Wir sind ein unabhängiger Blog, der die öffentlich zugänglichen Meldungen der Polizeidienststellen und Polizeibehörden erfasst und hier sortiert für deine Region unverändert wiedergibt.
Unbekannte sind zwischen Dienstagabend und Mittwochmorgen gewaltsam in eine Lagerhalle in Stein eingedrungen.
Nach bisherigem Ermittlungsstand verschaffte sich eine bislang unbekannte Täterschaft zwischen Dienstag, 18:00 Uhr, und Mittwoch, 7:00 Uhr, Zugang zur Lagerhalle einer in der Daimlerstraße gelegenen Betrieb. Aus dem Inneren wurde überwiegend Werkzeug im Wert von rund 10 000 Euro entwendet.
Zeugenhinweise nimmt das Polizeirevier Pforzheim – Nord unter der Telefonnummer 07231/186-3211 entgegen.
In der Zeit zwischen Donnerstag und Dienstag haben Unbekannte aus dem Bereich „Haselwäldle“ ein Kupferdach entwendet.
Mit jetzigem Stand betrat im Zeitraum vom 10.10.2024, 11:00 Uhr bis 15.10.2024, 08:00 Uhr unbekannte Täterschaft ein Grundstück der Gemeinde im Kutscherweg, indem diese über den Zaun kletterte. Auf dem Grundstück wurden mehrere Kupferplatten vom Dach des dortigen Hochwasserbehälters mittels unbekanntem Werkzeug abgerissen und entwendet. Der Diebstahlsschaden wird auf circa 5.000 Euro geschätzt.
Zeugen werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Pforzheim-Nord unter der Telefonnummer 07231 186-3211 in Verbindung zu setzen.
Bislang Unbekannte verschafften sich in der Zeit zwischen Mittwoch, 20:30 Uhr und Donnerstag, 00:15 Uhr gewaltsam Zutritt in ein Mehrparteienhaus in Karlsruhe-Durlach.
Nach derzeitigem Kenntnisstand hebelten die Täter anschließend die Wohnungstür auf, um in das Innere der Wohnung in der Anton-Bruckner-Straße zu gelangen. Auf der Suche nach Wertgegenständen nahmen die Diebe Bargeld an sich und flüchteten in der Folge unerkannt.
Die Höhe des entstandenen Diebstahl- sowie Sachschadens kann noch nicht beziffert werden.
Zeugen oder Hinweisgeber werden gebeten, sich mit der Kriminalpolizei unter 0721 666-5555 in Verbindung zu setzen.
Am Mittwochabend hat ein noch unbekannter und bewaffneter Täter eine Tankstelle in Altensteig überfallen und flüchtete zu Fuß.
Nach bisherigem Stand der Ermittlungen betrat gegen 21:40 Uhr ein mit einer Schusswaffe bewaffneter Mann eine Tankstelle in der Wilhelmstraße und forderte von der Kassiererin die Herausgabe von Bargeld. Diese händigte eine dreistellige Summe aus, welche der Täter in einer mitgeführten Tasche verstaute. Im Anschluss verließ der Mann die Tankstelle und flüchtete zu Fuß in Richtung eines angrenzenden Einkaufsgeschäftes/Verkehrskreisel.
Trotz eingeleiteter Fahndungsmaßnahmen mit mehreren Funkstreifenwagen und einem Polizeihubschrauber konnte die Person nicht angetroffen werden.
Der gesuchte Tatverdächtige wird wie folgt beschrieben:
- männlich
- etwa 170 cm groß
- maskiert mit schwarzem Halstuch, Sonnenbrille und schwarzer
Mütze
- bekleidet mit schwarzer Daunenjacke mit Kapuze und weißen Nike-
Schuhen
Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen oder Hinweisgeber darum, sich unter der Rufnummer 07231 186-4444 beim Kriminaldauerdienst zu melden.
- Bei akuter Bedrohung, wählen Sie 110! Die Polizei wird alles
Erforderliche tun, um Sie zu schützen.
- Zeigen Sie die Straftat bei der Polizei an. Eine Strafanzeige
können Sie bei jeder Polizeidienststelle erstatten.
- Prägen Sie sich nach Möglichkeit Aussehen und Bekleidung des
Täters oder der Täterin sowie besondere Merkmale ein. Dazu
gehören zum Beispiel Brille, Tätowierung, Frisur oder
Fluchtmittel wie Auto, Fahrrad, Bahn, die Fluchtrichtung,
mögliche Bewaffnung sowie den Ablauf der Tat. So können Sie dazu
beitragen, den Täter oder die Täterin zu fassen.
- Gibt es Zeugen? Bitten Sie Passanten oder andere Beobachter des
Raubes, sich als Zeuge oder Zeugin zur Verfügung zu stellen und
notieren Sie sich deren Personalien.
- Wenn Sie beim Raub verletzt wurden, lassen Sie Ihre Verletzungen
medizinisch behandeln und dokumentieren. Sie sollten sich von
Ihrem Hausarzt, einem Facharzt oder in einem Krankenhaus
behandeln lassen. Hier werden Ihre Verletzungen zugleich
dokumentiert. Dieses Attest kann sowohl im Strafverfahren als
auch für die Durchsetzung Ihrer Interessen (Schmerzensgeld,
Verdienstausfall etc.) als Beweismittel von Bedeutung sein. Die
Kosten für die Behandlung übernimmt in der Regel Ihre
Krankenversicherung.
- Wenn es mit dem Täter oder der Täterin unmittelbaren
Körperkontakt gab, waschen Sie die betroffene Körperstelle bzw.
Ihre Kleidung bitte nicht. Denn nur so können mögliche Spuren
gesichert werden. Haben Sie den Täter oder die Täterin durch
Ihre Gegenwehr verletzt, z.B. durch kratzen? Dann waschen Sie
sich auch hier nicht, sondern lassen Sie die Spuren bei der
Polizei sichern.
Ein Autofahrer kam am Mittwochabend auf der Bundesautobahn 8 von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einem Verkehrszeichen sowie der Mittelschutzplanke. Aufgrund der erforderlichen Sperrungen bildeten sich mehrere Kilometer Stau.
Bisherigen Erkenntnissen zufolge fuhr der 37-jährige Audi-Fahrer gegen 18:35 Uhr auf der A8 von Stuttgart kommend in Fahrtrichtung Karlsruhe. Zwischen der Anschlussstelle Karlsbad und dem Autobahndreieck Karlsruhe kam er aus bislang unbekannter Ursache offenbar alleinbeteiligt nach rechts von der Fahrbahn. In der Folge fuhr er über den Grünstreifen und kollidierte mit der Verankerung einer Entfernungstafel. Anschließend überquerte er alle Fahrstreifen, prallte gegen die Mittelschutzplanke und kam auf der linken Spur zum Stehen.
Der 37-Jährige blieb nach derzeitigem Sachstand unverletzt, wurde aber vorsorglich mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht.
Sein Pkw war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Der entstandene Sachschaden beläuft sich ersten Schätzungen zufolge auf insgesamt rund 23.000 Euro.
Infolge des Unfalls waren für die Bergungs-und Reinigungsarbeiten zeitweise mehrere Fahrstreifen bis etwa 00:00 Uhr gesperrt und es bildete sich ein Stau von mehreren Kilometern Länge.
Nachdem dreiste Betrüger mit einem so genannten „Schockanruf“ erneut eine Seniorin aus Karlsruhe täuschten und mehrere tausend Euro Bargeld erbeuteten sucht die Kriminalpolizei nach Zeugen.
Den ersten Erkenntnissen zufolge nahmen die Betrüger am Dienstagvormittag telefonisch Kontakt mit der 81-jährigen Dame auf. Der Anrufer gab sich als Richter eines Karlsruher Gerichts aus und gab vor, dass der Sohn der Seniorin einen tödlichen Verkehrsunfall verschuldet habe. Um eine Inhaftierung ihres Sohnes zu verhindern, solle sie nun ein Sicherheitsgeld bezahlen.
Eine weinende Frau, die anschließend das Telefonat übernahm, bestätigte den tödlichen Unfall.
In der Annahme ihrem Sohn zu helfen, fuhr die 81-Jährige mit ihrem Auto in die Karlsruher Innenstadt. Dort hob sie in einer Bankfiliale in der Kaiserstraße Bargeld ab und übergab dieses zwischen 14:30 und 15:00 Uhr in der Ritterstraße auf Höhe der Badischen Landesbibliothek aus ihrem Fahrzeug heraus an einen bislang unbekannten Mann. Dieser ging anschließend offenbar in Richtung Kriegsstraße davon.
Der Geldabholer sei laut dem Tatopfer etwa 20 bis 30 Jahre alt und sehr schlank gewesen. Er habe dunkle, oben längere und leicht lockige Haare gehabt und sei sportlich gekleidet gewesen.
Zeugen, die in diesem Zusammenhang verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0721 666-5555 beim Kriminaldauerdienst zu melden.
Bei einem Verkehrsunfall mit einem Pkw-Lenker ist am Mittwochmorgen die Fahrerin eines Ford auf der Landesstraße 360 schwer verletzt worden.
Ein 54-jähriger Dacia-Lenker befuhr gegen 06:45 Uhr die Landesstraße 360 von Mühringen kommend in Richtung Bahnhof Eyach, als er an der Einmündung zur Kreisstraße 4782 beabsichtigte nach links abzubiegen. Ersten Erkenntnissen zur Folge übersah er hierbei eine ihm entgegekommende 36-Jährige mit ihrem Ford. Bei der folgenden Kollision wurde der Dacia im Anschluss auf einen hinter dem Ford befindlichen Kraftomnibus geschleudert.
Durch den Zusammenstoß mit dem Pkw wurde der 54-Jährige leicht verletzt und die Fahrerin des Ford schwer verletzt. Der Fahrer des Busses blieb bei diesem Unfall unverletzt.
Für die Dauer der Rettungsmaßnahmen, der Unfallaufnahme sowie der Bergung der beiden Pkw musste die Straße zeitweise voll gesperrt werden. Ab etwa 08:45 Uhr war die Landesstraße 360 wieder einspurig befahrbar.
Am Dienstagnachmittag kontrollierte eine Polizeistreife eine 32-jährige Autofahrerin. Hierbei stellte sich heraus, dass diese offenbar erheblich unter Alkoholeinfluss stand.
Die 32-jährige fuhr mit ihrem Pkw gegen 16:45 Uhr in der Jägerstraße in Waldbronn, als die Polizei von Zeugen auf die Fahrerin aufmerksam gemacht und sie einer Kontrolle unterzogen wurde. Bereits beim Herantreten an das Fahrzeug nahmen die Beamten starken Alkoholgeruch wahr, weshalb sie mit der Fahrerin einen Alkoholtest durchführten. Dieser ergab einen Wert von rund 2,7 Promille.
Die 32-jährige wurde daraufhin für eine Blutentnahme auf das Polizeirevier gebracht, ihr Führerschein wurde einbehalten.
Unbekannte haben im Zeitraum vom Montag, 7. Oktober, bis Donnerstag, 10. Oktober, mehrere Flächen im Ortsteil Ellmendingen mit illegalen Graffiti beschmiert.
Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen verunstalteten die Täter zunächst einen Geräteschuppen in der Wildbader Straße. Im Zuge weitere Überprüfungen durch Polizeibeamte des Polizeipostens Remchingen fanden diese zudem ähnliche Schmierereien an Stromkästen im Bereich des Weiler Wegs, der Winzerstraße und der Scheffelstraße. Der hierbei entstandene Gesamtsachschaden ist derzeit Gegenstand laufender Ermittlungen.
Der Polizeiposten Remchingen hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen oder Hinweisgeber, insbesondere die verdächtige Wahrnehmungen in der Zeit vom 07.Oktober bis zum 10. Oktober gemacht haben, sich bei dem Polizeirevier Neuenbürg unter der Rufnummer 07082 79120 zu melden.
In der Nacht auf Mittwoch ist eine 31-jährige Pkw-Lenkerin in den Fokus einer Streifenwagenbesatzung geraten. Die BMW-Fahrerin, die gegen 00:40 Uhr im Buchbusch unterwegs war, konnte einer Kontrolle unterzogen werden. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholvortest ergab einen Wert von über zwei Promille. Die 31-Jährige musste im Anschluss eine Blutprobe und ihren Führerschein abgeben. Sie erwartet nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.
Simone Unger, Pressestelle
Allgemeine Hinweise Ihrer Polizei:
Ab 0,3 Promille kann von einer sogenannten „relativen Fahruntüchtigkeit“ gesprochen werden. Kommen ab diesem Promillewert noch alkoholbedingte Fahrfehler oder ein dadurch verursachter Verkehrsunfall mit Personenschaden oder entsprechendem Sachschaden hinzu, hat die Fahrerin oder der Fahrer mit einer Strafanzeige und fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Ab 1,1 Promille wird bei Kfz-Lenkern im öffentlichen Straßenverkehr von „absoluter Fahruntüchtigkeit“ gesprochen. Die Folgen sind in der Regel eine Strafanzeige und die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Abhängig vom Blutalkoholspiegel werden Hör- und Sehfähigkeit beeinträchtigt, Koordinations- und Reaktionsvermögen lassen nach, Distanzen und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt. Menschen unter Alkoholeinfluss handeln weniger gefahrenbewusst und sind risikofreudiger. Bereits bei einer Alkoholisierung von 1,5 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) steigt das Unfallrisiko um das 12-fache. (Quelle: https://www.gib-acht-im-verkehr.de/alkohol/).