Karlsruhe (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und des Polizeipräsidiums Karlsruhe:
Ein 61-Jähriger aus Langensteinbach wurde im Internet offenbar Opfer eines Anlagebetrugs. Als er vermeintliche Steuern für angebliche Gewinne an eine Abholerin übergeben sollte, wurde er misstrauisch und informierte die Polizei. Ermittler der Kriminalpolizei nahmen daraufhin zunächst vier Personen vorläufig fest.
Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen wurde der 61-Jährige offenbar über eine Werbeanzeige in seinem Browser auf eine scheinbar lukrative Finanzanlage aufmerksam und investierte schließlich rund 200,00 Euro in ein vermeintlich exklusives Produkt mit hohen Renditen. Als der
Mann über die betrügerische Webseite seine Finanzanlage überwachte, wurde ihm bereits nach wenigen Tagen ein Guthaben von mehreren zehntausend Euro suggeriert. Um sich dieses Guthaben auszahlen lassen zu können, wurde der 61-Jährige aufgefordert, angebliche Steuern in
Höhe von 6.000,00 Euro an seiner Wohnanschrift an eine Abholerin zu übergeben. Der Geschädigte, der den Betrug mittlerweile jedoch erahnte, ließ sich nur zum Schein auf die Forderung ein. Tatsächlich verständigte er jedoch die Polizei.
Polizeibeamte nahmen daraufhin am Freitagnachmittag zunächst zwei Frauen und zwei Männer mit tschechischer Staatsangehörigkeit im Alter von 17 bis 58 Jahren vorläufig fest, als diese mit einem Fahrzeug an der Anschrift des Geschädigten vorfuhren und das bereitgestellte Geld
offenbar abholen wollten.
Die 58-jährige mutmaßliche Geldabholerin, der 26 -jährige Fahrer des Fahrzeugs sowie eine 22-jährige Fahrzeuginsassin wurden am Samstag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe dem Haftrichter des Amtsgerichts Karlsruhe vorgeführt. Dieser erließ gegen die 58-Jährige und den 26-Jährigen Haftbefehl und ordnete jeweils den Vollzug der Untersuchungshaft an. Gegen die 22-Jährige wurde der Erlass eines Haftbefehls abgelehnt, sodass diese gemeinsam mit dem weiteren 17-jährigen Fahrzeuginsassen nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf freien Fuß gesetzt wurde.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des Dezernats für Wirtschaftskriminalität der Kriminalpolizei Karlsruhe dauern an.
Aus aktuellem Anlass appellieren Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei ausdrücklich:
- Lassen Sie sich nicht auf ungewollte Kontaktaufnahmen über das
Internet, soziale Medien, E-Mail oder Telefon ein.
- Lassen Sie sich nicht von hohen Gewinnversprechen blenden und
werden Sie bei scheinbar besonders lukrativen Angeboten
misstrauisch.
- Nutzen Sie den Service von z.B. Verbraucherzentralen, Stiftung
Warentest/Finanztest oder Ihrer Hausbank und lassen Sie die
Ihnen vorliegenden Angebote prüfen. Holen Sie Vergleichsangebote
anderer Anbieter ein.
- Produkt-Zertifizierungen (z.B. TÜV- oder andere "Siegel") sind
häufig vor allem Werbemittel und bieten weder Gewähr für die
Seriosität des Anbieters noch für risikolose Kapitalanlagen.
Dies gilt auch für frei erfundene Werbung mit den Namen
prominenter Personen, die mit derselben Anlagemöglichkeit
angeblich bereits erfolgreich investiert hätten.
- Überweisen Sie kein Geld an Unbekannte.
- Im Zweifel kann Sie ein Anruf beim Dezernat für
Wirtschaftskriminalität des Polizeipräsidiums Karlsruhe, Telefon
0721 666-5301, vor einem finanziellen Schaden bewahren.
- Weitergehende und umfassende Informationen zum Schutz vor
Anlagenbetrug sowie Kontaktadressen von Beratungsstellen gibt es
online unter
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betr
ug/kredit-und-anlagebetrug/
Rückfragen bitte an:
Staatsanwaltschaft Karlsruhe
Pressestelle
Erster Staatsanwalt Graulich
E-Mail: pressestelle@stakarlsruhe.justiz.bwl.de
Telefon: 0721 72661-140
Polizeipräsidium Karlsruhe
Pressestelle
Larissa Bollinger
E-Mail: pressestelle.ka@polizei.bwl.de
Telefon: 0721 666-1111
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