mehreren Strafanzeigen rechnen, unter anderem wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, unbefugte Ingebrauchnahme eines Kraftfahrzeugs sowie Diebstahl.
In Bruchsal ereignete sich am Donnerstagabend ein Verkehrsunfall, bei dem ein offenbar alkoholisierter Autofahrer erheblichen Sachschaden verursachte.
Nach derzeitigen Erkenntnissen fuhr ein 27-jähriger Opel-Lenker gegen 20:15 Uhr die Straße Am Alten Güterbahnhof entlang. Dabei streifte er wohl zunächst mit den Felgen an der rechten Bordsteinseite, verlor daraufhin mutmaßlich die Kontrolle über sein Fahrzeug und kam nach links von der Fahrbahn ab.
In der Folge überfuhr er eine Treppenstufe, zwei Metallpfosten und beschädigte darüber hinaus eine Schrankenanlage.
Ein im Rahmen der Unfallaufnahme durchgeführter Atemalkoholtest bei dem Unfallverursacher ergab einen Wert von rund 1,5 Promille.
Der 27-Jährige musste die Beamten schließlich auf die Dienststelle begleiten, wo er neben einer Blutprobe auch seinen Führerschein abgeben musste.
An dem Opel entstand ein geschätzter Sachschaden von etwa 10.000 Euro.
Der Gesamtschaden an dem Bordstein, den Metallpfosten, dem Treppenaufgang sowie der Schrankenanlage kann derzeit noch nicht beziffert werden.
Unbekannte sind am frühen Freitagmorgen gewaltsam in Geschäftsräume eines Betriebs in Pfalzgrafenweiler eingedrungen und haben Bargeld entwendet.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand verschaffte sich eine bislang unbekannte Täterschaft gegen 02:00 Uhr gewaltsam über eine Eingangstür Zugang zu den Räumlichkeiten eines in der Spielberger Straße gelegenen Gebäudes. Im Inneren wurde Bargeld im mittleren vierstelligen Eurobereich entwendet.
Zeugen, die in diesem Zusammenhang verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 07451/960 beim Polizeirevier Horb zu melden.
Bei Buskontrollen am Montag- und Dienstagvormittag stellten Beamte der Verkehrspolizei Karlsruhe bei allen kontrollierten Fahrzeugen Verstöße im Bereich der Lenk- und Ruhezeiten fest.
Im Rahmen eines Schienenersatzverkehrs richtete die Verkehrspolizei Karlsruhe am Hauptbahnhof eine Kontrollstelle ein und überprüfte hierbei mehrere Busse.
Da es sich bei der Linienstrecke um mehr als 50 Kilometer handelt sind die jeweiligen Fahrer dazu verpflichtet, ein Kontrollgerät zur Überprüfung und Speicherung der Lenk- und Ruhezeiten mitzuführen. Hierzu bedarf es einer sogenannten Fahrerkarte, auf der die Arbeitszeitnachweise dokumentiert werden. Keiner der kontrollierten Fahrer konnte die vorschriftsmäßigen Nachweise vorlegen.
Teilweise waren die Fahrzeugführer entweder nicht im Besitz einer Fahrerkarte, nutzten eine abgelaufene Karte, verwendeten dieselbe Karte gemeinsam mit anderen Fahrern oder hatten sie nicht im Kontrollgerät eingelegt.
Gegen die kontrollierten Fahrzeug-Lenker und die verantwortlichen Unternehmen wurden im Anschluss der Kontrollen Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt, die im Einzelfall mit einem Bußgeld im unteren fünfstelligen Bereich geahndet werden können. Außerdem wurde einem Fahrer die Weiterfahrt untersagt.
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und des Polizeipräsidiums Karlsruhe:
Eine mutmaßliche Betrügerin ist am vergangenen Freitag in Karlsruhe vorläufig festgenommen worden und befindet sich mittlerweile in Untersuchungshaft.
Durch Ermittlungen des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main in Zusammenhang mit sogenannten „Schockanrufen“ wurde die Kriminalpolizei Karlsruhe am Morgen des 29. August darüber in Kenntnis gesetzt, dass sich eine 61-jährige Tatverdächtige auf den Weg nach Karlsruhe mache. Zuvor sollen unbekannte Personen offenbar telefonisch Kontakt zu einer 81-jährigen Frau aus Herxheim aufgenommen und sich dabei als Polizeibeamtin, Oberstaatsanwalt sowie weinende Familienangehörige ausgeben haben. Diese hätten berichtet, dass der Sohn der 81-Jährigen einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht hätte und die drohende Untersuchungshaft nur durch eine Hinterlegung von Wertgegenständen oder durch die Zahlung einer Kaution in Höhe von 50.000 Euro abgewandt werden könne. Im Anschluss hob die Geschädigte die genannte Summe bei einer Bank ab und begab sich nach Karlsruhe, wo die geplante Geldübergabe stattfinden sollte.
Im Bereich des Stadtgartens Karlsruhe erfolgte unter Beobachtung der Polizeibeamten aus Karlsruhe und Frankfurt gegen 16:50 Uhr die Übergabe der 50.000 Euro an die Beschuldigte. Unmittelbar hierauf nahmen die Kriminalbeamten die 61-Jährige vorläufig fest.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe ordnete der zuständige Haftrichter des Amtsgerichts Karlsruhe Untersuchungshaft wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs an.
Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen überfuhr der Fahrer eines Land Rovers gegen 16:15 Uhr ein Firmenschild in der Steinbeisstraße. Beim anschließenden Rangieren auf dem Firmenparkplatz stieß er gegen das Heck eines abgestellten Fahrzeugs und beschädigte dieses. Als der Mann seine Fahrt weiter fortsetzte, kollidierte er in der Humboldstraße mit einem entgegenkommenden PKW.
Bei der anschließenden Verkehrskontrolle konnte beim Unfallfahrer Alkoholgeruch festgestellt werden. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp über 0,5 Promille.
Im Krankenhaus wurde dem 64-Jährigen eine Blutprobe entnommen.
Die Höhe des entstandenen Sachschadens liegt im niedrigen fünfstelligen Eurobereich.
Den Fahrer erwartet ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und unerlaubtem Entfernen von der Unfallstelle.
Vorläufig festgenommen worden ist am Mittwochmittag ein Mann, nachdem er Passanten in der Pforzheimer Innenstadt offenbar Betäubungsmittel zum Kauf angeboten und Polizeibeamte mit einem Messer bedroht hat.
Der Tatverdächtige befindet sich nun in Untersuchungshaft.
Nach bisherigem Ermittlungsstand meldete gegen 11:40 Uhr eine aufmerksame Zeugin eine männliche Person, die in einem Einkaufzentrum im Bereich des Leopoldplatzes mehrere Drogen auf einer Sitzbank ausgebreitet hatte und an Passanten veräußerte. Der 33-jährige Mann wurde daraufhin durch den Sicherheitsdienst außerhalb des Gebäudes einer Kontrolle unterzogen. Beim Erkennen der hinzukommenden Polizeibeamten zog der Mann ein Messer und bedrohte diese. Erst nach mehrfacher Aufforderung warf der Tatverdächtige das Messer schließlich weg und konnte festgenommen werden. Verletzt wurde niemand.
Bei dem Tatverdächtigen wurden eine große Menge Amphetamin und eine Vielzahl an Ecstasytabletten aufgefunden und sichergestellt.
Der dringend tatverdächtige 33-Jährige wurde am Donnerstagvormittag der zuständigen Haftrichterin des Amtsgerichts Pforzheim vorgeführt. Diese erließ auf Antrag der Pforzheimer Staatsanwaltschaft Haftbefehl wegen des Verdachts des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie bestehender Fluchtgefahr und setzte diesen in Vollzug.
Der 33-Jährige mit deutscher Staatsangehörigkeit und ohne festen Wohnsitz befindet sich seither in Untersuchungshaft.
Henrik Blaßies, Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim
Deutlich alkoholisiert ist eine Autofahrerin am frühen Mittwochmorgen auf einer Kreisstraße bei Bad Liebenzell gegen einen Baum geprallt und anschließend von der Unfallstelle geflüchtet.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand befuhr die 26-Jährige mit ihrem Mercedes gegen 4:30 Uhr die Straße zwischen den Stadtteilen Beinberg und Zainen, als sie nach rechts von der Fahrbahn abkam und gegen einen Baum prallte. Danach flüchtete sie zu Fuß von der Unfallstelle, konnte jedoch von den Polizeibeamten in Maisenbach angetroffen werden.
Die Fahrerin wurde bei dem Unfall nur leicht verletzt und musste nicht medizinisch behandelt werden.
Bei der Verkehrsunfallaufnahme ergaben sich bei der 26-Jährigen Hinweise auf den Konsum von Alkohol und Betäubungsmitteln.
Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von fast 1,4 Promille.
In einem nahegelegenen Krankenhaus musste sie eine Blutprobe abgeben.
Am Fahrzeug entstand Totalschaden.
Die Höhe des Fremdschadens ist noch Gegenstand der Ermittlungen.
Außerdem besaß die Fahrerin keine gültige Fahrerlaubnis, so dass sie sich nun in einem Strafverfahren mit mehreren Tatvorwürfen verantworten muss.
Melanie Konrad, Pressestelle
Allgemeine Hinweise Ihrer Polizei:
Ab 0,3 Promille kann von einer sogenannten „relativen Fahruntüchtigkeit“
gesprochen werden. Kommen ab diesem Promillewert noch alkoholbedingte Fahrfehler oder ein dadurch verursachter Verkehrsunfall mit Personenschaden oder entsprechendem Sachschaden hinzu, hat die Fahrerin oder der Fahrer mit einer Strafanzeige und fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
Ab 1,1 Promille wird bei Kfz-Lenkern im öffentlichen Straßenverkehr von „absoluter Fahruntüchtigkeit“ gesprochen. Die Folgen sind in der Regel eine Strafanzeige und die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Abhängig vom Blutalkoholspiegel werden Hör- und Sehfähigkeit beeinträchtigt,
Koordinations- und Reaktionsvermögen lassen nach, Distanzen und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt. Menschen unter Alkoholeinfluss handeln weniger gefahrenbewusst und sind risikofreudiger. Bereits bei einer Alkoholisierung von 1,5 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) steigt das Unfallrisiko um das 12-fache.
(Quelle: https://www.gib-acht-im-verkehr.de/alkohol/).