Wir sind ein unabhängiger Blog, der die öffentlich zugänglichen Meldungen der Polizeidienststellen und Polizeibehörden erfasst und hier sortiert für deine Region unverändert wiedergibt.
Unbekannte sind am frühen Freitagmorgen gewaltsam in Geschäftsräume eines Betriebs in Pfalzgrafenweiler eingedrungen und haben Bargeld entwendet.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand verschaffte sich eine bislang unbekannte Täterschaft gegen 02:00 Uhr gewaltsam über eine Eingangstür Zugang zu den Räumlichkeiten eines in der Spielberger Straße gelegenen Gebäudes. Im Inneren wurde Bargeld im mittleren vierstelligen Eurobereich entwendet.
Zeugen, die in diesem Zusammenhang verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 07451/960 beim Polizeirevier Horb zu melden.
Bei Buskontrollen am Montag- und Dienstagvormittag stellten Beamte der Verkehrspolizei Karlsruhe bei allen kontrollierten Fahrzeugen Verstöße im Bereich der Lenk- und Ruhezeiten fest.
Im Rahmen eines Schienenersatzverkehrs richtete die Verkehrspolizei Karlsruhe am Hauptbahnhof eine Kontrollstelle ein und überprüfte hierbei mehrere Busse.
Da es sich bei der Linienstrecke um mehr als 50 Kilometer handelt sind die jeweiligen Fahrer dazu verpflichtet, ein Kontrollgerät zur Überprüfung und Speicherung der Lenk- und Ruhezeiten mitzuführen. Hierzu bedarf es einer sogenannten Fahrerkarte, auf der die Arbeitszeitnachweise dokumentiert werden. Keiner der kontrollierten Fahrer konnte die vorschriftsmäßigen Nachweise vorlegen.
Teilweise waren die Fahrzeugführer entweder nicht im Besitz einer Fahrerkarte, nutzten eine abgelaufene Karte, verwendeten dieselbe Karte gemeinsam mit anderen Fahrern oder hatten sie nicht im Kontrollgerät eingelegt.
Gegen die kontrollierten Fahrzeug-Lenker und die verantwortlichen Unternehmen wurden im Anschluss der Kontrollen Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt, die im Einzelfall mit einem Bußgeld im unteren fünfstelligen Bereich geahndet werden können. Außerdem wurde einem Fahrer die Weiterfahrt untersagt.
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und des Polizeipräsidiums Karlsruhe:
Eine mutmaßliche Betrügerin ist am vergangenen Freitag in Karlsruhe vorläufig festgenommen worden und befindet sich mittlerweile in Untersuchungshaft.
Durch Ermittlungen des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main in Zusammenhang mit sogenannten „Schockanrufen“ wurde die Kriminalpolizei Karlsruhe am Morgen des 29. August darüber in Kenntnis gesetzt, dass sich eine 61-jährige Tatverdächtige auf den Weg nach Karlsruhe mache. Zuvor sollen unbekannte Personen offenbar telefonisch Kontakt zu einer 81-jährigen Frau aus Herxheim aufgenommen und sich dabei als Polizeibeamtin, Oberstaatsanwalt sowie weinende Familienangehörige ausgeben haben. Diese hätten berichtet, dass der Sohn der 81-Jährigen einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht hätte und die drohende Untersuchungshaft nur durch eine Hinterlegung von Wertgegenständen oder durch die Zahlung einer Kaution in Höhe von 50.000 Euro abgewandt werden könne. Im Anschluss hob die Geschädigte die genannte Summe bei einer Bank ab und begab sich nach Karlsruhe, wo die geplante Geldübergabe stattfinden sollte.
Im Bereich des Stadtgartens Karlsruhe erfolgte unter Beobachtung der Polizeibeamten aus Karlsruhe und Frankfurt gegen 16:50 Uhr die Übergabe der 50.000 Euro an die Beschuldigte. Unmittelbar hierauf nahmen die Kriminalbeamten die 61-Jährige vorläufig fest.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe ordnete der zuständige Haftrichter des Amtsgerichts Karlsruhe Untersuchungshaft wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs an.
Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen überfuhr der Fahrer eines Land Rovers gegen 16:15 Uhr ein Firmenschild in der Steinbeisstraße. Beim anschließenden Rangieren auf dem Firmenparkplatz stieß er gegen das Heck eines abgestellten Fahrzeugs und beschädigte dieses. Als der Mann seine Fahrt weiter fortsetzte, kollidierte er in der Humboldstraße mit einem entgegenkommenden PKW.
Bei der anschließenden Verkehrskontrolle konnte beim Unfallfahrer Alkoholgeruch festgestellt werden. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp über 0,5 Promille.
Im Krankenhaus wurde dem 64-Jährigen eine Blutprobe entnommen.
Die Höhe des entstandenen Sachschadens liegt im niedrigen fünfstelligen Eurobereich.
Den Fahrer erwartet ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und unerlaubtem Entfernen von der Unfallstelle.
Vorläufig festgenommen worden ist am Mittwochmittag ein Mann, nachdem er Passanten in der Pforzheimer Innenstadt offenbar Betäubungsmittel zum Kauf angeboten und Polizeibeamte mit einem Messer bedroht hat.
Der Tatverdächtige befindet sich nun in Untersuchungshaft.
Nach bisherigem Ermittlungsstand meldete gegen 11:40 Uhr eine aufmerksame Zeugin eine männliche Person, die in einem Einkaufzentrum im Bereich des Leopoldplatzes mehrere Drogen auf einer Sitzbank ausgebreitet hatte und an Passanten veräußerte. Der 33-jährige Mann wurde daraufhin durch den Sicherheitsdienst außerhalb des Gebäudes einer Kontrolle unterzogen. Beim Erkennen der hinzukommenden Polizeibeamten zog der Mann ein Messer und bedrohte diese. Erst nach mehrfacher Aufforderung warf der Tatverdächtige das Messer schließlich weg und konnte festgenommen werden. Verletzt wurde niemand.
Bei dem Tatverdächtigen wurden eine große Menge Amphetamin und eine Vielzahl an Ecstasytabletten aufgefunden und sichergestellt.
Der dringend tatverdächtige 33-Jährige wurde am Donnerstagvormittag der zuständigen Haftrichterin des Amtsgerichts Pforzheim vorgeführt. Diese erließ auf Antrag der Pforzheimer Staatsanwaltschaft Haftbefehl wegen des Verdachts des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie bestehender Fluchtgefahr und setzte diesen in Vollzug.
Der 33-Jährige mit deutscher Staatsangehörigkeit und ohne festen Wohnsitz befindet sich seither in Untersuchungshaft.
Henrik Blaßies, Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim
Deutlich alkoholisiert ist eine Autofahrerin am frühen Mittwochmorgen auf einer Kreisstraße bei Bad Liebenzell gegen einen Baum geprallt und anschließend von der Unfallstelle geflüchtet.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand befuhr die 26-Jährige mit ihrem Mercedes gegen 4:30 Uhr die Straße zwischen den Stadtteilen Beinberg und Zainen, als sie nach rechts von der Fahrbahn abkam und gegen einen Baum prallte. Danach flüchtete sie zu Fuß von der Unfallstelle, konnte jedoch von den Polizeibeamten in Maisenbach angetroffen werden.
Die Fahrerin wurde bei dem Unfall nur leicht verletzt und musste nicht medizinisch behandelt werden.
Bei der Verkehrsunfallaufnahme ergaben sich bei der 26-Jährigen Hinweise auf den Konsum von Alkohol und Betäubungsmitteln.
Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von fast 1,4 Promille.
In einem nahegelegenen Krankenhaus musste sie eine Blutprobe abgeben.
Am Fahrzeug entstand Totalschaden.
Die Höhe des Fremdschadens ist noch Gegenstand der Ermittlungen.
Außerdem besaß die Fahrerin keine gültige Fahrerlaubnis, so dass sie sich nun in einem Strafverfahren mit mehreren Tatvorwürfen verantworten muss.
Melanie Konrad, Pressestelle
Allgemeine Hinweise Ihrer Polizei:
Ab 0,3 Promille kann von einer sogenannten „relativen Fahruntüchtigkeit“
gesprochen werden. Kommen ab diesem Promillewert noch alkoholbedingte Fahrfehler oder ein dadurch verursachter Verkehrsunfall mit Personenschaden oder entsprechendem Sachschaden hinzu, hat die Fahrerin oder der Fahrer mit einer Strafanzeige und fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
Ab 1,1 Promille wird bei Kfz-Lenkern im öffentlichen Straßenverkehr von „absoluter Fahruntüchtigkeit“ gesprochen. Die Folgen sind in der Regel eine Strafanzeige und die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Abhängig vom Blutalkoholspiegel werden Hör- und Sehfähigkeit beeinträchtigt,
Koordinations- und Reaktionsvermögen lassen nach, Distanzen und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt. Menschen unter Alkoholeinfluss handeln weniger gefahrenbewusst und sind risikofreudiger. Bereits bei einer Alkoholisierung von 1,5 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) steigt das Unfallrisiko um das 12-fache.
(Quelle: https://www.gib-acht-im-verkehr.de/alkohol/).
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und des Polizeipräsidiums Karlsruhe:
In der Nacht auf Mittwoch nahmen Polizeibeamte drei Jugendliche vorläufig fest, die im Verdacht stehen, einen Taxifahrer in der Karlsruher Innenstadt überfallen zu haben.
Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen stiegen die drei 16- bis 17-jährigen Jugendlichen gegen 00:45 Uhr vor dem Städtischen Klinikum in ein Taxi ein und ließen sich in die Sophienstraße fahren. Dort angekommen weigerten sie sich offenbar, den Fahrpreis zu bezahlen und eine der Jugendlichen sprühte wohl beim Verlassen des Taxis Pfefferspray in Richtung des 42-jährigen Taxifahrers.
Im Anschluss flüchteten die drei mutmaßlichen Täter fußläufig in Richtung Osten und verloren dabei eine Spielzeugpistole, die der Taxifahrer an sich nahm. Daraufhin sprühte die 16-jährige Beschuldigte dem Geschädigten Pfefferspray in das Gesicht und flüchtete mit ihren jugendlichen Mittätern in unbekannte Richtung.
Wenige Stunden nach der Tat meldete sich einer der Jugendlichen telefonisch bei der Polizei und räumte seine Tatbeteiligung ein. Hierdurch gelang es den Polizeibeamten, den Aufenthaltsort der drei Jugendlichen zu ermitteln und sie in der Sophienstraße vorläufig festzunehmen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe erließ der zuständige Richter des Amtsgericht Karlsruhe am Mittwochnachmittag Haftbefehl gegen die 16-jährige Haupttäterin. Die beiden 17-jährigen Beschuldigten wurden am Mittwochmorgen nach Abschluss der Maßnahmen auf freien Fuß entlassen.
Zwei bislang unbekannte Männer sollen am Dienstagabend einen 40-Jährigen zunächst angegriffen und anschließend beraubt haben.
Nach aktuellem Kenntnisstand lief der 40-Jährige gegen 21:45 Uhr von der Straßenbahnhaltestelle Spinnerei in Richtung der Haltestelle Busenbach. Wohl unvermittelt griffen ihn hier zwei ihm entgegenkommende, bislang unbekannte Männer mit Schlägen und einem Messer an und fügten ihm eine Schnittverletzung am Handgelenk zu.
Einer der Täter entwendete im Zuge des Angriffes den Geldbeutel samt Inhalt des Geschädigten. Anschließend flüchteten die beiden Männer unbekannte Richtung.
Ein von einer Passantin alarmierter Rettungswagen transportierte den Verletzten für die weitere Versorgung in ein Krankenhaus.
Die beiden Männer sollen dunkle Kleidung getragen und offenbar deutsch mit Akzent gesprochen haben.
Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen übernommen und bittet Zeugen und Hinweisgeber, sich unter 0721 666 -5555 mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
Unbekannte sind in der Nacht auf Montag in ein Haus in Mühlacker eingebrochen.
Gegen 2:00 Uhr am Montagmorgen gelangte die Täterschaft gewaltsam über die Kellertüre in das in der Eckenweiherstraße gelegene Einfamilienhaus. Im Inneren wurden sämtliche Räume durchwühlt.
Die Höhe des Diebesguts ist bislang noch nicht bezifferbar und Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen.
Zeugen, welche sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 07041 9693-0 beim Polizeirevier Mühlacker zu melden.
Von einem Exhibitionisten auf einem Motorrad ist eine Spaziergängerin am Montagnachmittag auf einem Feldweg beim Ersinger Kreuz belästigt worden.
Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen war die Frau mit ihren Hunden gegen 16:30 Uhr auf einem Feldweg im Bereich des Forbergs unterwegs. Kurz bevor sie ihr Auto erreicht hatte, welches auf dem Parkplatz am Ersinger Kreuz geparkt war, kam ihr ein Kraftradfahrer entgegen. Kurze Zeit später wendete dieser. Als er erneut an der Spaziergängerin vorbeifuhr, verlangsamte er die Geschwindigkeit und manipulierte während der Fahrt an seinem Geschlechtsteil.
Die Frau begab sich daraufhin in ihr Auto und verständigte die Polizei.
Das Motorrad, möglicherweise von der Bauart wie ein Roller, war ebenfalls schwarz.
Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
Zeugen, die Beobachtungen gemacht haben oder Hinweise zum Tatverdächtigen geben können, werden gebeten, sich mit dem Kriminaldauerdienst unter der Rufnummer 07231 / 186 4444 in Verbindung zu setzen.