09.02.2022 – 14:09
Polizeipräsidium Pforzheim
Loßburg (ots)
Weil er einem Reh ausweichen wollte, ist ein 29-jähriger Autofahrer am Dienstagmorgen bei Loßburg von der Fahrbahn abgekommen und dabei verletzt worden.
Der 29-Jährige war gegen 5 Uhr auf der Bundesstraße 294 von Freudenstadt in Richtung Loßburg unterwegs, als offenbar ein Reh die Fahrbahn überquerte. Der Autofahrer wollte dem Reh ausweichen und geriet dabei in den Grünstreifen. In der Folge überschlug sich das Fahrzeug. Der 29-Jährige musste nach derzeitigem Stand leicht verletzt in ein Krankenhaus gebracht werden. Sein Auto war nicht mehr fahrbereit und wurde abgeschleppt.
Rund um das Thema Wildunfälle weist das Polizeipräsidium Pforzheim grundsätzlich auf folgendes hin:
1. Wo ist die Wahrscheinlichkeit auf Wildwechsel am höchsten?
- in den Übergangsbereichen zwischen Wald- und Feldzonen
- in Ausflugsgegenden und zu Erntezeiten, wenn das Wild durch
Maschinen, Hunde von Spaziergängern oder durch
Freizeitaktivitäten aufgescheucht wird
- im Frühjahr und Herbst, wenn das Wild besonders stark in
Bewegung ist
- in der Morgen- und Abenddämmerung sowie nachts, da das Wild in
diesen Zeiten besonders aktiv ist
- bei Nebel, Schnee und Regen, da sich in den vom Wildwechsel
gefährdeten Gebieten zusätzlich die Sichtverhältnisse
verschlechtern
VORSICHT! Ein Tier kommt selten allein!
2. Wie vermeide ich einen Wildunfall?
- angepasste Geschwindigkeit in waldreichen Gebieten reduziert das
Risiko
- das Warnschild Wildwechsel bedeutet: Fuß vom Gas, konzentriertes
Fahren und Straßenränder beobachten!
- nachts unbedingt mit Fernlicht fahren - die Augen der Tiere
wirken wie Rückstrahler, so erkennt man sie sofort.
3. Wie reagiere ich bei einem Wildwechsel?
- bremsen, ohne sich und den nachfolgenden Verkehr zu gefährden
- zusätzlich sollte man hupen und bei Nacht das Fernlicht
abblenden, um den Tieren den Fluchtweg sichtbar zu machen
4. Wie verhalte ich mich bei einem Wildunfall?
- sofort anhalten und Warnblinkanlage einschalten
- die Unfallstelle absichern - Warndreieck aufstellen
- verletzten Personen helfen
- überfahrenes Wild von der Fahrbahn ziehen (Einweghandschuhe
verwenden) oder wenn nicht möglich - Absichern!
- niemals dem flüchtenden Wild folgen oder es berühren - es
besteht ein hohes Verletzungs- und Infektionsrisiko
- schnellstmöglich über 110 die Polizei verständigen - auch wenn
kein Schaden am Fahrzeug vorhanden ist
5. Rechtslage
- neben der Verpflichtung, dem verletzten Wild unnötiges Leiden zu
ersparen, besteht die Pflicht, den Wildunfall anzuzeigen
- das Wild niemals mitnehmen - dies könnte den Tatbestand der
Jagdwilderei erfüllen
- Verkehrssicherungspflicht - Absicherung von Hindernissen auf der
Fahrbahn (Wild / Fahrzeug)
Frank Weber, Pressestelle
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