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Zu einem Verkehrsunfall kam es am frühen Donnerstagmorgen auf der Bundesstraße 3, Höhe Seehof, in Ettlingen. Hierbei wurde eine 20-jährige Frau verletzt.
Ein 66-Jähriger Mann befuhr gegen 06:40 Uhr mit seinem Ford Transit die Bundestraße 3 stadtauswärts in Fahrtrichtung Wattkopftunnel. An der Kreuzung am Seehof, L 561 / Karlsruher Straße, übersah er offenbar das für ihn geltende Rotlicht der Ampel und stieß mit dem kreuzenden Volkswagen einer Frau zusammen. Der Fahrzeugairbag der Frau löste hierbei aus. Dadurch erlitt die Dame wohl leichte Verletzungen.
Die Polizei Karlsruhe kann den Sachschaden noch nicht beziffern. Bei beiden Fahrzeugen war es erforderlich diese abzuschleppen.
Unbekannte versuchten offenbar in den frühen Freitagstunden in eine Firma in Huttenheim einzubrechen. Sie wurden hierbei von einem Zeugen bemerkt und flohen.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand wollten Einbrecher gegen 01.30 Uhr in ein Unternehmen in der Straße „Im Schorrenfeld“ einsteigen. Hierzu gelangte sie offenbar mit einer Leiter an ein Fenster und schlugen dieses ein. Sie rechneten wohl nicht damit, dass sich ein Mitarbeiter im Objekt befand und brachen ihr Vorhaben ab.
Auf der Flucht legten die Verdächtigen mehrere Fahrräder auf die Straße um scheinbar eine Verfolgung zu erschweren.
Derzeit steht die Höhe des Schadens noch nicht fest. Ob die Unbekannten auch für mögliche weitere Taten im Umfeld verantwortlich sind, ist Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen.
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und des Polizeipräsidiums Karlsruhe.
Einen Ermittlungserfolg in der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität konnten die Staatsanwaltschaft Karlsruhe und das Polizeipräsidium Karlsruhe am Mittwochmorgen in Oberderdingen verzeichnen. Ein 58-jähriger Tatverdächtiger wurde im Laufe des Donnerstags auf Antrag der Staatsanwaltschaft dem Haftrichter vorgeführt.
In das Visier der Ermittler des Polizeipostens Oberderdingen geriet der Mann aufgrund umfangreicher Ermittlungen. Er steht im Verdacht, mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wurde daher ein Durchsuchungsbeschluss beim Amtsgericht Karlsruhe erwirkt. Dieser wurde durch die Polizei am Mittwochmorgen vollstreckt. Hierbei stellten die Beamten in der Wohnung des Beschuldigten circa 1 Kilogramm Amphetamin, 100 Gramm Marihuana und 65 Gramm Haschisch sicher. Zudem konnte ein griffbereites Sprungmesser sichergestellt werden. Der Mann muss sich nun u.a. wegen des Vorwurfs des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln verantworten.
Das Kriminalkommissariat Bruchsal hat die weiteren Ermittlungen übernommen.
Dr. Matthias Hörster, Staatsanwaltschaft Karlsruhe
Manuel Kunz, Pressestelle Polizeipräsidium Karlsruhe
Mittels der Betrugsmasche des Schockanrufes durch einen falschen Polizeibeamten haben Telefonbetrüger am Mittwoch eine Frau aus Bad Wildbad unter Druck gesetzt und einen niedrigen fünfstelligen Betrag erbeutet.
Eine in Bad Wildbad wohnhafte Frau erhielt am Mittwoch gegen 10 Uhr erstmals einen Anruf, in welchem sich eine weinerliche Frauenstimme als Tochter ausgab und angab, einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht zu haben.
In der Folge kam es zu einer Kautionsforderung im mittleren fünfstelligen Bereich durch einen angeblichen Polizeibeamten des Polizeipräsidiums Karlsruhe. Da die Frau nicht über eine solche Summe verfügte „einigte“ man sich auf einen niedrigeren Betrag. Die Täter wiesen ihr Opfer an, beim Abheben des Geldes gegenüber der Bank einen geplanten Autokauf anzugeben, um keinen Verdacht zu erregen.
Im weiteren Verlauf wurde die Frau nach Karlsruhe auf einen Parkplatz gelotst, auf welchem es zu der Geldübergabe an eine weibliche Person kam.
Nachdem das Opfer Kontakt mit dem Freund der tatsächlichen Tochter aufnahm wurde ihr der Betrug bewusst.
Im Zusammenhang mit betrügerischen Telefonanrufen gibt die Polizei folgende Hinweise:
- Legen Sie am besten auf, wenn Sie nicht sicher sind wer Sie
anruft oder Sie sich unter Druck gesetzt fühlen. - Seien Sie stets
misstrauisch, wenn Sie am Telefon um (hohe) Geldbeträge gebeten
werden. Die Polizei wird am Telefon keine Zahlung einer Kaution zur
Abwendung einer Untersuchungshaft fordern. - Nehmen Sie sich Zeit, um
die Angaben des Anrufers zu überprüfen. - Rufen Sie den Angehörigen
unter der Ihnen bekannten Nummer an. Achten Sie darauf, dass Sie das
vorherige Gespräch mit den Anrufern definitiv beendet haben. -
Sprechen Sie am Telefon nicht über persönlichen/familiären und
finanziellen Verhältnisse. - Übergeben Sie niemals Geld oder
Wertsachen an unbekannte Personen. - Fordern Sie von angeblichen
Amtspersonen, zum Beispiel Polizisten, den Dienstausweis. Rufen sie
ggf. die bekannte, örtliche Dienststelle an. - Reden Sie mit
Familienangehörigen oder Bekannten über solche Anrufe bzw. ziehen Sie
eine Vertrauensperson hinzu. - Verständigen Sie über den Notruf 110
die Polizei.
Am Mittwochabend führten Kontrollen in Gaststätten im Zuständigkeitsbereich des Polizeireviers Karlsruhe-Waldstadt zu einer Vielzahl von Ordnungswidrigkeiten. Insgesamt 14 Beamte überprüften zusammen mit jeweils zwei Vertretern des Landratsamtes und der Stadt Karlsruhe im Zeitraum zwischen 16:00 Uhr und 22:00 Uhr insgesamt 19 Gaststätten, zwei Shisha-bars und drei Spielhallen. Es wurden 24 Personen kontrolliert. Bei Zwei lag der Anfangsverdacht des Illegalen Glücksspiels vor und eine weitere Person verstieß gegen das Aufenthaltsgesetz.
Unterm Strich wurden im Zuge der Maßnahmen 91 Ordnungswidrigkeiten verzeichnet. Des Weiteren waren zwei Spielautomaten entsprechend präpariert und es konnten einige Missachtungen der Vorschriften für Fluchtwege und Feuerlöscher festgestellt werden.
Ein 6-jähriger Junge aus Karlsruhe-Grünwinkel verständigte am Dienstag, gegen 16:45 Uhr, den Polizeinotruf, da seine Kuscheldecke abhandengekommen war.
Am Telefon teilte der junge Mann mit, dass ihm etwas gestohlen wurde. Um nach dem Rechten zu sehen, wurde eine Polizeistreife an seine Wohnanschrift entsandt.
Beim Eintreffen an der Einsatzörtlichkeit stießen die Beamten unmittelbar auf die Mutter des Jungen. Schnell stellte sich der Verlust der Kuscheldecke heraus. Offenbar wollte der 6-Jährige Unterstützung bei der Polizei suchen und kontaktierte daher selbstständig den Polizeinotruf. Die eingesetzten Polizeibeamten ließen es sich nicht nehmen, auch das persönliche Gespräch mit dem Jungen zu suchen. Mit Tränen in den Augen schilderte er den Beamten, dass die Kuscheldecke, die er so gerne hat, weg ist und bat erneut um Hilfe.
Nach einem beruhigenden Gespräch konnte man schließlich gemeinsam mit den Eltern eine Lösung finden: Eine neue Kuscheldecke soll beschafft werden. Sichtlich zufrieden über die erfahrende Hilfe durch die Polizei verabschiedete sich der Junge von den Beamten und die Einsatzmaßnahmen konnten erfolgreich beendet werden.
Die seit Sonntag aus Hechingen vermisste 61-Jährige, nach
der die Polizei auch öffentlich gefahndet hatte, ist wohlbehalten aufgefunden
worden. Wie berichtet, hatte die Frau entgegen ihren sonstigen Gewohnheiten
ihr persönliches Lebensumfeld verlassen, wonach zu befürchten war, dass sie
sich in einer hilflosen Lage befinden könnte. Nach einem Zeugenhinweis konnte
die Vermisste am Donnerstagmorgen in Hechingen von der Polizei angetroffen
werden.
Die Öffentlichkeitsfahndung wird hiermit zurückgenommen. Medienvertreter werden gebeten, das zur Verfügung gestellte Bildmaterial aus dem Bestand zu nehmen.
Eine Frau aus einem Teilort von Horb am Neckar ist in den vergangenen Tagen dem sogenannten WhatsApp-Betrug zum Opfer gefallen. Die Betrüger haben die Frau um mehrere tausend Euro gebracht.
Der Täter nahm unter einer für die Geschädigte bislang unbekannten Nummer über den Kurznachrichtendienst Kontakt auf und gab sich als Tochter aus. Im weiteren Verlauf brachte der Betrüger die Frau dazu Geldbeträge im mittleren vierstelligen Bereich zu überweisen. Erst im Nachhinein wurde der Frau der Betrug bewusst.
Das Polizeipräsidium Pforzheim gibt folgende Verhaltenstipps bei Erhalt entsprechender Telefonnachrichten:
- Gehen Sie sensibel mit Nachrichten unbekannter Rufnummer um. -
Wenn Sie von Ihnen bekannten Personen unter einer unbekannten Nummer
kontaktiert werden, speichern Sie die Nummer nicht automatisch ab. -
Bitten Sie die Person um eine Sprachnachricht, oder rufen Sie die
Person selbst an. - Ein persönlicher Kontakt zu einem Angehörigen
kann schnell Aufklärung darüber verschaffen, ob es sich um einen
Betrug handelt. Nutzen Sie dafür auch alternative Kommunikationswege,
etwa eine Ihnen bereits bekannte E-Mailadresse oder Telefonnummer. -
Geben Sie auf keinen Fall private Daten wie Bankkonto- oder
Kreditkartendaten, oder Zugangsdaten zu Kundenkonten heraus.
Geldüberweisungen über WhatsApp und andere Messenger sollten immer
misstrauisch machen und überprüft werden. - Lassen Sie sich am
Telefon nicht unter Druck setzen.
Unbekannte Täter versuchten im Zeitraum zwischen Sonntagnachmittag und Mittwochmorgen gewaltsam in eine Wohnung in Karlsruhe-Grötzingen einzudringen.
Nach den bisherigen Erkenntnissen kletterten die Einbrecher auf einen Balkon im 1. OG des in der Straße Im Speidel gelegenen Mehrfamilienhauses. Hier beabsichtigten die Täter offenbar über die Balkontüre in die Wohnung zu gelangen. Ihr Vorhaben scheiterte vermutlich aufgrund einer zusätzlichen Sicherung an der Tür.
Der entstandene Sachschaden kann noch nicht beziffert werden.
Zeugen oder Hinweisgeber werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Karlsruhe-Durlach unter 0721/49070 in Verbindung zu setzen.
Offenbar weil er gegen mehrere Gesetze verstoßen hat, versuchte ein Roller-Fahrer vor der Polizei zu flüchten.
Am Dienstagabend wurde eine Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Hob am Neckar gegen 19:30 Uhr auf einen Roller-Fahrer aufmerksam, der augenscheinlich trotz für seine Fahrtrichtung anzeigende „Rotlichtphase“, aus Richtung Hornaustraße kommend, auf den Gehweg der Christopherbrücke fuhr und den Fußgängerüberweg der Schillerstaße passierte. Erst auf Höhe Mühlgässle fuhr der Fahrer wieder auf die für das Fahrzeug vorgeschrieben Fahrbahn.
Aufgrund seines Fehlverhaltens sollte der Fahrer angehalten und kontrolliert werden. Dieser reagierte jedoch zunächst nicht auf die Anhaltesignal der Polizeibeamten, bis er letztendlich in der Marktstraße angehalten und kontrolliert werden konnte. Hierbei stellte sich heraus das der 19-Jährige nicht die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt um dieses Fahrzeug führen zu dürfen. Weiterhin reagierte ein freiwillig durchgeführter Drogenvortest positiv auf die Einnahme von Cannabis.
Nach der Abgabe einer Blutprobe zur Bestimmung des THC-Wertes, muss er mit mehreren Strafanzeigen rechnen.
Das Polizeirevier Horb am Neckar bittet Zeugen des Vorfalls, sowie eventuell Personen, die durch die Fahrweise des Rollerfahrers gefährdet wurden, sich unter der Rufnummer 07451/96-0 zu melden.