Wir sind ein unabhängiger Blog, der die öffentlich zugänglichen Meldungen der Polizeidienststellen und Polizeibehörden erfasst und hier sortiert für deine Region unverändert wiedergibt.
Bei einem Zusammenstoß am Dienstagmorgen, gegen 08.20 Uhr, Am Rennbuckel in Karlsruhe, verletzte sich eine 88-jährige Fahrradfahrerin am Kopf. Ein LKW-Fahrer hatte sie offenbar übersehen.
Ein 20-jähriger LKW-Fahrer übersah beim Umfahren eines ordnungsgemäß geparkten PKW in einer Linkskurve die 88-jährige Fahrradfahrerin. Bei der Kollision wurde die unbehelmte 88-Jährige vom Außenspiegel des LKW am Kopf beziehungsweise im Bereich der Schulter erfasst. Sie stürzte zu Boden, schlug sich den Kopf an einem Mauervorsprung an und wurde mit dem Rettungsdienst in ein Krankenhaus verbracht.
Es entstand ein Gesamtsachschaden von schätzungsweise 100 Euro.
Am Dienstagmorgen kam es in Karlsdorf-Neuthard in der Talstraße zu einem Zusammenstoß zwischen einem Fahrradfahrer und einer PKW-Fahrerin, bei dem sich der Fahrradfahrer leicht verletzte.
Eine 55-jährige Autofahrerin kollidierte gegen 09:45 Uhr beim Rechtsabbiegen mit einem 47-jährigen Fahrradfahrer. Der vorfahrtsberechtigte Fahrradfahrer stürzte zu Boden und wurde von alarmierten Rettungskräften zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus verbracht. Es entstand ein Gesamtsachschaden von über 500 Euro.
(Calw/Enzkreis/Freudenstadt/Pforzheim) – Das Polizeipräsidium Pforzheim informiert: „Leichtes Spiel für Einbrecher und Diebe!“ – Medieninfo Prävention
Die ersten Tage mit schönen Sonnenstunden konnten wir bereits genießen und abends ist es bereits merkbar länger hell. In der Nacht vom 26. auf den 27. März ist es wieder soweit. Die Uhren werden von 2:00 Uhr auf 3:00 Uhr vorgestellt. Einhergehend mit dem bereits begonnenen Frühling und den wärmeren Temperaturen beginnt die Zeit, wo das Fenster nur mal eben schnell gekippt, das Garagentor kurz offengelassen und das Fahrrad einfach nur so angelehnt wird.
Leichtes Spiel für Einbrecher!
Gekippte Fenster sind wie offene Fenster und bieten praktisch keinen Einbruchschutz. Schließen Sie daher immer alle Fenster, auch wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung nur kurz verlassen. Denken Sie auch daran, Ihr Garagentor und die Verbindungstüren ins Haus zu verschließen. Verstecken Sie niemals Ihren Schlüssel – Einbrecher finden jedes Versteck.
Sichern Sie Haus- und Wohnungstüren, Nebeneingänge, Lichtschächte, Balkon- und Terrassentüren sowie Fenster mit mechanischen Sicherungen. Diebe scheuen aufgrund des erhöhten Zeitaufwands und des entstehenden Lärms gut gesicherte Fenster und Türen zu öffnen. Auch Alarmanlagen können Einbrecher abschrecken, da sie das Entdeckungsrisiko erhöhen. Sie können mechanische Sicherungen aber nur ergänzen. Grundsätzlich gilt: Mechanik geht vor Elektronik.
Lassen Sie sich kostenfrei durch Ihre kriminalpolizeiliche Beratungsstelle beraten und erfahren Sie, wie Sie sich und Ihr Eigentum wirkungsvoll schützen können.
Mit Beginn des Frühlings und dem besseren Wetter, werden viele „Drahtesel“ aus dem Winterschlaf geholt und wieder für den Weg zur Arbeit oder für Ausfahrten genutzt. Seien Sie nicht achtlos und sichern Sie Ihr Fahrrad auch unterwegs vor Diebstahl – und zwar richtig.
Nutzen Sie ein stabiles Fahrradschloss, denn stabile Bügel- und Panzerkabelschlösser bieten einen guten Diebstahlschutz. Achten Sie auf getestete und geprüfte Schlösser z.B. durch den Verband der Schadensversicherer (VdS).
Denken Sie immer daran, Ihr Fahrrad nicht nur ab-, sondern auch an einem fest verankerten Gegenstand anschließen. Zudem sollten leicht abnehmbare Zubehörteile wie z.B. ein digitaler Tacho, Beleuchtungseinrichtungen oder die Luftpumpe besser entfernt werden.
Legen Sie sich einen Fahrradpass zu, in welchem Sie alle relevanten Fahrraddaten (u.a. Rahmennummer, detaillierte Beschreibungen und den Kaufpreis) erfassen und ergänzen Sie ihre Unterlagen mit Fotos und der Rechnung ihres Fahrrades. Im Falle eines Diebstahls können diese Daten helfen, das Fahrrad zweifelsfrei zu identifizieren sowie alle relevanten Daten für die Versicherung parat zu haben.
Außerdem: Schützen Sie nicht nur Ihr Eigentum, sondern auch sich selbst und tragen Sie daher bei jeder Fahrt einen Fahrradhelm!
Zu einem Verkehrsunfall, bei dem sechs Fahrzeuge beteiligt waren, kam es am Dienstagmittag auf der Bundesautobahn 5, Höhe Kronau. Glücklicherweise blieben alle sieben Unfallbeteiligte dabei unverletzt. Der hierbei entstandene Sachschaden wird auf rund 36.000 Euro geschätzt.
Eine 57 Jahre alte Honda-Fahrerin fuhr gegen 12:30 Uhr auf dem linken Fahrstreifen der A 5 in Richtung Norden. In Höhe der Ausfahrt Kronau musste sie ihr Fahrzeug aufgrund einer Staubildung bis zum Stillstand abbremsen. Eine 64-Jahre alte Golf-Fahrerin erkannte die Situation zu spät und fuhr auf den Honda auf. Durch die Wucht des Aufpralls kollidierte der Pkw der 57-Jährigen mit einer Betonleitwand und kam anschließend auf dem rechten Fahrstreifen zum Stehen.
Die 64-jährige Golf-Fahrerin hingegen kollidierte mit ihrem Fahrzeug mit einem auf dem mittleren Fahrstreifen fahrenden Lkw.
Der hinter der Golf-Fahrerin fahrende 59-jährige BMW-Fahrer erkannte die Situation noch rechtzeitig und konnte seine Geschwindigkeit verringern. Der hinter ihm fahrende 34-Jährige versuchte ebenfalls eine Kollision mit dem vorausfahrenden BMW zu verhindern, lenkte sein Fahrzeug nach rechts und kollidierte in der Folge mit einem weiteren Sattelzug. Durch die Kollision wird das Auto des 34-Jährigen in die Betonleitwand abgewiesen und kollidierte letztendlich mit dem bereits stehenden Golf.
Durch das Ausmaß des Unfalls musste für die Unfallaufnahme und Bergungsarbeiten alle drei Fahrstreifen in Richtung Norden gesperrt werden, wodurch ein Rückstau von bis zu sechs Kilometern entstand.
Am Dienstagvormittag löste ein 31-Jähriger einen größeren Polizeieinsatz aus, indem er gegenüber einer Gerichtsvollzieherin und der Polizei äußerte, dass er bewaffnet sei.
Gegen 09:00 Uhr sollte die Wohnung des 31-jährigen Mannes in der Gartenstraße aufgrund einer zivilen Vollstreckungssache geräumt werden. Da bereits im Vorfeld Erkenntnisse über einen möglichen Waffenbesitz bekannt geworden waren, war die Polizei bereits vorsorglich mit vor Ort. Nachdem der Mann weder auf Klingeln noch auf Klopfen reagiert hatte, sollte die Wohnung letztlich geöffnet werden. Der Wohnungsnehmer äußerte daraufhin konkret, dass er bewaffnet sei. Um eine Gefährdung für weitere Beteiligte und Personen in der näheren Umgebung auszuschließen, wurden weitere Bewohner des Mehrfamilienhauses evakuiert und die Straßen um den Tatort weiträumig abgesperrt. Gegen 11:00 Uhr konnte der 31-Jährige nach mehreren Gesprächen durch Polizeibeamte dazu bewegt werden, aus seiner Wohnung zu kommen. Der mit rund 0,8 Promille Alkoholisierte ließ sich widerstandslos festnehmen. Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung wurden unter anderem mehrere spitze Speere, eine Vielzahl an Pfeilen und Bögen sowie die Nachbildung einer Stabshandgranate aufgefunden. Delaborierer konnten letztlich die Nachbildung einer Granate bestätigen. Nach jetzigem Sachstand erwartet den 31-Jährigen nun eine Strafanzeige, in welcher er sich unter anderem wegen Bedrohung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verantworten muss.
Neben Einsatzkräften des Polizeipräsidiums Pforzheim waren auch Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Einsatz vor Ort. Auch die freiwillige Feuerwehr Ispringen sowie Rettungskräfte befanden sich vorsorglich in unmittelbarer Nähe.
Gemeinsame Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft Karlsruhe und Polizeipräsidium Karlsruhe:
Im Zuge des heutigen bundesweiten Aktionstages gegen politische Hassrede fand auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe eine Durchsuchungsmaßnahme bei einer 48-jährigen Tatverdächtigen in Karlsruhe wegen des Verdachts der üblen Nachrede gegen eine Person des politischen Lebens statt.
Die Frau soll wenige Tage vor der Bundestagswahl 2021 über ihren für jedermann öffentlich einsehbaren Facebook-Account eine Abbildung des CSU-Vorsitzenden Dr. Markus Söder zusammen mit einem vermeintlich von diesem stammenden Zitat veröffentlicht haben, wonach Eltern, die ihre Kinder ohne Impfschutz zur Schule schicken, ihre Erziehungsberechtigung verlieren sollten, obwohl im Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits bekannt war, dass es sich hierbei um ein Falschzitat handelt.
Ausgangspunkt des Aktionstages sind Initiativermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – und des Bundeskriminalamts (BKA) zu Äußerungen auf Social-Media-Plattformen im Zusammenhang mit der Bundestagswahl im vergangenen Jahr. Grundlage für diese Ermittlungsverfahren bildet der im Frühjahr 2021 neu gefasste § 188 Strafgesetzbuch, der die Beleidigung, die üble Nachrede und die Verleumdung von Personen des politischen Lebens besonders streng unter Strafe stellt.
Bei den von ZIT und BKA festgestellten Straftaten im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2021 handelt es sich einerseits um Beleidigungen gegen bundesweit bekannte Politikerinnen und Politiker. Andererseits enthalten die Hasspostings irreführende Falschmeldungen und öffentlich dokumentierte Falschzitate, die zur Diffamierung und Diskreditierung der Betroffenen geeignet erscheinen.
Dr. Matthias Hörster, Staatsanwaltschaft Karlsruhe
Ein 22-Jähriger war am Montagabend auf dem Werderplatz zunächst in eine körperliche Auseinandersetzung mit einem 61-jährigen Mann verwickelt und griff in der Folge die einschreitenden Polizisten mit einem Tennisschläger an.
Den ersten Erkenntnissen zufolge schlug der junge Mann aus bislang unbekannten Gründen mit einem Tennisschläger auf den Kopf des älteren Mannes ein. Dieser wiederum warf wohl eine Bierflasche in Richtung des mutmaßlichen Angreifers.
Zwei Passanten, darunter ein in seiner Freizeit befindlicher Polizeibeamter, konnten die beiden Kontrahenten voneinander trennen und weitere Übergriffe verhindern.
Der 22-Jährige leistete jedoch weiterhin heftige Gegenwehr, indem auch die zusätzlich herbeigerufenen Polizeibeamten schlug, trat und anspuckte. Schließlich waren fünf Polizisten erforderlich, um weitere Angriffe zu unterbinden.
Der 61-Jährige wurde mit Kopfverletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert. Zudem erlitten drei Polizeibeamte bei dem Einsatz leichte Verletzungen.
Der Aggressor musste die restliche Nacht im Polizeigewahrsam verbringen. Er muss nun mit einer Anzeige wegen tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung rechnen.
Am Montagabend hat eine 5-köpfige Jugendgruppe in Linkenheim versucht, einen Spielplatz in Brand zu setzten. Dank eines aufmerksamen Nachbarn konnte jedoch Schlimmeres verhindert werden.
Gegen 20:30 Uhr stellte der Zeuge die Jugendlichen auf dem Spielplatz im Dettenheimer Weg fest, welche versuchten den Spielplatz in Brand zu setzen. Beim Eintreffen der Polizisten konnte ein brennender Einkaufswagen auf einem Tisch festgestellt werden. Die Flammen konnten mithilfe eines Handfeuerlöschers bezwungen werden. Die zwischenzeitlich eingetroffene Feuerwehr aus Linkenheim-Hochstetten übernahm die Nachsorge der Brandstelle. Der entstandene Sachschaden wird auf rund 300 EUR geschätzt.
Nach Angaben des Zeugen soll die aus drei weiblichen und zwei männlichen Personen im Alter von 16 und 20 Jahren gewesen sein.
Zeugen, die Angaben über die Jugendlichen machen können, werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Karlsruhe-Waldstadt unter der Telefonnummer 0721 967180 in Verbindung zu setzten.
Vergangene Nacht fand eine Streife der Polizeiinspektion Neunburg vorm Wald bei der Kontrolle eines Kleinwagens einen ausgewachsenen Puma. Ein Mann aus Baden-Württemberg hatte diesen zur privaten Haltung aus Tschechien mitgebracht. Das Tier wurde vorsorglich sichergestellt.
Am Dienstag, 15. März 2022, gegen 23.15 Uhr erreichte die Polizeieinsatzzentrale Oberpfalz ein Funkspruch einer Streife der Polizeiinspektion Neunburg vorm Wald. Diese hatte in der Industriestraße einen Kleinwagen kontrolliert und dabei in einer Holzbox einen ausgewachsenen Puma aufgefunden. Am Steuer saß ein 30-jähriger Mann aus Baden-Württtemberg. Nach derzeitigem Kenntnisstand hatte er das Tier in Tschechien erworben und wollte es zu Hause als Haustier halten. Der Puma ist fünf Jahre alt und wiegt rund 40 Kilogramm.
Das Tier wurde vorsorglich von der Polizei sichergestellt. Herausfordernd für die Einsatzkräfte war es, zur Nachtzeit ein ausreichend qualifiziertes Fachpersonal für diese in hiesigen Breitengraden eher seltene Tierart zu finden. Schließlich konnte ein fachkundiger Tierarzt aus Mittelfranken kontaktiert und hinzugezogen werden, der das Tier zur Vermeidung von weiterem Stress und zur Umverladung für wenige Minuten betäubte. Es wurde zum Schutz am Mittwoch vorübergehend und unverletzt in eine artgerecht ausgestattete bayerische Facheinrichtung gebracht.
Die Ermittlungen werden von der Polizeiinspektion Neunburg vorm Wald in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Amberg und der zuständigen Naturschutzbehörde geführt. Es besteht u.a. der Anfangsverdacht eines Vergehens nach dem Bundesnaturschutzgesetz.
Teils erhebliche Beanstandungen ergaben sich bei einer mobilen Verkehrskontrolle des Schwerlastverkehrs, die am Montagvormittag zwischen 08.30 Uhr und 10.30 Uhr von Beamten der Polizei Karlsruhe in der Karlsruher Weststadt durchgeführt wurde.
Binnen zwei Stunden stießen die Polizisten auf drei Sattelzüge, die erhebliche Mängel aufwiesen. An einem Gespann war die Ladungssicherung so mangelhaft, dass eine Umladung auf weitere Kleinlaster notwendig wurde. Neben technischer Mängel war bei zwei Fahrzeugen das Gewicht überschritten. In einem Fall waren es gar 43 Prozent Überladung, wohingegen ein weiterer Sattelzug immerhin mit 16 Prozent überladen war.
Den Fahrern droht eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, in zwei Fällen wurde den Fahrern bis zur Behebung der Mängel die Weiterfahrt untersagt.