Wir sind ein unabhängiger Blog, der die öffentlich zugänglichen Meldungen der Polizeidienststellen und Polizeibehörden erfasst und hier sortiert für deine Region unverändert wiedergibt.
Durch ein Fenster im Erdgeschoss gewaltsam eingedrungen sind noch unbekannte Einbrecher am Freitagmorgen in einen Unternehmenssitz im Kelterner Ortsteil Dietlingen.
Ersten Erkenntnissen zufolge drangen der oder die Unbekannten gegen 3:30 Uhr in das in der Dieselstraße gelegene Firmengebäude ein. Hier durchwühlten sie mehrere Räumlichkeiten und entwendeten Bargeld aus Geldkassetten. Offenbar hatten die Einbrecher bereits weitere Wertgegenstände zum Abtransport bereitgestellt, ließen diese jedoch am Tatort zurück.
Das Diebesgut wird auf einen geringen dreistelligen Euro-Betrag geschätzt. Deutlich höher dürfte der verursachte Sachschaden an dem Fenster zu Buche schlagen.
Zeugen und Hinweisgeber werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Neuenbürg, unter der Rufnummer 07082 7912 0, in Verbindung zu setzen.
In Baden-Württemberg zählen Wildwechsel zu den größten Risiken im Straßenverkehr. Das Phänomen tritt ganzjährig auf, verstärkt sich jedoch insbesondere in den Übergangsphasen zwischen den Jahreszeiten. In diesen Phasen wechseln Wildtiere häufiger ihre Lebensräume oder sind verstärkt auf Nahrungssuche.
Im Jahr 2025 registrierte das Polizeipräsidium Karlsruhe insgesamt 1.287 Wildunfälle. Davon ereigneten sich 106 im Stadtkreis Karlsruhe, 1.144 im Landkreis Karlsruhe und 37 auf den Bundesautobahnen. Bei 15 dieser Kollisionen wurden Personen verletzt.
Eine angepasste Fahrweise kann das Risiko von Wildunfällen deutlich reduzieren. Beachten Sie deshalb zu Ihrem Schutz und zum Schutz der Wildtiere unsere Tipps und Hinweise:
Besondere Vorsicht in Wildwechselgebieten
Landstraßen entlang von Wäldern und Feldern gelten als typische Risikobereiche. Verkehrszeichen zum Wildwechsel weisen auf Regionen mit erhöhter Wilddichte hin. Reduzieren Sie dort vor allem in der Dämmerung und nachts Ihre Geschwindigkeit. Beachten Sie, dass Wildwechsel auch tagsüber und in nicht beschilderten Bereichen stattfinden kann.
Aufmerksam fahren und Fahrbahnrand im Blick behalten
Behalten Sie Waldränder, Felder und Wiesen entlang der Straße im Blick. Nutzen Sie das Fernlicht, um Wild frühzeitig zu erkennen. Bei Gegenverkehr oder Wildsichtung das Fernlicht rechtzeitig abschalten, um andere Verkehrsteilnehmende sowie die Tiere nicht zu blenden.
Vermeiden Sie Ablenkungen durch Mobiltelefone oder Touchdisplays im Fahrzeug. Ein ausreichender Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug sowie eine vorausschauende und konzentrierte Fahrweise vermindern die Unfallgefahr.
Richtig reagieren bei Wildsichtung
Rechnen Sie damit, dass Tiere selten allein unterwegs sind. Überquert ein Tier die Straße, können weitere folgen. Hupen Sie und bremsen Sie kontrolliert, ohne sich und andere zu gefährden.
Ist ein Zusammenstoß unvermeidbar, halten Sie das Lenkrad fest und vermeiden Sie unkontrollierte Ausweichmanöver. Kollisionen mit dem Gegenverkehr oder ein Abkommen von der Fahrbahn sind häufig folgenschwerer.
Richtig handeln nach einem Wildunfall
Halten Sie sofort an, schalten Sie die Warnblinkanlage ein und sichern Sie die Unfallstelle mit einem Warndreieck in ausreichendem Abstand. Leisten Sie Erste Hilfe und verständigen Sie die Polizei unter 110, auch wenn kein erkennbarer Schaden entstanden ist.
Berühren oder verfolgen Sie verletzte Tiere nicht. Es bestehen Verletzungs- und Infektionsrisiken. Ziehen Sie totes Wild nur mit Einmalhandschuhen von der Fahrbahn. Ist dies nicht gefahrlos möglich, sichern Sie stattdessen die Gefahrenstelle.
Rechtslage
Unfallbeteiligte sind gesetzlich verpflichtet, unnötiges Leid verletzter Tiere zu verhindern und den Wildunfall unverzüglich zu melden. Zudem besteht eine Verkehrssicherungspflicht zur Absicherung der Unfall- und Gefahrenstelle. Wild darf nicht mitgenommen werden. Dies kann den Tatbestand der Jagdwilderei erfüllen.
Weitere Informationen
Weitere Hinweise zu Wildwechsel und anderen Themen der Verkehrsunfallprävention finden Sie unter www.gib-acht-im-verkehr.de.
Stark alkoholisiert ist am Freitagnachmittag ein 68-jähriger Pkw-Fahrer auf der B294 in Richtung Freudenstadt gefahren.
Nach derzeitigem Kenntnisstand meldete ein aufmerksamer Zeuge der Polizei gegen 15:40 Uhr einen Renault-Fahrer, welcher Schlangenlinien fuhr. Der Fahrer wurde durch die hinzugerufenen Polizeibeamten einer Kontrolle unterzogen. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 2,1 Promille.
Der 68-Jährige musste eine Blutprobe und seinen Führerschein abgeben.
Ihn erwartet eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.
Alkoholische Beeinflussung sowie überhöhte Geschwindigkeit könnten die Ursachen für einen alleinbeteiligten Unfall am frühen Sonntagmorgen gewesen sein.
Nach derzeitigem Kenntnisstand befuhr ein 25-jähriger BMW-Fahrer gegen 04:30 Uhr die Tübinger Straße in Richtung Calw-Stammheim. Auf Höhe der Leibnizstraße kam der Fahrzeuglenker nach links von der Fahrbahn ab. Hierbei beschädigte er ein Verkehrsschild und eine Fußgängerampel. Im Anschluss ließ der Fahrer sein Auto stehen und entfernte sich zu Fuß.
Aufmerksame Zeugen konnten den Unfall beobachten und verständigten die Polizei.
Während der Unfallaufnahme kam der 25-Jährige zurück. Es ergaben sich Hinweise auf eine Alkoholbeeinflussung des Fahrers. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 2 Promille.
Der Pkw musste von der Unfallstelle abgeschleppt werden.
Neben seinem Führerschein musste der Fahrer auch eine Blutprobe abgeben.
Durch bislang unbekannte Täterschaft wurde in der Nacht von Freitag auf Samstag ein mobiler Blitzer in der Lerchenstraße beschädigt.
Zeugen, welche sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten sich beim Polizeirevier Horb am Neckar unter der Telefonnummer 07451 96-0 zu melden.
Eine 78-jährige Frau wurde am Freitagmittag Opfer eines Schockanrufs. Die Polizei sucht nach Zeugen.
Nach aktuellen Erkenntnissen erhielt die Geschädigte gegen 14:30 Uhr einen Anruf von einer bislang unbekannten Frau. Sie gab sich zunächst als deren Enkeltochter aus, weinte bitterlich und berichtete, dass sie einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe.
Im weiteren Verlauf übernahmen schließlich eine angebliche Polizistin, ein Staatsanwalt und ein Richter das Telefonat und täuschten vor, dass eine fünfstellige Kaution nötig sei, um eine Inhaftierung der Enkelin zu verhindern.
Schließlich erschien gegen 17:30 Uhr ein bislang unbekannter Mann an der Eingangstür der Geschädigten in der Insterburger Straße und nahm eine fünfstellige Summe an Bargeld entgegen.
Der Unbekannte soll zu Fuß aus Richtung des Waldes gekommen, circa 35 Jahre alt und etwa 180cm groß sein. Zum Tatzeitpunkt trug er eine Jeans und eine dunkle Jacke und hatte eine Brille an. Sein Auftreten sei schüchtern gewesen.
Zeugen, die in diesem Zusammenhang verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, werden gebeten sich bei der Kriminalpolizei unter 0721 666 5555 zu melden.
Am Samstagnachmittag ereignete sich zwischen Freudenstein und Knittlingen ein tödlicher Verkehrsunfall.
Gegen 16:15 Uhr befuhr eine dreiköpfige Motorradfahrergruppe die K4516 in Richtung Knittlingen. In einer langgezogenen Linkskurve kam eine 29-jährige Hondafahrerin aus bislang noch unbekannten Gründen nach rechts von der Fahrbahn ab und stürzte. Die Frau zog sich bei dem Unfall lebensgefährliche Verletzungen zu. Sie wurde mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus transportiert. Dort verstarb sie wenige Stunden später an den Folgen ihrer schweren Verletzungen. Die Ermittlungen zur Unfallursache dauern an. Die Kreisstraße war für die Dauer der Unfallaufnahme bis 17:50 Uhr gesperrt. Der entstandene Sachschaden beträgt ca. 1.000,- Euro.
Zu einem Verkehrsunfall mit zwei beteiligten Fahrzeugen kam es am Samstag gegen 21:40 Uhr in Niefern. Die 20 jährige Fahrerin eines Citroen missachtete von Niefern-Vorort kommend das Rotlicht der Lichtzeichenanlage für den Geradeausverkehr und kollidierte hierdurch mit einem aus Richtung Pforzheim kommenden Range Rover.
Während der 60 jährige Fahrer des Range Rover unverletzt blieb, wurde die Unfallverursacherin mit leichten Verletzungen vorsorglich ins Krankenhaus eingeliefert.
Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Der Gesamtschaden beläuft sich aus etwa 90000EUR.
Die B10 war für die Dauer der Unfallaufnahme bis 22:55 Uhr zeitweise voll gesperrt.
Am Freitagvormittag kam es auf der Kreisstraße 4501 zwischen Wurmberg und Öschelbronn zu einem schweren Verkehrsunfall, bei dem eine Fußgängerin lebensgefährlich verletzt wurde.
Gegen 09:50 Uhr fuhr eine 35-jährige Mitsubishi-Fahrerin die Öschelbronner Straße. Nach bisherigen Erkenntnissen wollte eine Fußgängerin die Fahrbahn überqueren und wurde dabei von der Pkw-Lenkerin erfasst. Die Fußgängerin zog sich dabei so schwere, lebensgefährliche Verletzungen zu, dass sie von einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus gebracht werden musste, wo sie derzeit intensivmedizinisch versorgt wird.
Zur Klärung des Unfallhergangs setzte die Polizei eine Drohne und einen Gutachter ein. Der entstandene Schaden wird auf etwa 5.000 Euro geschätzt.
Die Kreisstraße 4501 musste bis zum Abschluss der Unfallaufnahme gesperrt werden. (dies kann noch bis ca. 14 Uhr andauern)