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Gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Stutensee und des Polizeipräsidiums Karlsruhe
Am Freitag, 24. März 2023, wurde gegen 10:00 Uhr ein technischer Alarm am Schulzentrum Stutensee im Stadtteil Blankenloch ausgelöst. Bei dem sich anschließenden Großeinsatz der Polizei wurde der Schulkomplex komplett durchsucht. Es konnten keine Auffälligkeiten festgestellt werden.
Gegen 12:15 Uhr wurden die Schülerinnen und Schüler klassenweise aus dem Gebäude geführt. Die Stadt Stutensee hat in der Festhalle eine Aufnahmemöglichkeit geschaffen. Bislang mussten 12 Schülerinnen und Schüler wegen Kreislaufproblemen ambulant medizinisch betreut werden.
Der von der Polizei geleitete Einsatz verlief planmäßig nach den für diese Einsatzlagen geltenden Vorgaben und wurde unter anderem durch Kräfte des Deutschen Roten Kreuzes, der Notfallseelsorge und der Feuerwehr unterstützt. Die Polizei hat die Ermittlungen zur Ursache des Alarms aufgenommen.
Mit einem großen Kräfteaufgebot musste die Polizei am Freitagmorgen zu einem größeren Einsatz aufgrund eines technischen Alarms an die Europäische Schule in der Waldstadt anrücken.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand löste der Alarm an der Schule in der Albert-Schweitzer-Straße um kurz vor 09:00 Uhr aus. Der Gebäudekomplex wurde zunächst umstellt und anschließend vollständig durchsucht. Insgesamt befanden sich etwa 950 Personen in der Schule, die ab 12:20 Uhr die Schulgebäude verlassen und zu ihren Eltern konnten. Bislang konnten keine Hinweise auf eine Gefahrenlage erlangt werden.
Das Polizeipräsidium Karlsruhe war mit Unterstützung des Polizeipräsidiums Einsatz mit Einsatzkräften im hohen zweistelligen Bereich vor Ort. Ebenso waren der Rettungsdienst und die Feuerwehr im Einsatz.
Die Ermittlungen bezüglich dem Grund der Alarmauslösung dauern an.
Zweitsicherstes Polizeipräsidium in Baden-Württemberg
Zahl der registrierten Straftaten im Bereich des Polizeipräsidiums Pforzheim ist nach Ende der Corona-Maßnahmen zwar im Vergleich zum Vorjahr gestiegen (2021: 21.290, 2022: 22.616), bleibt aber unter dem Fünf-Jahres-Durchschnittswert(22.753).
Auch die sogenannte Häufigkeitszahl (Straftaten pro 100.000 Einwohner) ist mit 3.734 leicht gestiegen, liegt aber weiterhin deutlich unter der landesweiten Häufigkeitszahl von 4.944. Damit erweist sich das Polizeipräsidium Pforzheim, hinter dem Polizeipräsidium Heilbronn, als zweisicherstes Polizeipräsidium im Land. Im Vorjahr nahm das Polizeipräsidium Pforzheim landesweit den Platz 4 ein.
Bei den kreisfreien Großstädten ist die Stadt Pforzheim (Häufigkeitszahl 6.674) zum zweiten Mal in Folge auf Platz 2. Bei den 35 Landkreisen rangieren der Enzkreis auf Platz 2 (2.732), der Landkreis Calw steht an fünfter Stelle (3.034) und der Landkreis
Freudenstadt (3.266) ist mit Rang 9 noch deutlich im vorderen Drittel.
„Es freut mich sehr, dass wir als Präsidium sowie über den Stadtkreis Pforzheim und die drei Landkreise im Präsidiumsbereich hinweg im Bereich der Kriminalitätsbelastung ein jeweils einstelliges Ergebnis im Ranking erreicht haben. Das ist für uns Ansporn, unsere Sicherheitsstrategie weiter konsequent zu verfolgen“, resümierte Polizeivizepräsidentin Sandra Zarges.
Sandra Zarges weiter: „Die Aufklärungsquote hat mit 62,6% (2021: 65,9%) leicht abgenommen, befindet sich aber weiterhin auf einem hohen Niveau.“
Etwas mehr als drei Viertel der Tatverdächtigen sind männlich, knapp ein Viertel weiblich. Der Anteil der deutschen Tatverdächtigen liegt bei knapp 62%, bei Nichtdeutschen beträgt er rund 38%. Dies stellt den zweithöchsten Stand nichtdeutscher Tatverdächtiger im Zehnjahresvergleich dar.
Die Straftaten gegen das Leben liegen mit 28 Fällen deutlich über dem
Vorjahresniveau (19). Die zahlenmäßige Verteilung der Taten auf die regionalen Bereiche des Polizeipräsidiums stellt sich wie folgt dar: Landkreis Calw: 5, Enzkreis: 7, Landkreis Freudenstadt: 7 und Stadtgebiet Pforzheim: 9.
Für 2022 ist eine Aufklärungsquote von über 100% verzeichnet. Der Leiter der Kriminalpolizeidirektion Uwe Carl erläuterte hierzu: „Dieser ungewöhnliche Wert resultiert daraus, dass Delikte auch aus dem Vorjahr aufgeklärt werden konnten.“
Beim Deliktsbereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist ein leichter Rückgang der Fallzahlen ersichtlich. Waren es im Jahr 2021 noch 822 Taten,so sind es im Jahr 2022 40 Taten weniger. Trotz des diesjährigen Rückgangs liegen
die Fallzahlen über den Werten von 2020 beziehungsweise den Jahren davor. „Die hohen Werte sind beispielsweise auf zahlreiche Ermittlungsverfahren wegen des Versands strafbarer Dateien innerhalb von WhatsApp-Gruppen zurückzuführen“, erläuterte Uwe Carl. Die Aufklärungsquote in diesem Deliktsbereich liegt ähnlich zu
den Vorjahren bei rund 90%.
„Bei einer über Jahre hinweg in etwa gleich hoch bleibenden Aufklärungsquote von über 90 % ist im zweiten Jahr in Folge ein Rückgang der Rauschgiftkriminalität zu verzeichnen“, stellte Uwe Carl fest.
Im Bereich Cybercrime ist eine Vergleichbarkeit zu den Jahren vor 2021 aufgrund geänderter Erfassungskriterien nur schwer möglich. „Zum Vorjahr sind zwar etwas weniger Fälle zur Anzeige gelangt, die Schadenssumme hat sich allerdings erhöht“, sagte der Kripochef Uwe Carl. „Auch in diesem Deliktsbereich dominieren die
männlichen Tatverdächtigen und fast die Hälfte war bereits polizeibekannt.“
„Über acht Millionen Euro Sachschaden ist bei den Diebstahlsdelikten
ausgewiesen. Die Diebstähle von Fahrrädern nehmen zu und Anstiege zum Vorjahr sind auch beim Ladendiebstahl und Wohnungseinbruch festzustellen. Die Zahlen nähern sich in etwa dem Niveau der Vor-Corona-Jahre. Beim Wohnungseinbruch versuchen die Täter sich meist über Türen und Fenster Zugang zu verschaffen“, führte der Leitende Polizeidirektor Andreas Bjedov aus.
Er ergänzte in Bezug auf die Fahrraddiebstähle: „Oftmals werden wertvolle, unverschlossene Elektrofahrräder aus offenen Garagen, Kellerräumen oder Hausfluren entwendet.“
Das Phänomen „Angeblicher Polizeibeamter“ hat bei den Betrugsarten, trotz regelmäßiger Veröffentlichungen, auch mit Präventionstipps, leider ein Zehnjahreshoch bei den Fallzahlen erreicht und führte zu einem Vermögensschaden von mehr als einer Dreiviertelmillion Euro.
„Der weitere Anstieg der „Gewalt gegen Polizeibeamte“, die sich auf einem besorgniserregenden Niveau befindet, konnte gestoppt werden“, betonte Andreas Bjedov. „Mehr als die Hälfte der rund 80 % männlichen Tatverdächtigen stand unter Alkoholeinfluss.“
Leitender Polizeidirektor Andreas Bjedov: „Im Bereich der Straßenkriminalität machen Sachbeschädigungen und Diebstähle rund 90% aus. Auch hier ist ähnlich wie bei Aggressions- und Gewaltdelikten eine Zunahme der Fallzahlen zu verzeichnen.“
Sowohl bei den Aggressionsdelikten im öffentlichen Raum als auch der
Gewaltkriminalität sind die Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Dies könnte ein Ausfluss der zuvor geltenden pandemiebedingten Einschränkungen sein. Der Anteil Nichtdeutscher lag bei rund 49%. Knapp zwei Drittel der Tatverdächtigen
waren bereits kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten, bei etwa einem Viertel spielte alkoholische Beeinflussung eine Rolle.
Bei der „Häuslichen Gewalt“ kann ebenfalls ein Anstieg der Fälle festgestellt werden. „Dieser Anstieg der Fallzahlen ist unter anderem auf die 2021 eingerichtete Koordinierungsstelle und einer damit einhergehenden Qualitätssteigerung beziehungsweise einem schnelleren Erkennen der Fälle zurückzuführen“, erklärte der Leiter der Schutzpolizeidirektion.
Polizeivizepräsidentin Sandra Zarges sagte zum Abschluss: „Im
Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Pforzheim sollen die Menschen nicht
nur sicher leben, sondern sich auch sicher fühlen. Deswegen legen wir ein
besonderes Augenmerk auf jene Kriminalitätsphänomene, die das
Sicherheitsempfinden der Bevölkerung nachhaltig beeinträchtigen – getreu unserem Leitsatz „mit Sicherheit nah am Menschen“. Hier setzen wir neben akribischer Ermittlungsarbeit im Rahmen der Strafverfolgung auch auf eine intensive Präventionsarbeit“.
Der PKS-Jahresbericht 2022 des Polizeipräsidiums Pforzheim ist unter
nachfolgendem Link auf der Homepage des Polizeipräsidiums Pforzheim abrufbar:
Wie bereits berichtet, wurde am gestrigen Donnerstagabend ein 36-jähriger deutscher Staatsangehöriger vorläufig festgenommen. Der Mann ist dringend tatverdächtig, am Samstagnachmittag in Philippsburg seine Ehefrau durch mehrere Messerstiche getötet zu haben. Nach dem vorläufigen Obduktionsergebnis ist die Frau infolge der vorangegangenen Gewalteinwirkung verblutet.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe erließ der zuständige Haftrichter am Amtsgericht am heutigen Tage einen Haftbefehl wegen des Verdachts des Totschlags.
Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen zu den Hintergründen und der Motivlage dauern an.
Dr. Matthias Hörster, Staatsanwaltschaft Karlsruhe
Dennis Krull, Pressestelle Polizeipräsidium Karlsruhe
Ein bislang unbekannter Autofahrer verursachte am Donnerstagmittag offenbar durch ein gefährliches Überholmanöver einen Verkehrsunfall auf der K3575.
Gegen 15:30 Uhr fuhr ein 42-Jähriger mit seinem VW von Bruchsal kommend in Richtung Weiher. In der Folge überholte ihn wohl ein schwarzer Mercedes mit Karlsruher Kennzeichen. Während des Überholvorgangs bemerkte der Mercedesfahrer offenbar zu spät ein entgegenkommendes Fahrzeug und drängte den VW nach rechts ab. Um eine Kollision mit dem Mercedes zu vermeiden fuhr der VW-Fahrer in den Grünstreifen und streifte hierbei eine Leitplanke. Der schwarze Mercedes setze anschließend seine Fahrt fort ohne seinen Pflichten als Unfallverursacher nachzukommen.
Der Sachschaden wird auf mehrere tausend Euro geschätzt.
Zeugen oder Hinweisgeber werden gebeten sich telefonisch unter der Nummer 07253 80260 mit dem Polizeirevier Bad Schönborn in Verbindung zu setzen.
Ins Krankenhaus gebracht werden müssen hat eine Beifahrerin nach einem Verkehrsunfall am Donnerstagabend bei Neuenbürg.
Dem derzeitigen Stand der Ermittlungen zufolge war ein 46-jähriger VW-Fahrer gegen 19 Uhr auf der Bundesstraße 294 unterwegs und bog in die Landesstraße 340 in Richtung Dobel ab. Dabei geriet er auf die falsche Abbiegespur und somit in den Gegenverkehr. In der Folge kam es zum Unfall mit einem 48-jährigen Skoda-Fahrer, der auf der Landesstraße aus Richtung Dobel kommend auf die Einmündung in die Bundesstraße zufuhr. Obwohl offenbar sowohl der 48-Jährige bremste als auch der 46-Jährige noch versuchte, auszuweichen, kollidierten die Fahrzeuge, der VW überschlug sich und blieb auf dem Dach liegen. Die Beifahrerin im Skoda wurde nach bisherigen Informationen leicht verletzt und musste vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht werden. Der entstandene Sachschaden beläuft sich nach ersten Schätzungen auf insgesamt rund 15.000 Euro. Im Bereich der Unfallstelle kam es vorübergehend zu Verkehrsbehinderungen. Neben Polizei und Rettungsdienst war auch die Feuerwehr im Einsatz.
Bei einem Unfall zwischen zwei Lastkraftwagen auf der Landstraße 1135 auf Höhe der Autobahnanschlussstelle Pforzheim-Süd sind am Donnerstagmittag zwei Personen leicht verletzt worden.
Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen befuhr ein 74-jähriger Mann mit seinem Lkw gegen 11:45 Uhr die Wurmberger Straße in stadteinwärtiger Richtung.
Aus der Gegenrichtung kam ein 56-jähriger Mann, ebenfalls mit einem Lkw, und beabsichtigte nach links auf die Autobahn aufzufahren.
Nach derzeitigen Erkenntnissen missachtete der 74-Jährige offenbar das Rotlicht der Ampelanlage. In der Folge kam es im Kreuzungsbereich zum Zusammenstoß der beiden Lastwagen. Hierbei wurden die jeweiligen Führerhäuser teils stark beschädigt.
Beide Fahrer wurden durch das Unfallgeschehen leicht verletzt. Der 74-Jährige wurde zu weiteren Untersuchungen in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Für die Dauer der Bergungsarbeiten ergaben sich größere Verkehrsbeeinträchtigungen.
Der entstandene Sachschaden wird derzeit auf etwa 90.000 Euro beziffert.
Bei der Ladung des 74-jährigen Lkw-Fahrers handelte es sich um einen hochwertigen Sportwagen, welcher ersten Erkenntnissen zufolge nicht beschädigt wurde.
Der mehrjährige Rückgang der polizeilich bekanntgewordenen Straftaten hat sich im Jahr 2022 im Dienstbezirk des Polizeipräsidiums Karlsruhe nicht fortgesetzt. Zusammengefasst stieg die registrierte Kriminalität im Vergleich zum Jahr 2021 um 8,6 Prozent auf 42.458 Straftaten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche an. Verglichen mit der landesweiten Entwicklung von +13,1 Prozent fällt die Zunahme im Stadt- und Landkreis Karlsruhe damit etwas niedriger aus. Die Aufklärungsquote ging um 6,8 Prozentpunkte auf 58,9 Prozent zurück. Diese Zahl drückt das Verhältnis von aufgeklärten zu bekanntgewordenen Straftaten aus. Die Häufigkeitszahl stieg im Vorjahresvergleich ebenfalls an und erreicht mit 5.624 erfassten Straftaten pro 100.000 Einwohnern den zweitniedrigsten Zehnjahreswert. Die Häufigkeitszahl stellt das mengenmäßige Verhältnis zwischen Einwohnern und registrierten Straftaten dar.
Mit den Lockerungen der Kontaktbeschränkungen nach der Corona-Pandemie ging auch ein Anstieg der Fallzahlen bei den Delikten einher, denen ein Zusammenhang mit den konkreten Auswirkungen der Pandemie zugeschrieben wird. So hat das öffentliche Leben im Jahr 2022 wieder deutlich zugenommen, womit auch ein Anstieg der Straftaten im öffentlichen Raum, wenigstens mitursächlich, zusammenhängen dürfte. Die im öffentlichen Raum begangenen Straftaten haben um etwa 14 Prozent auf 19.421 Fälle zugenommen. Im Stadtkreis entwickelte sich diese Tendenz etwas deutlicher als im Landkreis. Den größten Anteil an den Gesamtstraftaten nehmen mit 5.312 Fällen die Diebstahlsdelikte ein, deren Zahl um 1.789 Fälle gegenüber der Vorjahresstatistik anstieg. Auch die Rohheitsdelikte und Delikte gegen die persönliche Freiheit haben den Vorjahreswert mit 2.641 registrierten Fällen um 16 Prozentpunkte überstiegen. Die Vermögens- und Fälschungsdelikte im öffentlichen Raum hingegen gingen um über fünf Prozent auf 3.616 Fälle zurück. Besonders genau beobachtet die Polizei im öffentlichen Raum den Anteil der Straftaten mit dem Tatmittel Messer. Hier ist seit dem Jahr 2019 ein kontinuierlicher Anstieg der Fallzahlen auf zuletzt 200 im Jahr 2022 festzustellen.
Das PP Karlsruhe reagierte noch im Berichtsjahr auf die Zunahme von Straftaten im öffentlichen Raum. Auf Basis einer fortlaufenden Rechtslage- und Kriminalitätsbelastungsanalyse wurde der öffentliche Raum um den Markt- und Schlossvorplatz, vornehmlich in den Abend- und Nachtstunden, als Gebiet mit erhöhter Kriminalitätsbelastung identifiziert. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse wurden an diesen Orten auf der Grundlage des Polizeigesetzes von Baden-Württemberg zielgerichtete Personenkontrollen durchgeführt mit dem Ziel, konkrete Erkenntnisse auf mögliche Gefahrenlagen und geplante Straftaten zu gewinnen und potentielle Störer aus der Anonymität des öffentlichen Raums zu lösen. Gegen Ende des Jahres 2022 konnten messbare Erfolge auf Grund der getroffenen Maßnahmen in Form von rückläufigen Fallzahlen festgestellt werden.
Darstellung ausgewählter Deliktsbereiche:
Auch bei der Entwicklung der Wohnungseinbruchszahlen werden Zusammenhänge zwischen Maßnahmen des Infektionsschutzes und Straftatenbegehung angenommen. Wo sich großflächige Heimarbeit und Reisebeschränkungen günstig auf die Verhinderung von Wohnungseinbrüchen ausgewirkt haben dürften, verzeichnete die Polizei im Jahr 2022 nach achtjährigem Rückgang erstmalig wieder einen Anstieg der Fallzahlen. Mit 504 Taten erreichten die Wohnungseinbrüche annähernd das Niveau von 2018. In 278 dieser Fälle wurde in dauerhaft genutzte Privatwohnungen eingebrochen. Inwieweit mit diesem Anstieg eine statistische Umkehr des mehrjährigen Abwärtstrends verbunden ist, bedarf der weiteren Beobachtung und Analyse. Zügig haben Schutz- und Kriminalpolizei in Reaktion auf diese Entwicklung und unter Federführung der Ermittlungsgruppe für Wohnungseinbruchsdiebstähle ihre ohnehin schon zahlreichen Fahndungs-, Kontroll- und Auswertemaßnahmen weiter intensiviert. So gelang es im Dezember 2022 sowie im Januar und Februar 2023, insgesamt fünf Wohnungseinbrecher auf frischer Tat festzunehmen. Alle Verdächtigen kommen auch als Täter für weitere, zurückliegende Wohnungseinbrüche in Betracht.
Betrügerische Anrufstraftaten verursachen seit Jahren immense Tatschäden und stellen die Polizei mit ihren wechselnden Begehungsformen vor immer neue Herausforderungen. Das gilt insbesondere auch für die Aufklärungsarbeit der Polizeilichen Kriminalprävention. Im Berichtszeitraum 2022 registrierte die Polizei 885 Betrugsstraftaten des Phänomens „Angeblicher Polizeibeamter“, was einen Anstieg um über 40 Prozent zum Vorjahr darstellt. Der überwiegende Teil dieser Taten blieb im Versuchsstadium. In 22 Fällen wurde die Tathandlung vollendet, was zu Tatschäden in Höhe von insgesamt 671.382 Euro führte. 14 Fälle wurden aufgeklärt. Bei den Betrugsstraftaten der Phänomene „Enkeltrick“ und „Schockanruf“ wurden insgesamt 576 Fälle registriert, womit sich die Fallzahlen im Vorjahresvergleich nahezu verdoppelt haben. Auch hier blieben die meisten Taten im Versuchsstadium. Allein die 24 vollendeten Fälle verursachten jedoch finanzielle Schäden in Höhe von 642.318 Euro. 11 Taten konnten aufgeklärt werden. Die Polizeipräsidentin des Polizeipräsidiums Karlsruhe Caren Denner leitet aus diesen Entwicklungen auch weiterhin den klaren Auftrag ab, bei den Anstrengungen für die konsequente Strafverfolgung, aber auch in der maßgeschneiderten Kriminalprävention nicht nachzulassen: „Für die meist lebensälteren Tatopfer von Anrufstraftaten gehen mit den immensen wirtschaftlichen Verlusten immer auch hohe immaterielle Schäden, insbesondere tiefe persönliche Betroffenheiten, einher. Jede versuchte Tat, die wir durch gezielte Aufklärung im Vorfeld abwenden können, jede weitere Tat, die wir durch Täterfestnahmen verhindern können, lohnt unsere jahrelangen Anstrengungen!“
Aggressionsdelikte – dazu zählen die Gewaltkriminalität, einfache Körperverletzung und tätliche Angriffe – stiegen im Jahr 2022 um knapp 17 Prozent auf 4.057 Fälle. Der Anstieg bewegt sich etwas unterhalb des landesweiten Durchschnitts und ist vor allem auf steigende Fallzahlen bei den Körperverletzungsdelikten um 456 Fälle zurückzuführen.
Mit 837 registrierten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung hat sich der mehrjährige Trend steigender Fallzahlen etwas verlangsamt. Den größten Anteil innerhalb dieser Deliktsgruppe macht mit 344 Fällen das Verbreiten pornografischer Schriften aus. 651 der erfassten Sexualdelikte erfolgten ohne sexuelle Übergriffe und Belästigungen. Nicht zuletzt die intensive kriminalpolizeiliche Ermittlungsarbeit und der damit verbundene überregionale und auch internationale Austausch der Ermittlungsbehörden dürfte dazu beitragen, die Entdeckungswahrscheinlichkeit von Sexualstraftaten im digitalen Raum zu erhöhen und damit mehr Delikte ins Hellfeld zu rücken. Der Leiter der Kriminalpolizeidirektion, Leitender Kriminaldirektor Ralf Krämer, betont, dass „auch im Jahr 2023 ein besonderer kriminalpolizeilicher Handlungsschwerpunkt in der systematischen Aufhellung krimineller Machenschaften insbesondere auf dem Gebiet der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet liegen wird. Das Erkennen und Beenden von tatsächlichem Kindesmissbrauch muss eines unserer obersten Ziele bleiben. Hierdurch können wir schwerwiegende Schäden von schutzlosen Opfern abwenden.“
Die Fallzahlen der Rauschgiftkriminalität sind im Jahr 2022 nach mehrjährigem Anstieg das zweite Mal in Folge gesunken. Im Vergleich zum Jahr 2021 stellt dies einen Rückgang von über sechs Prozent auf 2.842 Fälle dar. Im Berichtsjahr wurden im Dienstbezirk des Polizeipräsidiums Karlsruhe neun Rauschgifttodesfälle registriert, was eine Zunahme um fünf Todesfälle im Vergleich zum Jahr 2021 bedeutet. Die Aufhellung des Deliktsfelds „Rauschgiftkriminalität“ unterliegt maßgeblich den Aktivitäten der Sicherheitsbehörden. Anzeigen oder Hinweise aus der Bevölkerung sind im Gegensatz zu anderen Kriminalitätsformen eher selten und spielen bei der Aufhellung des Dunkelfeldes deshalb eine nur untergeordnete Rolle.
Die Gewalt gegen Polizeibeamte bewegt sich seit Jahren auf einem hohen Niveau. Zunehmend werden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte auch bei alltäglichen Maßnahmen angegriffen. Von dieser bundes- und landesweiten Entwicklung blieb auch das Polizeipräsidium Karlsruhe nicht verschont. Im Jahr 2022 erfasste die Karlsruher Polizei 141 Widerstände gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte, gegenüber dem Vorjahreswert 45 Fälle mehr. Die Fallzahlen bei den tätlichen Angriffen auf Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte stiegen um 34 Fälle auf 173 Taten an. Zusammengenommen mit den übrigen erfassten Straftaten zum Nachteil von Polizeikräften gab es in den Reihen des Polizeipräsidiums Karlsruhe 776 Geschädigte, 203 davon wurden leicht und vier schwer verletzt. Darüber hinaus wurden 12 Angehörige von Rettungsdiensten und zwei Feuerwehrleute Opfer von Gewalt gegen Rettungskräfte.
Um den Kontakt zwischen jungen Menschen und der Polizei möglichst konfliktfrei zu gestalten, wurde im Polizeipräsidium Karlsruhe das Präventionsformat „Respekt ist ein Bumerang“ erarbeitet. In diesem interaktiven Workshop-Programm für Jugendliche ab 16 Jahren treten besonders geschulte Beamtinnen und Beamten u.a. des Referats Prävention im Schulklassenrahmen in einen offenen Austausch. Ziel ist es, dass die jungen Menschen ein Verständnis für die Erforderlichkeit polizeilicher Maßnahmen gewinnen, sich kooperativ verhalten, die Folgen von aggressivem Verhalten erkennen und ihr Vertrauen in die Arbeit der Polizei steigern.
Der Leiter der Schutzpolizeidirektion, Leitender Polizeidirektor Dr. Gustav Zoller, leitet aus den Entwicklungen im Bereich von Gewalt gegen Polizei- und Rettungskräften ab, dass nicht nur präventive Handlungsschwerpunkte ergriffen werden müssen: „Es ist nicht zu tolerieren, dass Einsatzkräfte der Polizei oder Angehörige von Rettungsdiensten und Feuerwehren angegriffen und verletzt werden. Bedauerlicherweise nehmen auch hier die Fälle zu, bei denen das Gegenüber mit dem Tatmittel Messer zum Nachteil der eingesetzten Einsatzkräfte tätig wird.“
Die Fallzahlen bei der Partnergewalt / häuslichen Gewalt sind im vergangenen Jahr um 47 Fälle auf 892 Taten angestiegen. Hauptursache für diese Entwicklung war eine Zunahme bei den registrierten Körperverletzungsdelikten um 61 auf 666 Fälle. Mit 133 Taten fielen auch die Bedrohungssacherhalte ins Gewicht. In konsequenter Umsetzung der im Jahr 2018 in Kraft getretenen „Istanbul-Konvention“ zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sind Mitte 2021 bei der Polizei Baden-Württemberg umfangreiche Maßnahmenpakete eingeführt worden. Einheitliche und standardisierte Verfahren sowie eine wissenschaftlich begründete Risikobewertung gewährleisten eine verbesserte Bearbeitung der einzelnen Fälle.
Die Straftaten der sog. Cyberkriminalität mit Tatmittel Internet und / oder IT-Systemen entwickelten sich im Jahr 2022 rückläufig, um 168 auf 2.530 Delikte. Den zahlenmäßig größten Anteil stellen mit 1.442 Fällen die verschiedenen Formen der Betrugsdelikte dar, gefolgt von den 283 Straftaten des Verbreitens von pornografischen Schriften. Da polizeiliche Ermittlungen auch jenseits der eigentlichen Cyberkriminalität immer mehr im digitalen Raum stattfinden, werden nach und nach alle ermittelnden Sachbearbeiter/-innen des Polizeipräsidiums hierfür besonders geschult.
Gerade auch mit Blick auf die jüngere Vergangenheit konstatiert Polizeipräsidentin Caren Denner, dass „die Wahrung und Verbesserung der öffentlichen Sicherheit ein fortlaufender Prozess ist. Unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger können sich darauf verlassen, dass das Polizeipräsidium Karlsruhe die Kriminalitätsentwicklung genau im Auge behält. Unsere ambitionierten Fortbildungsprogramme auf dem Gebiet der Ermittlungen im digitalen Raum zeigen beispielhaft, wie wir unsere Kompetenzen in der Strafverfolgung anpassen und Schwerpunkte setzen.
Ein weiterer Erfolgsfaktor für die Erfüllung unseres gesetzlichen Auftrags liegt in der Zusammenarbeit mit der Justiz. Im vergangenen Jahr haben wir mit unseren Partnern von Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Karlsruhe die Voraussetzungen zur Durchführung des sogenannten „Beschleunigten Verfahrens“ geschaffen. Einfache Sachverhalte mit klarer Beweislage werden bis zur Gerichtsentscheidung binnen kurzer Zeit von der Justiz und der Polizei abgearbeitet. Ziel ist sowohl die spürbare Einwirkung auf Straftäter, indem die Strafe „auf dem Fuß folgt“, als auch generalpräventive Erwägungen mit Blick auf den Opferschutz durch eine zügige Strafverfolgung.
Die öffentliche Sicherheit ist ein gemeinsames Anliegen von uns allen. Auch in diesem Jahr habe ich meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deshalb gebeten, den Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern zu suchen. Nehmen Sie dieses Angebot bitte an. Im direkten Bürgergespräch erkennt die Polizei nach wie vor am besten, wo der Schuh drückt und wo wir noch genauer hinschauen sollten“, so die Polizeipräsidentin.
Eine detaillierte Darstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik des Polizeipräsidiums Karlsruhe ist auf dem offiziellen Internetauftritt des Präsidiums unter
Nach der Tötung einer 36-jährigen Frau am Samstagnachmittag in Philippsburg nahmen die Ermittler der Sonderkommission den Ehemann am Donnerstagabend vorläufig fest. Er steht im dringenden Verdacht, seine Ehefrau getötet zu haben.
Der 36-jährige Tatverdächtige soll am Freitag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe dem Haftrichter am Amtsgericht vorgeführt werden.
Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen zu den Hintergründen und der Motivlage dauern an.
Dr. Matthias Hörster, Staatsanwaltschaft Karlsruhe
Dennis Krull, Pressestelle Polizeipräsidium Karlsruhe
Festgenommen worden sind am Mittwochnachmittag zwei Personen im Zusammenhang mit der Betrugsmasche „Schockanrufe“.
Ein 67-jähriger Mann aus Pforzheim erhielt am Mittwochmittag einen Anruf von einem vermeintlichen Polizisten, welcher ihm vorgaukelte, ein naher Familienangehöriger habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht.
Um eine Inhaftierung abzuwenden, sei ein Geldbetrag im fünfstelligen Bereich als Kaution erforderlich.
In der Folge übernahm dann ein angeblicher Staatsanwalt das Telefonat, um weitere Details zu besprechen.
Es wurde schließlich eine Geldübergabe im Stadtbereich Pforzheim vereinbart. Hierbei konnten zwei Männer im Alter von 36 und 20 Jahren, welche als Abholer fungierten, durch Polizeikräfte festgenommen werden.
Die beiden Tatverdächtigen wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft in Pforzheim dem zuständigen Haftrichter vorgeführt, der Haftbefehl erließ und in Vollzug setzte. Die beiden Personen befinden sich seither in Untersuchungshaft.