Wir sind ein unabhängiger Blog, der die öffentlich zugänglichen Meldungen der Polizeidienststellen und Polizeibehörden erfasst und hier sortiert für deine Region unverändert wiedergibt.
Einen Diebstahlschaden im mittleren vierstelligen Eurobereich haben unbekannte Täter am Sonntag, 09.02.2025, bei einer Firma in der Pforzheimer Südweststadt hinterlassen.
Nach bisherigem Kenntnisstand drangen die Täter am Sonntag zwischen 15.00 Uhr und 18.30 Uhr in das in der Kaiser-Friedrich-Straße befindliche Firmengelände ein. Dort entwendeten sie Kupferschrott, dessen Gewicht derart beträchtlich war, dass diese mit einem größeren Fahrzeug transportiert werden musste.
Zeugen, die in diesem Zusammenhang verdächtige Fahrzeuge oder Personen gesehen haben, werden gebeten, sich mit dem Kriminaldauerdienst 07231 – 186 4444 in Verbindung zu setzen.
Seit über fünf Jahren registriert das Dezernat für Wirtschaftskriminalität der Karlsruher Kriminalpolizei einen stetigen Anstieg an Anzeigen im Zusammenhang mit Anlagebetrug.
Betrüger locken ihre Opfer oft über Werbeanzeigen im Internet oder durch direkte Kontaktaufnahme über die sozialen Medien mit vermeintlich lukrativen Investitionsmöglichkeiten in Aktien, Festgeld oder Krypto-Währungen. Die Täter versprechen sichere und außergewöhnlich hohe Gewinne und bauen so gezielt eine Vertrauensbasis auf.
Der Einstieg erfolgt meist mit kleinen Beträgen, etwa 250 Euro, und um den Anschein von Seriosität zu erwecken, zahlen die Täter in einigen Fällen anfangs geringe Summen zurück. Zudem erstellen die Betrüger aufwendig gestaltete Webseiten, auf denen die Opfer ihre vermeintlich eigenen Konten einsehen und die angeblich steigenden Renditen verfolgen können. Diese vermeintliche Transparenz soll Vertrauen schaffen und Sicherheit vorgaukeln.
Sobald das Vertrauen der Opfer gefestigt ist, drängen die Täter auf höhere Investitionen oder fordern sie auf, Kredite aufzunehmen. Oftmals behaupten sie, dass zusätzliche Zahlungen nötig seien, um angebliche Probleme wie Steuern im Ausland oder Notarkosten zu lösen. In Wirklichkeit wird das eingezahlte Geld jedoch nicht investiert, sondern verschwindet grundsätzlich spurlos.
Zusätzlich nutzen Betrüger Bilder von Prominenten, sowie gefälschte Logos und Layouts bekannter Nachrichtenanbieter oder Fernsehsender, um ihre Angebote attraktiv und seriös erscheinen zu lassen. Reißerische Schlagzeilen, etwa über geheime Erfindungen, durch die jeder reich werden könne, locken Opfer auf vermeintlich vertrauenswürdige Webseiten. Dort hinterlassen sie gutgläubig ihre Kontaktdaten, die von den Tätern für weitere Betrugsversuche genutzt werden.
Für die Opfer endet diese Täuschung oft mit erheblichen Verlusten – nicht selten im Bereich von mehreren zehntausend bis zu hunderttausend Euro. Da die Täter häufig aus dem Ausland agieren und ihre Spuren geschickt verschleiern, gestaltet sich die strafrechtliche Verfolgung besonders schwierig.
Aus aktuellen Anlass appelliert die Kriminalpolizei deshalb ausdrücklich:
– Lassen Sie sich nicht auf ungewollte Kontaktaufnahmen über das Internet, soziale Medien, E-Mail oder Telefon ein.
– Lassen Sie sich nicht von hohen Gewinnversprechen blenden und werden Sie bei scheinbar besonders lukrativen Angeboten misstrauisch.
– Nutzen Sie den Service von z.B. Verbraucherzentralen, Stiftung Warentest/Finanztest, Ihrer Hausbank oder spezialisierter Anwälte und lassen Sie die Ihnen vorliegenden Angebote prüfen. Holen Sie Vergleichsangebote anderer Anbieter ein.
– Produkt-Zertifizierungen (z.B. vermeintliche TÜV- oder andere „Siegel“) sind vor allem Werbemittel und bieten weder Gewähr für die Seriosität des Anbieters noch für risikolose Kapitalanlagen. Dies gilt auch für frei erfundene Werbung mit den Namen prominenter Personen, die mit derselben Anlagemöglichkeit angeblich bereits erfolgreich investiert hätten.
– Überweisen Sie kein Geld an Unbekannte.
Ebenso kann im Zweifel ein Anruf beim Dezernat für Wirtschaftskriminalität des Polizeipräsidiums Karlsruhe, Telefon 0721 666-5301, unbedingt bevor Geld bezahlt oder überwiesen wird, vor einem finanziellen Schaden bewahren.
Über das Wochenende entnahmen Unbekannte Diesel aus einem auf einem „Park and Ride“ Parkplatz abgestellten Lkw.
In der Zeit zwischen Freitag, 15:00 Uhr, und Montag, 08:30 Uhr, brachen die Täter zunächst den Tank des im Bereich der Autobahnanschlussstelle Pforzheim-Nord abgestellten Fahrzeugs auf und entnahmen danach die Tankfüllung mit insgesamt rund 300 Liter Kraftstoff im Wert von rund 450 Euro.
Am frühen Montagmorgen hat ein bewaffneter Mann den Mitarbeiter einer Tankstelle in der Innenstadt bedroht und Bargeld gefordert.
Nach bisherigem Ermittlungsstand betrat der Räuber, gegen 5:00 Uhr, die in der Zerrennerstraße gelegene Tankstelle. In der Folge bedrohte der Täter den Kassierer mit einem Messer und verlangte von ihm Bargeld. Dieser ergriff seinerseits ein Reizstoffsprühgerät und setzte es gegen den Mann an, der hierauf ohne Beute sofort die Flucht ergriff.
Trotz sofort eingeleiteter Fahndungsmaßnahmen mit mehreren Funkstreifenwagen konnte die Person nicht mehr angetroffen werden.
Der gesuchte Tatverdächtige wird wie folgt beschrieben:
- männlich, etwa 25 Jahre alt
- etwa 175 cm - 180 cm groß
- weißes Tuch als Maskierung vor Mund und Nase
- bekleidet mit dunkler Jacke, Jeans und weißen Schuhen und
dunklem Basecap sowie weißen Handschuhen
Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen oder Hinweisgeber darum, sich unter der Rufnummer 07231 186-4444 beim Kriminaldauerdienst zu melden.
- Bei akuter Bedrohung, wählen Sie 110! Die Polizei wird alles
Erforderliche tun, um Sie zu schützen.
- Zeigen Sie die Straftat bei der Polizei an. Eine Strafanzeige
können Sie bei jeder Polizeidienststelle erstatten.
- Prägen Sie sich nach Möglichkeit Aussehen und Bekleidung des
Täters oder der Täterin sowie besondere Merkmale ein. Dazu
gehören zum Beispiel Brille, Tätowierung, Frisur oder
Fluchtmittel wie Auto, Fahrrad, Bahn, die Fluchtrichtung,
mögliche Bewaffnung sowie den Ablauf der Tat. So können Sie dazu
beitragen, den Täter oder die Täterin zu fassen.
- Gibt es Zeugen? Bitten Sie Passanten oder andere Beobachter des
Raubes, sich als Zeuge oder Zeugin zur Verfügung zu stellen und
notieren Sie sich deren Personalien.
- Wenn Sie beim Raub verletzt wurden, lassen Sie Ihre Verletzungen
medizinisch behandeln und dokumentieren. Sie sollten sich von
Ihrem Hausarzt, einem Facharzt oder in einem Krankenhaus
behandeln lassen. Hier werden Ihre Verletzungen zugleich
dokumentiert. Dieses Attest kann sowohl im Strafverfahren als
auch für die Durchsetzung Ihrer Interessen (Schmerzensgeld,
Verdienstausfall etc.) als Beweismittel von Bedeutung sein. Die
Kosten für die Behandlung übernimmt in der Regel Ihre
Krankenversicherung.
- Wenn es mit dem Täter oder der Täterin unmittelbaren
Körperkontakt gab, waschen Sie die betroffene Körperstelle bzw.
Ihre Kleidung bitte nicht. Denn nur so können mögliche Spuren
gesichert werden. Haben Sie den Täter oder die Täterin durch
Ihre Gegenwehr verletzt, z.B. durch Kratzen? Dann waschen Sie
sich auch hier nicht, sondern lassen Sie die Spuren bei der
Polizei sichern.
Ein 22-Jähriger steht im Verdacht, mit seinem Auto am frühen Sonntagmorgen auf der Kreisstraße 4520 zwischen Ölbronn und Knittlingen betrunken und ohne Führerschein gegen einen Baum gefahren zu sein.
Dem bisherigen Stand der Ermittlungen zufolge, war der Mann gegen 02:10 Uhr auf der Kreisstraße 4520 von Kleinvillars kommend in Fahrtrichtung Knittlingen unterwegs, als er mit seinem Seat im Bereich einer Kurve, vor der Einmündung in Richtung Ruit, von der Fahrbahn abkam und in der Folge gegen einen Baum fuhr. Verletzt wurde bei der Kollision niemand.
Durch die unfallaufnehmenden Polizeibeamten vom Polizeirevier Mühlacker wurde beim 22-Jährigen ein freiwilliger Atemalkoholvortest durchgeführt. Jener hatte einen Wert von rund 0,7 Promille zum Ergebnis. Außerdem stellten die Einsatzkräfte fest, dass der Mann nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist.
Er musste eine Blutprobe abgeben und es erwartet ihn nun eine Strafanzeige.
Der verunfallte Seat musste abgeschleppt werden. Es entstand durch den Zusammenstoß ein Schaden im mittleren fünfstelligen Eurobereich.
Alkoholisiert ist am Sonntagabend in der Innenstadt ein 46-jähriger Opel-Fahrer mit einem vorbeifahrenden Pkw zusammengestoßen.
Aus bislang nicht näher bekannten Gründen fuhr gegen 19:45 Uhr der 46-Jährige von der Jahnstraße nach links über eine rote Ampel in die Calwer Straße, als er mit einem weiteren Pkw, welcher aus der Calwer Straße kam, zusammenstieß. Verletzt wurde hierbei niemand.
Nach dem Zusammenstoß entfernte sich der 46-Jährige zunächst, konnte von dem anderen Unfallbeteiligten jedoch verfolgt und im Anschluss zum Anhalten bewegt werden. Die Polizei kam ebenfalls vor Ort.
Während der Unfallaufnahme konnten die Polizisten des Polizeirevier Pforzheim-Süd Alkoholgeruch bei dem 46-Jährigen wahrnehmen. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von etwa 2,5 Promille.
Der 46-jährige Autofahrer musste sodann nicht nur eine Blutprobe abgeben, sondern auch seinen Führerschein.
Im Rahmen einer Verkehrsüberwachung am vergangenen Freitag stellten Beamte der Verkehrspolizei gleich mehrere Verkehrsteilnehmer mit teils erheblichen Verstößen gegen die erlaubte Maximalgeschwindigkeit von 120 km/h fest.
Eine Streifenbesatzung der Verkehrspolizei Karlsruhe führte am Freitagnachmittag im Zeitraum zwischen 13:30 Uhr und 18:45 Uhr Geschwindigkeitsmessungen auf der Bundesstraße 36 auf Höhe der Ausfahrt Neureut durch. Trotz des morgendlichen Schneefalls und unübersichtlicher Witterung mussten insgesamt 235 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt werden. 56 Fahrerinnen und Fahrer erwarten nun Punkte in Flensburg, 8 von ihnen ein Fahrverbot.
Trauriger Spitzenreiter war ein Raser der mit einer Geschwindigkeit von 195 km/h entlang der B36 gemessenen wurde.
Der am Montagmorgen bei einem Einsturz eines Einfamilienhauses in Stutensee eingeklemmte 73-Jährige konnte gegen 11:50 Uhr von Kräften des Technischen Hilfswerkes schwerverletzt aus dem Gebäude geborgen werden.
Die Ursache der Explosion und Einsturzes in der Henhöferstraße ist noch unbekannt und Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen. Die Einsatzkräfte befinden sich nach wie vor an der Unfallstelle.
Bei einem Verkehrsunfall am Samstagabend in der Karlsruher Nordstadt wurde eine Radfahrerin von einem Pkw erfasst und verletzt.
Ersten Feststellungen zufolge fuhr ein 23-jähriger VW-Fahrer gegen 21:00 Uhr auf dem Kanalweg und wollte offensichtlich in die Erzbergerstraße abbiegen.
Dabei übersah er wohl eine 67-jährige Radlerin, die zu diesem Zeitpunkt auf der Erzbergerstraße stadtauswärts fuhr.
Bei der Kollision mit dem Pkw wurde die 67-Jährige gegen die Windschutzscheibe geschleudert und erlitt offenbar mehrere Knochenbrüche.
Sie wurde mit einem Rettungswagen in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht.
Der entstandene Sachschaden wird auf rund 3500 Euro geschätzt.
Die weiteren Ermittlungen hat die Verkehrspolizei Karlsruhe übernommen.
Am Freitag ist gegen 17:50 Uhr ein 41-jähriger Subaru-Fahrer mit seinem Auto auf der Bundesstraße 463 verunglückt.
Der Mann befuhr die B 463 von Calw kommend, als er offenbar aufgrund von Alkoholbeeinflussung nach rechts von der Fahrbahn abkam. Das Fahrzeug kollidierte mit einem Fußgängerschutz, überschlug sich und blieb auf dem Dach liegen.
Der Fahrer wurde leicht verletzt und im Krankenhaus behandelt. Ein Atemalkoholvortest ergab einen Wert von mehr als 1,8 Promille.
Der Sachschaden beläuft sich auf etwa 20.000 Euro. Das Fahrzeug musste abgeschleppt werden.
Die Polizei rät:
Der Alkohol im Straßenverkehr wird häufig in unserer Gesellschaft unterschätzt. Nicht nur für Autofahrerinnen und Autofahrer, sondern auch für Fahrradfahrende und Fußgänger steigt das Unfallrisiko bereits bei geringem Alkoholkonsum. Abhängig vom Blutalkoholspiegel werden Hör- und Sehfähigkeit beeinträchtigt, Koordinations- und Reaktionsvermögen lassen nach, Distanzen und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt. Menschen unter Alkoholeinfluss handeln weniger gefahrenbewusst und sind risikofreudiger.
Wer betrunken Auto fährt gefährdet nicht nur sich selbst, sondern im besonderen Maße auch andere. Des Weiteren riskiert die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer den Verlust seiner Fahrerlaubnis, ein Bußgeld oder eine Geldstrafe sowie den Eintrag von mehreren Punkten in das Verkehrszentralregister.
weiteres hierzu: https://gib-acht-im-verkehr.de/themen/suchtmittel/alkohol