Wir sind ein unabhängiger Blog, der die öffentlich zugänglichen Meldungen der Polizeidienststellen und Polizeibehörden erfasst und hier sortiert für deine Region unverändert wiedergibt.
Beamte der Verkehrspolizei Pforzheim haben ab Dienstagnachmittag Geschwindigkeitsmessungen auf der Bundesautobahn 8 zwischen den Anschlussstellen Karlsbad und Pforzheim-West durchgeführt.
In der Zeit von 13:30 bis 20:00 Uhr wurden in Fahrtrichtung Stuttgart ca. 10 000 Fahrzeuge gemessen. Hiervon boten mehr als 200 Grund zur Beanstandung. Ein Pkw-Lenker fuhr statt der erlaubten 120 km/h mit 174 km/h. Diesem und einem weiteren Fahrzeugführer droht ein Fahrverbot.
Zur weiteren Steigerung der Verkehrssicherheit wird die Polizei ihre Kontrollen weiterhin fortsetzen. Überhöhte Geschwindigkeit ist noch immer eine der Hauptunfallursachen. Weitere Informationen finden Sie unter dem Link: www.gib-acht-im-verkehr.de
Nach einem Verkehrsunfall am Mittwochabend in Pforzheim ist der mutmaßliche Verursacher zuerst geflüchtet und hat anschließend seinen Führerschein abgeben müssen.
Ein 24-Jähriger steht im Verdacht, mit seinem Fiat einen Verkehrsunfall in der Pfälzerstraße verursacht zu haben. Laut Zeugenaussage stieß der Fiat gegen einen parkenden Pkw. Der 24-Jährige soll hierauf ausgestiegen sein, die Schäden begutachtet haben, anschließend von der Unfallstelle verschwunden und später wieder zurückgekehrt sein.
Die hinzugerufenen Polizeibeamten stellten Alkoholgeruch bei dem 24-Jährigen fest und führten einen Alkoholvortest durch, welcher einen Wert von über einem Promille ergab. Der 24-Jährige musste eine Blutprobe abgeben, seinen Führerschein behielten die Beamten ein.
Die Höhe des entstandenen Sachschadens ist noch Gegenstand der Ermittlungen, verletzt wurde nach jetzigem Stand niemand.
Trotz geringem Sachschaden hat ein Verkehrsunfall in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag dazu geführt, dass ein 44-Jähriger seinen Führerschein abgeben musste.
Der 44-Jährige BMW-Fahrer soll in der Engelsbrander Eichbergstraße einen Verkehrsunfall verursacht haben. Er steht im Verdacht, Alkohol und Drogen konsumiert zu haben und anschließend gegen einen Zaun gefahren zu sein. Die eingesetzten Beamten stellten durch einen Alkoholvortest einen Wert von rund zwei Promille bei dem 44-Jährigen fest. Weiter wurde Marihuana im BMW gefunden, weshalb der Pkw nach weiteren Drogen durchsucht wurde und der 44-Jährige zu einer Blutprobe auf das Polizeirevier gebracht wurde. Ein Drogenvortest hatte außerdem ein positives Ergebnis bei Cannabis ergeben. Die Betäubungsmittel sowie der Führerschein des mutmaßlichen Unfallverursachers wurden einbehalten.
Der Sachschaden beläuft sich nach ersten Schätzungen auf rund 500 Euro, zu Verletzungen war es nicht gekommen.
Allgemeine Hinweise Ihrer Polizei:
Ab 0,3 Promille kann von einer sogenannten „relativen Fahruntüchtigkeit“
gesprochen werden. Kommen ab diesem Promillewert noch alkoholbedingte Fahrfehler oder ein dadurch verursachter Verkehrsunfall mit Personenschaden oder entsprechendem Sachschaden hinzu, hat die Fahrerin oder der Fahrer mit einer Strafanzeige und fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
Ab 1,1 Promille wird bei Kfz-Lenkern im öffentlichen Straßenverkehr von „absoluter Fahruntüchtigkeit“ gesprochen. Die Folgen sind in der Regel eine Strafanzeige und die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Abhängig vom Blutalkoholspiegel werden Hör- und Sehfähigkeit beeinträchtigt,
Koordinations- und Reaktionsvermögen lassen nach, Distanzen und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt. Menschen unter Alkoholeinfluss handeln weniger gefahrenbewusst und sind risikofreudiger. Bereits bei einer Alkoholisierung von 1,5 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) steigt das Unfallrisiko um das 12-fache. (Quelle: https://www.gib-acht-im-verkehr.de/alkohol/).
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und des Polizeipräsidiums Karlsruhe.
Ein 52-jähriger polnischer Staatsangehöriger ist am Mittwochnachmittag nach einem mutmaßlichen versuchten Tötungsdelikt vorläufig festgenommen worden. Er wird am Donnerstag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe dem zuständigen Haftrichter vorgeführt.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand soll der Beschuldigte am Mittwoch gegen 16 Uhr in einer Wohnung in Waghäusel-Wiesental einer 45-jährigen Frau mit einem Messer einen Stich in den Rücken versetzt und hierbei tödliche Verletzungsfolgen zumindest billigend in Kauf genommen haben. Die Geschädigte kam mit einem Rettungshubschrauber und anfänglich lebensbedrohlichen Verletzungen in ein Krankenhaus. Die hinzugerufene Polizei nahm den mutmaßlichen Täter kurz darauf an der Tatörtlichkeit widerstandslos fest.
Zur Bergung der Frau aus der Wohnung war die Feuerwehr eingesetzt, was eine kurzzeitige Sperrung der Bahnhofstraße erforderlich machte.
Die weiteren kriminalpolizeilichen Ermittlungen – auch zu den Hintergründen der vorgeworfenen Tat – dauern an. Hinweise auf eine Gefährdung Unbeteiligter lagen zu keinem Zeitpunkt vor.
Dr. Matthias Hörster, Staatsanwaltschaft Karlsruhe
Am Mittwochabend hat sich in Ellmendingen ein Verkehrsunfall ereignet, bei welchem sich eine Beteiligte absolut fahruntüchtig hinter das Steuer gesetzt hatte.
Nach bisherigem Kenntnisstand befuhr die 56 Jahre alte Fahrerin eines VW, gegen 18:20 Uhr, die Ettlinger Straße aus Richtung Weiler kommend. Kurz nach dem Ortseingang Ellmendingen bog sie in den Weiler Weg ab, wobei sie im Einmündungsbereich mit dem Honda einer 44-Jährigen kollidierte. Ein Atemalkoholvortest ergab einen Wert von über 2,9 Promille. Am Honda entstand ein Schaden von geschätzten 7.000 Euro, am VW ein Schaden von rund 300 Euro.
Die 56-Jährige musste eine Blutprobe und ihren Führerschein abgeben.
Allgemeine Hinweise Ihrer Polizei:
Ab 0,3 Promille kann von einer sogenannten „relativen Fahruntüchtigkeit“
gesprochen werden. Kommen ab diesem Promillewert noch alkoholbedingte Fahrfehler oder ein dadurch verursachter Verkehrsunfall mit Personenschaden oder entsprechendem Sachschaden hinzu, hat die Fahrerin oder der Fahrer mit einer Strafanzeige und fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
Ab 1,1 Promille wird bei Kfz-Lenkern im öffentlichen Straßenverkehr von „absoluter Fahruntüchtigkeit“ gesprochen. Die Folgen sind in der Regel eine Strafanzeige und die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Abhängig vom Blutalkoholspiegel werden Hör- und Sehfähigkeit beeinträchtigt,
Koordinations- und Reaktionsvermögen lassen nach, Distanzen und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt. Menschen unter Alkoholeinfluss handeln weniger gefahrenbewusst und sind risikofreudiger. Bereits bei einer Alkoholisierung von 1,5 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) steigt das Unfallrisiko um das 12-fache. (Quelle: https://www.gib-acht-im-verkehr.de/alkohol/).
Bei einem Verkehrsunfall ist am Mittwochnachmittag in Nagold ein 17-jähriger Motorradfahrer schwer verletzt worden.
Dem derzeitigen Stand der Ermittlungen zufolge war der 17-Jährige gegen 15 Uhr auf der Freudenstädter Straße unterwegs, als ein 69-jähriger Autofahrer vom Fahrbahnrand anfuhr und mit dem Motorradfahrer kollidierte. Durch den Unfall erlitt der 17-Jährige schwere Verletzungen und musste mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus geflogen werden. Der 69-Jährige sowie seine Mitfahrerin blieben laut bisherigen Informationen unverletzt. Es entstand nach ersten Schätzungen Sachschaden von insgesamt rund 20.000 Euro.
Am Mittwochabend haben Polizeibeamte ihm Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle einen Skoda-Fahrer überprüft. Es stelle sich heraus, dass er absolut fahruntüchtig hinter dem Steuer saß.
Der 56 Jahre alte Skoda-Lenker befuhr, gegen 23:30 Uhr, die Reutiner Steige von Alpirsbach Stadtmitte kommend in Richtung Reutin. Im Bereich der Reutiner Steige kontrollierten die Beamten den Fahrer samt seinem Gefährt und bemerkten Alkoholgeruch. Ein Atemalkoholvortest ergab einen Wert von über zwei Promille. Der 56-Jährige musste seinen Führerschein und eine Blutprobe abgeben sowie sein Fahrzeug vorerst stehen lassen.
Allgemeine Hinweise Ihrer Polizei:
Ab 0,3 Promille kann von einer sogenannten „relativen Fahruntüchtigkeit“
gesprochen werden. Kommen ab diesem Promillewert noch alkoholbedingte Fahrfehler oder ein dadurch verursachter Verkehrsunfall mit Personenschaden oder entsprechendem Sachschaden hinzu, hat die Fahrerin oder der Fahrer mit einer Strafanzeige und fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
Ab 1,1 Promille wird bei Kfz-Lenkern im öffentlichen Straßenverkehr von „absoluter Fahruntüchtigkeit“ gesprochen. Die Folgen sind in der Regel eine Strafanzeige und die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Abhängig vom Blutalkoholspiegel werden Hör- und Sehfähigkeit beeinträchtigt,
Koordinations- und Reaktionsvermögen lassen nach, Distanzen und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt. Menschen unter Alkoholeinfluss handeln weniger gefahrenbewusst und sind risikofreudiger. Bereits bei einer Alkoholisierung von 1,5 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) steigt das Unfallrisiko um das 12-fache. (Quelle: https://www.gib-acht-im-verkehr.de/alkohol/).
Von einem Pkw-Fahrer angefahren und leicht verletzt worden ist ein 11-jährigers Kind am Dienstagmorgen in Neubulach.
Dem derzeitigen Stand der Ermittlungen zufolge befuhr der 11-jährige Junge mit seinem Fahrrad die Calwer Straße, als er beabsichtigte, nach rechts in die Friedrich-Duss-Straße einzubiegen. Während des Abbiegevorgangs wird das Kind von einem entgegenkommenden, bislang unbekannten Fahrzeuglenker am Hinterreifen des Fahrrades gestreift. Das Kind kommt in der Folge zu Fall und wird hierbei leicht verletzt.
Eine unbeteiligte Person kam dem verletzten Kind zur Hilfe. Der offensichtlich unter Schock stehende Junge stieg jedoch wieder auf sein Fahrrad auf und setzte seine Fahrt fort. Erst einige Zeit später machte er seine Verletzungen geltend.
Zeugen und Hinweisgeber, speziell die unbekannte Person, die dem 11-Jährigen zur Hilfe kam, werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier in Calw, unter der Rufnummer 07051 161 3511, zu melden.
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim – und des Polizeipräsidiums Pforzheim
Nach einem Raubüberfall auf einen Juwelier am vergangenen Donnerstag in Pforzheim haben Polizeibeamte zwei mutmaßliche Täter festgenommen.
Die 23- und 22-jährigen Männer stehen im dringenden Verdacht, das Juweliergeschäft in der Pforzheimer Nordstadt betreten und den Inhaber unter Vorhalt einer Waffe zur Herausgabe von Schmuck gezwungen zu haben. Danach sollen die Tatverdächtigen mit Raubgut im Wert von mehreren Zehntausend Euro geflüchtet sein. Beamten des Kriminalkommissariats Pforzheim ist es in den folgenden Tagen dank intensiver Ermittlungen gelungen, die Tatverdächtigen zu identifizieren und ausfindig zu machen. Am Dienstag nahmen die Einsatzkräfte die beiden Männer fest. Dabei stellten die Beamten auch mutmaßliches Raubgut sowie weiteres Beweismaterial sicher.
Auf Antrag der Pforzheimer Staatsanwaltschaft wurden der 23-Jährige mit deutscher und kosovarischer Staatsangehörigkeit sowie der 22-Jährige mit montenegrinischer Staatsangehörigkeit am Mittwoch dem zuständigen Haftrichter beim Amtsgericht Pforzheim vorgeführt, welcher jeweils Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erließ und in Vollzug setzte. Die beiden Tatverdächtigen befinden sich seither in Untersuchungshaft.
Frank Weber, Polizeipräsidium Pforzheim, Pressestelle
Henrik Blaßies, Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim
Nach einem mutmaßlichen gefährlichen Überholvorgang hat sich ein Unfall auf der Bundesstraße 35 bei Schmie ereignet.
Am Dienstagmittag, gegen 15:20 Uhr, war ein 38-jähriger BMW-Fahrer auf der Bundesstraße 35 bei Maulbronn in Fahrtrichtung Bretten unterwegs. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen soll der BMW-Fahrer dazu angesetzt haben, einen Lastwagen zu überholen, wobei er wohl einen entgegenkommenden VW-Fahrer zu spät bemerkte. Obwohl der VW-Fahrer noch eine Vollbremsung durchgeführt haben und ausgewichen sein soll, kam es dennoch zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Durch den Unfall wurde niemand verletzt, es entstand nach ersten Schätzungen ein Sachschaden von insgesamt ungefähr 10.000 Euro.
Die Polizei bittet Zeugen und Hinweisgeber, insbesondere den betreffenden Lastwagenfahrer, sich unter der Nummer 07041 96930 beim Polizeirevier Mühlacker zu melden.